PROTESTE GEGEN HARTZ
 
Diakonie und DGB fordern: Schulfonds sollen Familien unter die Arme greifen
Zehn Kommunen praktizieren das Modell bereits

21.9.2007 – Pressemitteilung des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Auch wenn es um die Bekämpfung von Kinderarmut geht, tut sich die Hauptstadt schwer: Die „Berliner Tafel“ versorgt bspw. 125.000 Menschen (überwiegend Kinder) im Monat mit Essen und ist die größte Tafel in Deutschland. In Berlin leben die meisten Straßenkinder in ganz Deutschland. Von Kinderarmut sind auch in Berlin überdurchschnittlich viele Familien mit Migrationshintergrund betroffen.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz von Diakonie, DGB und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen sprachen sich die Verbände am sog. Weltkindertag dafür aus, über bezirkliche Schulfonds einkommensschwächeren Familien unter die Arme zu greifen, damit den Kindern die wichtigsten Schulutensilien finanziert werden können. Die Regelleistung in Hartz IV für Kinder bis 14 Jahren von 207 Euro reiche ebenso wenig aus, wie die von 276 Euro für Jugendliche (14 bis 24 Jahre).

Für den DGB, Bezirk Berlin-Brandenburg, forderte die stellvertrenden Vorsitzende Doro Zinke einen Rechtsanspruch auf Sonderausgaben für Einschulung, Bildungs- und Schulmaterial und entwicklungsbedingte Sonderausgaben (Nachhilfe etc.). Hierfür sei ein Schulfonds auf bezirklicher Ebene die beste Möglichkeit. Armen Berliner Kindern würde damit die Chance auf eine bessere Zukunft eröffnet.

Mit Nachdruck sprach sich auch Diakonie-Direktorin Susanne Kahl-Passoth für eine sofortige Einrichtung bezirklicher Schulfonds aus: „Ohne neue bürokratische Hürden zu errichten, müssen von diesen Stellen die Kosten für Schulbücher und alle erforderlichen Materialien an die Leistungsbezieher nach dem SGB XII und dem SGB II sowie an Menschen mit vergleichbar geringem Einkommen bezahlt werden. Tatsache ist, dass diese Bedarfsdeckung durch das so genannte Sozialgeld nicht gegeben ist. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass wir eine solche Regelung bestenfalls übermorgen haben werden. Wir benötigen dringend eine Übergangsregelung, die uns heute weiterhilft. Sie muss den Menschen jetzt und hier das Geld geben, auch wenn diese von ihrem Regelsatz, unter Verzicht auf die Deckung anderer Bedarfe, für dieses Schuljahr bereits alle oder wenigstens die dringlichsten Lernmaterialien gekauft haben. Die Stiftung „Hilfe für die Familie“, Stiftung des Landes Berlin, wäre grundsätzlich dazu geeignet, diese Hilfe sofort zu gewähren. Genau das ist meine Forderung, dass die politisch Verantwortlichen dieses Instrument zur aktuellen Lösung der Probleme bei der Ausstattung von Hartz IV-Kindern mit Schul- und Lernmaterial einsetzen und so den derzeitigen unzumutbaren Zustand sofort beenden.“

Seit März dieses Jahres haben bereits mehr als zehn Städte und Landkreise zusätzliche Schulbeihilfen für Kinder aus Hartz IV-Haushalten eingerichtet: So erstattet beispielsweise die Stadt Oldenburg gegen Vorlage entsprechender Quittungen pro Kind und Schulhalbjahr bis zu 50 Euro. Der Landkreis Dahme-Spreewald (Brandenburg) gewährt pauschal 80 Euro für jedes Kind, das eingeschult wird. In Zwickau beträgt die einmalige Beihilfe zur Einschulung sogar 250 Euro pro Kind.

Für die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) bewertet Martin Künkler diese kommunalen Beihilfen als „Teilerfolg“ und „ersten wichtigen Schritt, um der Benachteiligung von armen Kindern entgegenzuwirken“. Zwar deckten die kommunalen Schulbeihilfen noch nicht überall die tatsächlich anfallenden Kosten. „Vorbildlich“ sei jedoch, dass in den meisten Kommunen neben Hartz IV-Beziehern auch Geringverdienenden die Beihilfe zugestanden werde. Vielfach seien alle Haushalte anspruchsberechtigt, die Wohngeld beziehen oder einen „Städte-Pass“ besitzen, der zu weiteren kommunalen Vergünstigungen berechtige.