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Diakonie erneuert Forderung nach Erhöhung der Regelsätze

9.8.2007 – Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland – Presseinformation

In der aktuellen Debatte um die Höhe der Hartz-IV- Leistungen setzt sich die Diakonie für eine Erhöhung der Regelsätze ein. "Die Preissteigerungen bei den Lebensmitteln erhöhen die Summe der Belastungen für die Betroffenen und führen zu einem weiteren Anstieg der Armut. Die Leistungen der Sozialhilfe und von Hartz IV müssen daher angehoben werden, um das notwendige Existenzminimum zu sichern", erklärt Diakonie-Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlüter.

Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte bereits bei den letzten gesetzlichen Änderungen deutliche Kritik geübt. Insbesondere die Eigenleistungen und Zuzahlungen bei der Gesundheitsversorgung sowie die Erhöhung der Strompreise und der Mehrwertsteuer hätten nach Ansicht der Diakonie ebenso wie die Entwicklung aller anderen Verbraucherpreise bei den letzten Festsetzungen der Leistungen beachtet werden müssen. Schlüter: "Stattdessen wurde der Regelsatz für Alleinlebende seit Inkrafttreten von Hartz IV nur um zwei Euro erhöht. Das ist etwa ein halbes Prozent in zweieinhalb Jahren."

Eine wirkliche Weiterentwicklung der Regelsätze findet nur alle fünf Jahre statt, wenn die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch das Statistische Bundesamt ausgewertet ist. Das Vergleichssystem werde aber immer fragwürdiger. "Noch vor wenigen Jahren war es angemessen, das Ausgabeverhalten von Personen mit geringen Renten oder Erwerbseinkommen als Maßstab für die Erhöhung der Regelsätze heranzuziehen. Aufgrund von Lohndumping und prekären Beschäftigungsverhältnissen kann diese Vergleichsgruppe heute aber selbst ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht mehr decken. Ohne eine Änderung dieses Systems wird Armut in Deutschland zementiert", betont Schlüter.

Ebenso fehle ein angemessenes Kriterium zur Bestimmung des Existenzminimums für die etwa zwei Millionen Kinder und Jugendlichen in Hartz IV-Haushalten. Die tatsächlichen Kosten z.B. für Schulbücher, Schülerbeförderung und Schulessen würden in den Regelsätzen rechnerisch völlig unzureichend berücksichtigt. Ob der Schulbedarf wenigstens teilweise gesondert gewährt wird, hänge von den Regelungen in den einzelnen Bundesländern oder auch in den Landkreisen ab. Schlüter fordert: "Wir brauchen Lernmittelfreiheit in allen Bundesländern, die verbunden mit anderen Sachleistungen insbesondere den Schülern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu Bildung sichert. Schulische Integration darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein."