TIPPS UND HILFEN
 

Die Tücken der Steuerklasse
Die Steuerklasse V kann zu massiven Einbußen bei Elterngeld und Arbeitslosengeld führen

5.1.2007 - VON URSULA KNAPP - Frankfurter Rundschau -

Der Aufruf von Feministinnen: "Frauen, raus aus der Steuerklasse V!" ist angesichts des neuen Elterngeldes aktueller denn je. Denn der vom Staat bezahlte Lohnersatz berechnet sich nach dem Nettolohn der vergangenen zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Folge: Wer verheiratet ist und vor Geburt des Kindes eine Steuerklasse mit hohen Steuerabzügen wählt, erhält deutlich weniger Elterngeld.

"Es ist dringend geboten, dass das Netto-Einkommen desjenigen, der Elterngeld beantragen will, nicht zu gering wird. Darauf muss bei der Wahl der Steuerklasse geachtet werden", rät Christel Riedel vom Deutschen Juristinnenbund im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. Da vor allem die Mütter Elterngeld beantragen, empfiehlt Riedel allen Frauen mit Kinderwunsch, die Steuerklasse V aufzugeben. Der Wechsel der Steuerklasse kann das Elterngeld um mehrere Tausend Euro erhöhen, was der gesamten Familie zugute kommt.

Verheiratete Paare können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen. Verdienen beide, kann einer alle Steuervorteile aus dem Ehegattensplitting nutzen. Der andere hat dagegen keinerlei Splittingvorteil. Das ist bei der Kombination der Steuerklassen III und V der Fall. Meist wählen Frauen aufgrund des geringeren Einkommens die ungünstige Steuerklasse V und überlassen dem besser verdienenden Ehemann die Steuerklasse III. Da mit wachsendem Einkommen der Steuersatz steigt, zahlen sich die hohen Freibeträge für den Besserverdienenden sofort durch relativ geringe Steuern aus. Der schlechter Verdienende hat dafür hohe Steuerabzüge und ein geringes Nettogehalt.

Wählen dagegen beide Steuerklasse IV, zahlt der Mann zunächst höhere Steuern, die werden über die Einkommensteuererklärung aber wieder zurückgezahlt. Die meisten Paare wollen darauf aber nicht warten, sondern möglichst gleich geringe Steuern abführen. Das ist der Grund für die gängige Kombination der Steuerklassen III und V. Wenn das Ehepaar zum Elternpaar wird, beantragt ganz überwiegend die Mutter das Elterngeld, das dann aufgrund des geringen Nettolohns deutlich geringer ausfällt.

Es gibt noch eine weitere Variante: Die Frau wechselt in die Steuerklasse III, wenn sie das Elterngeld für ein Jahr beziehen will, der Mann in die Klasse V. Will der Mann danach die beiden Vätermonate nehmen, trägt er für diese Zeit die Nachteile seiner schlechten Steuerklasse. Alle Steuerentscheidungen setzen aber eine langfristige Planung voraus - vor allem, wenn ein Paar die größtmögliche Summe beim Elterngeld beziehen will. Notfalls kann auch noch während der Schwangerschaft die Steuerklasse gewechselt werden. Auch das kann einen Gewinn bedeuten, da das Elterngeld auf der Basis des Durchschnittseinkommens der vergangenen zwölf Monate vor der Geburt des Kindes berechnet wird.

Der Juristinnenbund fordert, die Steuerklasse V ganz abzuschaffen und beide Partner nach dem tatsächlichen Bruttoeinkommen "punktgenau" zu besteuern. Da nicht nur Elterngeld, sondern auch Arbeitslosen- oder Krankengeld auf Grundlage des früheren Nettolohns berechnet werden, schneiden Frauen auch hier schlechter ab.


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Dokument erstellt am 04.01.2007 um 17:32:02 Uhr
Letzte Änderung am 04.01.2007 um 20:26:09 Uhr
Erscheinungsdatum 05.01.2007