ARBEITSLOSENRECHT
 

Keine Rundfunkgebühren trotz Zuschlag zum Arbeitslosengeld

Verwaltungsgericht Berlin: Zahlungspflicht ist in vielen Fällen bedenklich


29.3.2007 – Berliner Zeitung

Hartz-IV-Empfänger müssen keine Rundfunkgebühren zahlen - auch wenn sie zuvor Arbeitslosengeld I bezogen haben und deshalb nun einen Zuschuss vom Job-Center erhalten. Das hat das Verwaltungsgericht gestern entschieden. Es erklärte die Klagen von zwei Arbeitslosen für rechtmäßig. Die Richter äußerten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Auffassung, mit der die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die beiden Bürger zur Kasse bitten wollten.

Erwerbslose, die nach Bezug von Arbeitslosengeld I Hartz IV beantragen, haben zwei Jahre lang Anspruch auf Zuschüsse: pro Monat bis zu 160 Euro zusätzlich zum Grundbetrag von 345 Euro. Die GEZ und der RBB meinen, dass dann Rundfunkgebühren fällig werden - egal, wie hoch die Zuschüsse sind.

Die Kläger Olga S. und Thomas M. hatten einige Monate lang zum Grundbetrag zwölf beziehungsweise sieben Euro monatlich zusätzlich erhalten - kleine Beträge. Trotzdem sollten sie Rundfunkgebühren zahlen, 17,03 Euro pro Monat. Hartz-IV-Empfänger, die keinen Zuschuss bekommen, sind davon befreit.

"Der Zuschuss liegt deutlich unter der Gebühr, damit liegen Härtefälle vor", sagte Anwalt Florian Gommel. Der RBB-Anwalt verwies dagegen auf den Staatsvertrag mit dem Land Berlin, wonach die Höhe des Zuschlags "unerheblich" sei und Ausnahmen laut Gesetz ausgeschlossen seien. Doch Richter Reinhard Neumann rechnete vor, dass die Kläger gezwungen würden, ihre Grundleistungen anzutasten: "Zehn Euro sind in solchen Bereichen viel Geld." Auch würden die Betroffenen schlechter behandelt als andere Hartz-IV-Empfänger. Dies verletze das Gleichheitsgebot. Der Richter nannte die harte Auslegung "verfassungsrechtlich bedenklich".

Der RBB kann in Berufung gehen. Dessen Anwalt gestand auch ein, dass "irgendwann" die verfassungsrechtliche Grenze bei der Auslegung der Sozialgesetze erreicht sei. Er schloss einen Kompromiss auf Bundesebene nicht aus. (mm.)

Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/640949.html