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Keine Rundfunkgebühren trotz Zuschlag zum Arbeitslosengeld
Verwaltungsgericht Berlin: Zahlungspflicht ist in vielen Fällen bedenklich
29.3.2007 – Berliner Zeitung
Hartz-IV-Empfänger müssen keine Rundfunkgebühren zahlen - auch wenn sie
zuvor Arbeitslosengeld I bezogen haben und deshalb nun einen Zuschuss vom
Job-Center erhalten. Das hat das Verwaltungsgericht gestern entschieden. Es
erklärte die Klagen von zwei Arbeitslosen für rechtmäßig. Die Richter
äußerten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Auffassung, mit der die
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die
beiden Bürger zur Kasse bitten wollten.
Erwerbslose, die nach Bezug von Arbeitslosengeld I Hartz IV beantragen,
haben zwei Jahre lang Anspruch auf Zuschüsse: pro Monat bis zu 160 Euro
zusätzlich zum Grundbetrag von 345 Euro. Die GEZ und der RBB meinen, dass
dann Rundfunkgebühren fällig werden - egal, wie hoch die Zuschüsse sind.
Die Kläger Olga S. und Thomas M. hatten einige Monate lang zum Grundbetrag
zwölf beziehungsweise sieben Euro monatlich zusätzlich erhalten - kleine
Beträge. Trotzdem sollten sie Rundfunkgebühren zahlen, 17,03 Euro pro Monat.
Hartz-IV-Empfänger, die keinen Zuschuss bekommen, sind davon befreit.
"Der Zuschuss liegt deutlich unter der Gebühr, damit liegen Härtefälle vor",
sagte Anwalt Florian Gommel. Der RBB-Anwalt verwies dagegen auf den
Staatsvertrag mit dem Land Berlin, wonach die Höhe des Zuschlags
"unerheblich" sei und Ausnahmen laut Gesetz ausgeschlossen seien. Doch
Richter Reinhard Neumann rechnete vor, dass die Kläger gezwungen würden,
ihre Grundleistungen anzutasten: "Zehn Euro sind in solchen Bereichen viel
Geld." Auch würden die Betroffenen schlechter behandelt als andere
Hartz-IV-Empfänger. Dies verletze das Gleichheitsgebot. Der Richter nannte
die harte Auslegung "verfassungsrechtlich bedenklich".
Der RBB kann in Berufung gehen. Dessen Anwalt gestand auch ein, dass
"irgendwann" die verfassungsrechtliche Grenze bei der Auslegung der
Sozialgesetze erreicht sei. Er schloss einen Kompromiss auf Bundesebene
nicht aus. (mm.)
Quelle:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/640949.html
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