TIPPS UND HILFEN
 

Elterngeld ab 1.1.2007: Auch Arbeitslose haben Anspruch

27.12.2006 – Zum Anfang des neuen Jahres kommt das Elterngeld. Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt es an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes.

Nicht erwerbstätige Elternteile, die Anspruch auf Elterngeld haben, erhalten mindestens 300 Euro. Bisher standen ihnen meist 24 Monate lang je 300 Euro Erziehungsgeld zu. Elterngeld gibt es dagegen nur für 12 bis 14 Monate. Das macht für Betroffene ein Minus von 3.000 bis 3.600 Euro. Wenn Sie bereits Erziehungsgeld erhalten oder Ihr Baby noch bis Jahresende geboren wird, steht Ihnen noch Erziehungsgeld für 24 Monate zu.


Arbeitslosengeld, das während des Elterngeldbezugs für das Einkommen vor der Geburt gezahlt wird, mindert den Elterngeldanspruch, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Auf das Arbeitslosengeld II wird das Elterngeld nicht angerechnet.

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die

-       ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,

-       nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,

-       mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und

-       einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.


Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.

Maßgebend für die Höhe ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt.

Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben sie, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate lang Elterngeld bezieht (Partnermonate als Bonus). Voraussetzung für die Partnermonate als Bonus ist, dass auch der andere Elternteil für zwei Monate nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Außerdem muss sich bei einem der beiden Elternteile zwei Monate lang das Erwerbseinkommen vermindern (etwa durch Elternzeit, Arbeitszeitreduzierung oder Mutterschutz).

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. In Berlin sind die Jugendämter der Bezirke zuständig. Zentrale Auskunft für Berlin: Tel. (0 30) 90-0


Weitere Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

 

*       Fragen und Antworten

*       Broschüre "Elterngeld und Elternzeit"

*       Elterngeldrechner

*       Modellrechnungen

*       Elterngeldstellen

*       Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 13.10.2006) (PDF, 340 KB)