TIPPS UND HILFEN
 

Arbeitsagentur erleichtert Befreiung von Rundfunkgebühren

17.6.2009 – Frank Steger, Berliner Arbeitslosenzentrum

Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit mit jedem Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersenden. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die GEZ übersandt werden.

Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher, so die BA in einer Presseinformation von heute. Sie brauchen nicht mehr gesondert in den Jobcentern vorsprechen, um Nachweise über den Bezug von ALG II zu erhalten. Bislang musste der GEZ der ALG-II-Bescheid im Original oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.

Die Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.


Tipp und Infos

Die Gebührenbefreiung beginnt mit dem Datum des Eingangs Ihres Antrags bei der GEZ. Stellen Sie deshalb den Antrag auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren so schnell wie möglich, spätestens aber am selben Tag wie den Antrag auf Arbeitslosengeld II.

Bei einer verspäteten Antragstellung entstehen Ihnen Nachteile, da die Befreiung dann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann als die Bewilligung der ALG II-Leistungen.

Übrigens: Den Nachweis über den Bezug von ALG II können Sie der GEZ nachreichen!

Informationen der GEZ
zur Gebührenbefreiung
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Merkblatt der GEZ für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
» Download (PDF, 26 KB)

Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
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