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Arbeitsagentur erleichtert
Befreiung von Rundfunkgebühren
17.6.2009 – Frank Steger, Berliner Arbeitslosenzentrum
Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit mit
jedem Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II automatisch eine
Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersenden.
Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die
GEZ übersandt werden.
Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die
Leistungsbezieher, so die BA in einer Presseinformation von heute. Sie
brauchen nicht mehr gesondert in den Jobcentern vorsprechen, um Nachweise
über den Bezug von ALG II zu erhalten. Bislang musste der GEZ der
ALG-II-Bescheid im Original oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich
die GEZ.
Die Änderung basiert auf einer Neuregelung des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages.
Tipp und Infos
Die Gebührenbefreiung beginnt mit dem Datum des Eingangs Ihres Antrags bei
der GEZ. Stellen Sie deshalb den Antrag auf Befreiung von den Rundfunk- und
Fernsehgebühren so schnell wie möglich, spätestens aber am selben Tag wie
den Antrag auf Arbeitslosengeld II.
Bei einer verspäteten Antragstellung entstehen Ihnen Nachteile, da die
Befreiung dann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann als die
Bewilligung der ALG II-Leistungen.
Übrigens: Den Nachweis über den Bezug von ALG II können Sie der GEZ
nachreichen!
Informationen der GEZ zur Gebührenbefreiung
» mehr
Merkblatt der GEZ für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld
» Download (PDF, 26 KB)
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
» mehr
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