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Frühzeitige Arbeitsuche jetzt auch per Telefon möglich
18.5.2007 – Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis oder außerbetriebliches
Ausbildungsverhältnis endet, können sich jetzt auch zunächst telefonisch bei
der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Bei diesem ersten Telefonat
erhalten sie einen Termin beim Arbeitsvermittler, bei dem die
vorgeschriebene persönliche Meldung nachgeholt wird.
Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeits-
bzw. außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses bei ihrer Agentur für
Arbeit arbeitsuchend melden. Wer erst später von seiner Kündigung erfährt,
muss die Agentur für Arbeit spätestens drei Tage nach Zugang der Kündigung
informieren. Anderenfalls muss mit Kürzungen beim Arbeitslosengeld gerechnet
werden.
Diese frühzeitige Meldung musste bisher persönlich in der Agentur erfolgen.
Nun können bei dem ersten telefonischen Kontakt bereits die wichtigsten
Angaben zum Bewerberprofil aufgenommen werden. So entfällt für
Arbeitsuchende der erste Weg in die Agentur, und die Frist zur rechtzeitigen
Meldung kann unproblematisch gewahrt werden. Wenn der Kunde sein
Bewerberprofil detailliert beschreiben möchte, kann dies ebenfalls bereits
am Telefon geschehen, die Agentur für Arbeit ruft auf Wunsch auch zurück.
Wer möchte, kann sein Profil auch selbst über das Internet unter
www.arbeitsagentur.de eingeben – dies ersetzt aber nicht die
Arbeitsuchendmeldung.
Die Agenturen für Arbeit sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
unter der Service-Rufnummer für Arbeitnehmer 01801 – 555 111 (3,9
Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) erreichbar.
Wichtig: Die neue Rufnummer gilt nur für Arbeitnehmer, die sich
arbeitsuchend melden oder Arbeitslosengeld I beziehen. Wer Arbeitslosengeld
II bekommt oder beantragen will, muss sich weiterhin an die örtliche
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bzw. das Jobcenter wenden. Die Rufnummern finden
Sie im Telefonbuch oder unter
www.arbeitsagentur.de in der Rubrik „Partner vor Ort“.
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