Diakonie erneuert Forderung nach Erhöhung der Regelsätze
9.8.2007 – Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland –
Presseinformation
In der aktuellen
Debatte um die Höhe der Hartz-IV- Leistungen setzt sich die Diakonie für
eine Erhöhung der Regelsätze ein. "Die Preissteigerungen bei den
Lebensmitteln erhöhen die Summe der Belastungen für die Betroffenen und
führen zu einem weiteren Anstieg der Armut. Die Leistungen der
Sozialhilfe und von Hartz IV müssen daher angehoben werden, um das
notwendige Existenzminimum zu sichern", erklärt
Diakonie-Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlüter.
Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte
bereits bei den letzten gesetzlichen Änderungen deutliche Kritik geübt.
Insbesondere die Eigenleistungen und Zuzahlungen bei der
Gesundheitsversorgung sowie die Erhöhung der Strompreise und der
Mehrwertsteuer hätten nach Ansicht der Diakonie ebenso wie die
Entwicklung aller anderen Verbraucherpreise bei den letzten
Festsetzungen der Leistungen beachtet werden müssen. Schlüter:
"Stattdessen wurde der Regelsatz für Alleinlebende seit Inkrafttreten
von Hartz IV nur um zwei Euro erhöht. Das ist etwa ein halbes Prozent in
zweieinhalb Jahren."
Eine wirkliche Weiterentwicklung der Regelsätze findet nur alle fünf
Jahre statt, wenn die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch das
Statistische Bundesamt ausgewertet ist. Das Vergleichssystem werde aber
immer fragwürdiger. "Noch vor wenigen Jahren war es angemessen, das
Ausgabeverhalten von Personen mit geringen Renten oder Erwerbseinkommen
als Maßstab für die Erhöhung der Regelsätze heranzuziehen. Aufgrund von
Lohndumping und prekären Beschäftigungsverhältnissen kann diese
Vergleichsgruppe heute aber selbst ihren notwendigen Lebensunterhalt
nicht mehr decken. Ohne eine Änderung dieses Systems wird Armut in
Deutschland zementiert", betont Schlüter.
Ebenso fehle ein angemessenes Kriterium zur Bestimmung des
Existenzminimums für die etwa zwei Millionen Kinder und Jugendlichen in
Hartz IV-Haushalten. Die tatsächlichen Kosten z.B. für Schulbücher,
Schülerbeförderung und Schulessen würden in den Regelsätzen rechnerisch
völlig unzureichend berücksichtigt. Ob der Schulbedarf wenigstens
teilweise gesondert gewährt wird, hänge von den Regelungen in den
einzelnen Bundesländern oder auch in den Landkreisen ab. Schlüter
fordert: "Wir brauchen Lernmittelfreiheit in allen Bundesländern, die
verbunden mit anderen Sachleistungen insbesondere den Schülern aus
einkommensschwachen Familien den Zugang zu Bildung sichert. Schulische
Integration darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein."