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Kaum Missbrauch beim Arbeitslosengeld II
Telefonische Kontrolle von Hartz-IV-Beziehern still und leise
gestoppt
13.8.2007 – Informationsdienst Soziale Sicherheit
In den letzten beiden Jahren hat eine telefonische Kontroll-Befragung bei
Beziehern von Hartz-IV-Leistungen für erhebliche Aufregung gesorgt — und für
zahlreiche Schlagzeilen zum angeblich massenhaften Missbrauch beim
Arbeitslosengeld II. Still und leise ist jetzt diese Befragung gestoppt
worden. Begründung: Es gibt zuwenig Missbrauch.
Ein Blick zurück: Im Sommer 2005 ist klar, dass die „Hartz-IV-Reform“ weit
mehr kostet als vorab veranschlagt. Auch deshalb, weil die Bundesregierung
bei ihrer ursprünglichen Kalkulation veraltete Daten zugrunde gelegt hatte.
Der damalige Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement lenkt die Diskussion
allerdings in eine andere Richtung. Er veröffentlicht den Report „Vorrang
für die Anständigen — Gegen Missbrauch, ‚Abzocke‘ und Selbstbedienung im
Sozialstaat“. Darin werden zahlreiche vorgebliche Belege für den
„Sozialbetrug“ von ALG-ll-Beziehern aufgeführt. Clements Kampagne sticht: Am
17. Oktober 2005 titelt die Bildzeitung unter Berufung auf den Report: „Die
üblen Tricks der Hartz-IV-Schmarotzer ... und wir müssen zahlen“. Andere
Medien ziehen nach, so der Spiegel mit seiner Titelgeschichte „Das Spiel mit
den Armen — Wie der Sozialstaat zur Selbstbedienung einlädt“.
In der Kampagne spielt eine bundesweite Telefon-Befragung von
ALG-lI-Beziehern eine entscheidende Rolle. Am 19. Oktober 2005 berichtet der
stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit,
Peter Clever, u. a. in der Süddeutschen Zeitung von Ergebnissen dieser
Befragung. Der Arbeitgebervertreter geht von einer Missbrauchsquote „von
sicherlich über zehn Prozent aus. Das Resultat der Telefonaktion, bei der
390.000 ALG-II-Empfänger kontaktiert worden seien, sei „niederschmetternd“.
170.000 seien kein einziges Mal erreichbar gewesen, obwohl jeweils zehn
Anrufe an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten gemacht
worden seien. 43.000 Befragte, die erreicht wurden, hätten die Teilnahme an
der freiwilligen Befragung abgelehnt.
Für ALG-ll-Bezieher besteht
übrigens weder eine Pflicht zur Anwesenheit in der eigenen Wohnung noch zur
Annahme von (ungebetenen) Telefonanrufen. Trotzdem wird 2006 das
Pilotprojekt „Service Center Kundenbetreuung“ gestartet. Dabei werden
private Call-Center mit der telefonischen Überprüfung beauftragt. Am 1.
August 2006 wird diese Einschaltung privater Dienstleister auch gesetzlich
legitimiert. Nichtöffentliche Stellen dürfen nach dem neu gefassten § 51SGB
II nun auch „zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch“ mit der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten beauftragt werden.
Die mit viel Getöse
eingeleitete Telefonaktion ist nun aber still und leise „mit Ablauf des
Jahres 2006 eingestellt worden“. Das musste die Bundesregierung am 13. April
2007 auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Dirk Niebel mitteilen (BT-Drs.
16/5015). Begründung: Das Pilotprojekt habe sich als „nicht wirtschaftlich“
erwiesen. Es hat
9 Mio. Euro
gekostet. „Das dadurch erzielbare
Einsparpotenzial blieb jedoch weit hinter den durch die telefonische
Befragung entstehenden Aufwendungen zurück“, so die Bundesregierung.
Lediglich in sechs bis sieben Prozent der geführten Telefonate konnten „Statusänderungen
ermittelt werden. Nur 21 Prozent dieser Statusänderungen waren aber
„leistungsrechtlich relevant“, haben also zur Feststellung geführt, dass dem
Grund oder der Höhe nach zu Unrecht Leistungen bezogen worden sind. Das
betraf gerade einmal 1,3 Prozent aller Fälle.
Quelle: Informationsdienst Soziale Sicherheit Mai 2007
http://www.aib-verlag.de/aib/zeitschriften/pdf/sosiplus0507.pdf
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