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Rund 250.000 staatlich geförderte Jobs
Drei Kombilohn-Programme für Langzeitarbeitslose und bildungsschwache
Jugendliche
6.7.2007 - Asmus Heß / Bettina Markmeyer – Evangelischer Pressedienst
Berlin (epd). Die Bundesregierung will mit drei verschiedenen Programmen
schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen und bildungsschwachen
Jugendlichen zu Arbeit verhelfen.
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering und der für die neuen Bundesländer
zuständige Minister Wolfgang Tiefensee (beide SPD) stellten am 27. Juni in
Berlin den so genannten "Kommunal-Kombi" im Kabinett vor. Mit diesem
Kombilohn sollen innerhalb von zwei Jahren Jobs für rund 100.000
Hartz-IV-Empfänger geschaffen werden. Der "Kommunal-Kombi" soll in
Landkreisen und Städten mit einer Arbeitslosenquote von über 15 Prozent
eingeführt werden. Über die Umsetzung will Müntefering nun mit den Ländern,
Kommunen und Verbänden verhandeln.
Bereits weiter gediehen sind zwei Kombilohn-Programme, bei denen Arbeitgeber
Lohnkostenzuschüsse für die Einstellung bildungsschwacher Jugendlicher und
schwer vermittelbarer Langzeitarbeitsloser erhalten. Die entsprechenden
Gesetze sollen am 1. Oktober in Kraft treten. Die zweite und dritte Lesung
im Bundestag ist für den 6. Juli vorgesehen.
Die neuen Regelungen wenden sich zum einen an Jugendliche und Erwachsene,
die jünger als 25 Jahre sind, mindestens sechs Monate arbeitslos waren und
keinen Berufsabschluss haben. Arbeitgeber, die solche jungen Arbeitslosen
einstellen, sollen zukünftig bis zu einem Jahr lang 50 Prozent des
Bruttolohns erstattet bekommen, höchstens aber 500 Euro. Für unter
25-Jährige mit Berufsabschluss gilt eine ähnliche Regelung.
Der Staat zahlt bis zu 75 Prozent des Bruttolohns
Zum anderen will die Bundesregierung Langzeitarbeitslosen mit besonderen
Vermittlungshemmnissen helfen. Das können eine fehlende berufliche
Qualifizierung, gesundheitliche Beeinträchtigungen, ein
Migrationshintergrund, Schulden oder ein Drogenproblem sein. Auch für diesen
Personenkreis soll der Arbeitgeber künftig Zuschüsse erhalten - bis zu 75
Prozent des Bruttolohns. Bedingung ist, dass mindestens zwei
Vermittlungshemnisse vorliegen, der Hilfebedürftige sechs Monate oder länger
arbeitlos war und kaum Aussichten bestehen, ihn in den Arbeitsmarkt zu
integrieren.
Bei einer Bundestagsanhörung am 2. Juli in Berlin wurden die beiden
Programme überwiegend positiv beurteilt. Die Bundesagentur für Arbeit, der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Wohlfahrtsverbände sprachen sich im
Grundsatz für die neuen Regelungen aus. Der DGB erklärte, die von der
Regierung vorgelegten Gesetzentwürfe seien sozialpolitisch notwendig, weil
schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sonst keine Chance auf Teilhabe am
Erwerbsleben hätten. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
warnte hingegen vor der Verdrängung regulärer Beschäftigung auf dem ersten
Arbeitsmarkt, ausufernden Kosten und Mitnahmeeffekten.
Caritas-Generalsekretär Georg Cremer sagte, ein Zuschuss von 75 Prozent für
schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sei nicht ausreichend. Es gebe
Erwerbslose mit massiven gesundheitlichen und psychischen Störungen, die nur
mit intensiver Arbeits- und Psychotherapie stabilisiert werden könnten. Die
Diakonie erklärte, es sei zu befürchten, dass die angestrebten Regelungen
allein nicht geeignet seien, den besonders benachteiligten Menschen zu
helfen. Weitere Maßnahmen seien deshalb erforderlich.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen erklärte, mit den neuen
Gesetzen würden zwei große Personengruppen besser gefördert, die ohne
Unterstützung nicht in der Lage seien, den Weg ins Erwerbsleben zu finden.
Das Deutsche Rote Kreuz kritisierte hingegen, nach den Plänen der Regierung
könne nur jeder vierte schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose mit einem
staatlich geförderten Arbeitsplatz rechnen. Das Volumen der geplanten
Förderung reiche nicht aus.
Durch den kürzlich von
Müntefering vorgestellten "Kommunal-Kombi" sowie die beiden anderen
Programme sollen in den nächsten drei Jahren insgesamt rund 250.000
staatlich geförderte Arbeitsplätze entstehen.
Mit dem Kommunal-Kombi soll Arbeitslosen geholfen werden, die schon länger
als zwei Jahre keinen Job mehr haben. Mit Hilfe eines Bundeszuschusses
sollen sie von Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden eingestellt werden. Die
Arbeitslosen sollen für drei Jahre mit 30 Wochenstunden beschäftigt werden
und in die Sozialversicherungen einzahlen. Dazu gibt der Bund die Hälfte des
Lohns, höchstens aber 500 Euro.
Finden die Betroffenen nach drei Jahren staatlich gestützter Arbeit keinen
Job, haben sie anschließend Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Der Bund stellt
für das Programm rund 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Gleichwohl sei die
Finanzierung aufkommensneutral, weil das Geld bei den Ausgaben für das
Arbeitslosengeld II eingespart werde, sagte Müntefering. Den Kommunen
blieben pro Arbeitsplatz Kosten von rund 300 Euro. Der Kommunal-Kombi stieß
nach der Vorstellung im Bundeskabinett auf ein geteiltes Echo. CDU/CSU und
kirchliche Wohlfahrtsverbände äußerten sich überwiegend positiv.
Arbeitgeber, Opposition und kommunale Spitzenverbände warnten dagegen vor
hohen Kosten bei wenig Nutzen.
Quelle:
epd sozial Nr. 27 vom 6. Juli 2007
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