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Kaum Missbrauch beim Arbeitslosengeld II
Telefonische Kontrolle von Hartz-IV-Beziehern still und leise gestoppt

13.8.2007 – Informationsdienst Soziale Sicherheit

In den letzten beiden Jahren hat eine telefonische Kontroll-Befragung bei Beziehern von Hartz-IV-Leistungen für erhebliche Aufregung gesorgt — und für zahlreiche Schlagzeilen zum angeblich massenhaften Missbrauch beim Arbeitslosengeld II. Still und leise ist jetzt diese Befragung gestoppt worden. Begründung: Es gibt zuwenig Missbrauch.

Ein Blick zurück: Im Sommer 2005 ist klar, dass die „Hartz-IV-Reform“ weit mehr kostet als vorab veranschlagt. Auch deshalb, weil die Bundesregierung bei ihrer ursprünglichen Kalkulation veraltete Daten zugrunde gelegt hatte. Der damalige Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement lenkt die Diskussion allerdings in eine andere Richtung. Er veröffentlicht den Report „Vorrang für die Anständigen — Gegen Missbrauch, ‚Abzocke‘ und Selbstbedienung im Sozialstaat“. Darin werden zahlreiche vorgebliche Belege für den „Sozialbetrug“ von ALG-ll-Beziehern aufgeführt. Clements Kampagne sticht: Am 17. Oktober 2005 titelt die Bildzeitung unter Berufung auf den Report: „Die üblen Tricks der Hartz-IV-Schmarotzer ... und wir müssen zahlen“. Andere Medien ziehen nach, so der Spiegel mit seiner Titelgeschichte „Das Spiel mit den Armen — Wie der Sozialstaat zur Selbstbedienung einlädt“.

In der Kampagne spielt eine bundesweite Telefon-Befragung von ALG-lI-Beziehern eine entscheidende Rolle. Am 19. Oktober 2005 berichtet der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Peter Clever, u. a. in der Süddeutschen Zeitung von Ergebnissen dieser Befragung. Der Arbeitgebervertreter geht von einer Missbrauchsquote „von sicherlich über zehn Prozent aus. Das Resultat der Telefonaktion, bei der 390.000 ALG-II-Empfänger kontaktiert worden seien, sei „niederschmetternd“. 170.000 seien kein einziges Mal erreichbar gewesen, obwohl jeweils zehn Anrufe an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten gemacht worden seien. 43.000 Befragte, die erreicht wurden, hätten die Teilnahme an der freiwilligen Befragung abgelehnt.

Für ALG-ll-Bezieher besteht übrigens weder eine Pflicht zur Anwesenheit in der eigenen Wohnung noch zur Annahme von (ungebetenen) Telefonanrufen. Trotzdem wird 2006 das Pilotprojekt „Service Center Kundenbetreuung“ gestartet. Dabei werden private Call-Center mit der telefonischen Überprüfung beauftragt. Am 1. August 2006 wird diese Einschaltung privater Dienstleister auch gesetzlich legitimiert. Nichtöffentliche Stellen dürfen nach dem neu gefassten § 51SGB II nun auch „zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch“ mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten beauftragt werden.

Die mit viel Getöse eingeleitete Telefonaktion ist nun aber still und leise „mit Ablauf des Jahres 2006 eingestellt worden“. Das musste die Bundesregierung am 13. April 2007 auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Dirk Niebel mitteilen (BT-Drs. 16/5015). Begründung: Das Pilotprojekt habe sich als „nicht wirtschaftlich“ erwiesen. Es hat 9 Mio. Euro gekostet. „Das dadurch erzielbare Einsparpotenzial blieb jedoch weit hinter den durch die telefonische Befragung entstehenden Aufwendungen zurück“, so die Bundesregierung. Lediglich in sechs bis sieben Prozent der geführten Telefonate konnten „Statusänderungen ermittelt werden. Nur 21 Prozent dieser Statusänderungen waren aber „leistungsrechtlich relevant“, haben also zur Feststellung geführt, dass dem Grund oder der Höhe nach zu Unrecht Leistungen bezogen worden sind. Das betraf gerade einmal 1,3 Prozent aller Fälle.

Quelle: Informationsdienst Soziale Sicherheit Mai 2007
http://www.aib-verlag.de/aib/zeitschriften/pdf/sosiplus0507.pdf