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Kleine Anhebung des ALG II zum 1. Juli
29.6.2007 - Frank Steger - Berliner Arbeitslosenzentrum
Zum 1. Juli werden die Regelleistungen für das Arbeitslosengeld II
angehoben. Hintergrund ist die Anhebung der Renten in Deutschland um 0,54
Prozent. An die Entwicklung des Rentenwertes ist auch die jährliche
Fortschreibung der Regelleistung gekoppelt. Die Erhöhung der Regelleistung
schlägt sich auch bei den Mehrbedarfszuschlägen nieder.
Es ergeben sich folgende Beträge:
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Regelleistung bei ALG II und
Sozialgeld ab 1. Juli 2007 |
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Alleinstehende oder
mit minderjährigem Partner |
100% |
347 Euro |
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(beide)
volljährigen Partner in Bedarfsgemeinschaft |
90% |
312 Euro |
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Erwachsene unter 25
Jahren im Haushalt der Eltern |
80% |
278 Euro |
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Kinder ab Beginn
15. Lebensjahr |
80% |
278 Euro |
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Kinder bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr |
60% |
208 Euro |
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Mehrbedarfe ab 1. Juli 2007 |
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Schwangere ab 12.
Woche |
17% |
59 Euro |
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Alleinerziehende
mit einem Kind unter 7 Jahren bzw. 2 und mehr Kindern unter 16
Jahren |
36% |
125 Euro |
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Alleinerziehende
mit minderjährigen Kindern/
pro Kind 12%/ maximal 60% |
12% |
42 Euro |
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Erwerbsfähige
Behinderte |
35% |
121 Euro |
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