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Die Tücken der Steuerklasse
Die Steuerklasse V kann zu massiven Einbußen bei
Elterngeld und Arbeitslosengeld führen
5.1.2007
- VON URSULA KNAPP - Frankfurter Rundschau -
Der Aufruf von Feministinnen: "Frauen, raus aus
der Steuerklasse V!" ist angesichts des neuen Elterngeldes aktueller denn
je. Denn der vom Staat bezahlte Lohnersatz berechnet sich nach dem Nettolohn
der vergangenen zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Folge: Wer
verheiratet ist und vor Geburt des Kindes eine Steuerklasse mit hohen
Steuerabzügen wählt, erhält deutlich weniger Elterngeld.
"Es ist dringend geboten, dass das Netto-Einkommen desjenigen, der
Elterngeld beantragen will, nicht zu gering wird. Darauf muss bei der Wahl
der Steuerklasse geachtet werden", rät Christel Riedel vom Deutschen
Juristinnenbund im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. Da vor
allem die Mütter Elterngeld beantragen, empfiehlt Riedel allen Frauen mit
Kinderwunsch, die Steuerklasse V aufzugeben. Der Wechsel der Steuerklasse
kann das Elterngeld um mehrere Tausend Euro erhöhen, was der gesamten
Familie zugute kommt.
Verheiratete Paare können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen.
Verdienen beide, kann einer alle Steuervorteile aus dem Ehegattensplitting
nutzen. Der andere hat dagegen keinerlei Splittingvorteil. Das ist bei der
Kombination der Steuerklassen III und V der Fall. Meist wählen Frauen
aufgrund des geringeren Einkommens die ungünstige Steuerklasse V und
überlassen dem besser verdienenden Ehemann die Steuerklasse III. Da mit
wachsendem Einkommen der Steuersatz steigt, zahlen sich die hohen
Freibeträge für den Besserverdienenden sofort durch relativ geringe Steuern
aus. Der schlechter Verdienende hat dafür hohe Steuerabzüge und ein geringes
Nettogehalt.
Wählen dagegen beide Steuerklasse IV, zahlt der Mann zunächst höhere
Steuern, die werden über die Einkommensteuererklärung aber wieder
zurückgezahlt. Die meisten Paare wollen darauf aber nicht warten, sondern
möglichst gleich geringe Steuern abführen. Das ist der Grund für die gängige
Kombination der Steuerklassen III und V. Wenn das Ehepaar zum Elternpaar
wird, beantragt ganz überwiegend die Mutter das Elterngeld, das dann
aufgrund des geringen Nettolohns deutlich geringer ausfällt.
Es gibt noch eine weitere Variante: Die Frau wechselt in die Steuerklasse
III, wenn sie das Elterngeld für ein Jahr beziehen will, der Mann in die
Klasse V. Will der Mann danach die beiden Vätermonate nehmen, trägt er für
diese Zeit die Nachteile seiner schlechten Steuerklasse. Alle
Steuerentscheidungen setzen aber eine langfristige Planung voraus - vor
allem, wenn ein Paar die größtmögliche Summe beim Elterngeld beziehen will.
Notfalls kann auch noch während der Schwangerschaft die Steuerklasse
gewechselt werden. Auch das kann einen Gewinn bedeuten, da das Elterngeld
auf der Basis des Durchschnittseinkommens der vergangenen zwölf Monate vor
der Geburt des Kindes berechnet wird.
Der Juristinnenbund fordert, die Steuerklasse V ganz abzuschaffen und beide
Partner nach dem tatsächlichen Bruttoeinkommen "punktgenau" zu besteuern. Da
nicht nur Elterngeld, sondern auch Arbeitslosen- oder Krankengeld auf
Grundlage des früheren Nettolohns berechnet werden, schneiden Frauen auch
hier schlechter ab.
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Copyright © FR online 2007
Dokument erstellt am 04.01.2007 um 17:32:02 Uhr
Letzte Änderung am 04.01.2007 um 20:26:09 Uhr
Erscheinungsdatum 05.01.2007
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