INFOS ARBEITSMARKT UND SOZIALPOLITIK
 

Rund 250.000 staatlich geförderte Jobs
Drei Kombilohn-Programme für Langzeitarbeitslose und bildungsschwache Jugendliche


6.7.2007 - Asmus Heß / Bettina Markmeyer – Evangelischer Pressedienst

Berlin (epd). Die Bundesregierung will mit drei verschiedenen Programmen schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen und bildungsschwachen Jugendlichen zu Arbeit verhelfen.

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering und der für die neuen Bundesländer zuständige Minister Wolfgang Tiefensee (beide SPD) stellten am 27. Juni in Berlin den so genannten "Kommunal-Kombi" im Kabinett vor. Mit diesem Kombilohn sollen innerhalb von zwei Jahren Jobs für rund 100.000 Hartz-IV-Empfänger geschaffen werden. Der "Kommunal-Kombi" soll in Landkreisen und Städten mit einer Arbeitslosenquote von über 15 Prozent eingeführt werden. Über die Umsetzung will Müntefering nun mit den Ländern, Kommunen und Verbänden verhandeln.

Bereits weiter gediehen sind zwei Kombilohn-Programme, bei denen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse für die Einstellung bildungsschwacher Jugendlicher und schwer vermittelbarer Langzeitarbeitsloser erhalten. Die entsprechenden Gesetze sollen am 1. Oktober in Kraft treten. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für den 6. Juli vorgesehen.

Die neuen Regelungen wenden sich zum einen an Jugendliche und Erwachsene, die jünger als 25 Jahre sind, mindestens sechs Monate arbeitslos waren und keinen Berufsabschluss haben. Arbeitgeber, die solche jungen Arbeitslosen einstellen, sollen zukünftig bis zu einem Jahr lang 50 Prozent des Bruttolohns erstattet bekommen, höchstens aber 500 Euro. Für unter 25-Jährige mit Berufsabschluss gilt eine ähnliche Regelung.

Der Staat zahlt bis zu 75 Prozent des Bruttolohns

Zum anderen will die Bundesregierung Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen helfen. Das können eine fehlende berufliche Qualifizierung, gesundheitliche Beeinträchtigungen, ein Migrationshintergrund, Schulden oder ein Drogenproblem sein. Auch für diesen Personenkreis soll der Arbeitgeber künftig Zuschüsse erhalten - bis zu 75 Prozent des Bruttolohns. Bedingung ist, dass mindestens zwei Vermittlungshemnisse vorliegen, der Hilfebedürftige sechs Monate oder länger arbeitlos war und kaum Aussichten bestehen, ihn in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Bei einer Bundestagsanhörung am 2. Juli in Berlin wurden die beiden Programme überwiegend positiv beurteilt. Die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Wohlfahrtsverbände sprachen sich im Grundsatz für die neuen Regelungen aus. Der DGB erklärte, die von der Regierung vorgelegten Gesetzentwürfe seien sozialpolitisch notwendig, weil schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sonst keine Chance auf Teilhabe am Erwerbsleben hätten. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnte hingegen vor der Verdrängung regulärer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt, ausufernden Kosten und Mitnahmeeffekten.

Caritas-Generalsekretär Georg Cremer sagte, ein Zuschuss von 75 Prozent für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sei nicht ausreichend. Es gebe Erwerbslose mit massiven gesundheitlichen und psychischen Störungen, die nur mit intensiver Arbeits- und Psychotherapie stabilisiert werden könnten. Die Diakonie erklärte, es sei zu befürchten, dass die angestrebten Regelungen allein nicht geeignet seien, den besonders benachteiligten Menschen zu helfen. Weitere Maßnahmen seien deshalb erforderlich.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen erklärte, mit den neuen Gesetzen würden zwei große Personengruppen besser gefördert, die ohne Unterstützung nicht in der Lage seien, den Weg ins Erwerbsleben zu finden. Das Deutsche Rote Kreuz kritisierte hingegen, nach den Plänen der Regierung könne nur jeder vierte schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose mit einem staatlich geförderten Arbeitsplatz rechnen. Das Volumen der geplanten Förderung reiche nicht aus.

Durch den kürzlich von Müntefering vorgestellten "Kommunal-Kombi" sowie die beiden anderen Programme sollen in den nächsten drei Jahren insgesamt rund 250.000 staatlich geförderte Arbeitsplätze entstehen.

Mit dem Kommunal-Kombi soll Arbeitslosen geholfen werden, die schon länger als zwei Jahre keinen Job mehr haben. Mit Hilfe eines Bundeszuschusses sollen sie von Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden eingestellt werden. Die Arbeitslosen sollen für drei Jahre mit 30 Wochenstunden beschäftigt werden und in die Sozialversicherungen einzahlen. Dazu gibt der Bund die Hälfte des Lohns, höchstens aber 500 Euro.

Finden die Betroffenen nach drei Jahren staatlich gestützter Arbeit keinen Job, haben sie anschließend Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Der Bund stellt für das Programm rund 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Gleichwohl sei die Finanzierung aufkommensneutral, weil das Geld bei den Ausgaben für das Arbeitslosengeld II eingespart werde, sagte Müntefering. Den Kommunen blieben pro Arbeitsplatz Kosten von rund 300 Euro. Der Kommunal-Kombi stieß nach der Vorstellung im Bundeskabinett auf ein geteiltes Echo. CDU/CSU und kirchliche Wohlfahrtsverbände äußerten sich überwiegend positiv. Arbeitgeber, Opposition und kommunale Spitzenverbände warnten dagegen vor hohen Kosten bei wenig Nutzen.

Quelle:
epd sozial Nr. 27 vom 6. Juli 2007