PROTESTE GEGEN HARTZ
 

Arbeitslosengeld II: Verfassungsklage gegen Höhe der Regelleistung
Wer an einer positiven Entscheidung teilhaben will, muss Widerspruch einlegen

8.10.2007 - Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlruhe ist eine von der IG Metall unterstützte Klage eingegangen, mit deren Hilfe die Höhe der Regelleistung für ALG II-Bezieher von 347 Euro überprüft werden soll (Aktenzeichen 1 BvR 1840/07). Nach Meinung der Gewerkschaften ist der ALG II-Satz zu niedrig bemessen, um Langzeitarbeitslosen ein Leben in Würde zu ermöglichen.

Mit der Verfassungsklage soll zudem überprüft werden, ob die pauschale Berücksichtigung einzelner Leistungen im ALG II-Satz mit dem individuellen Rechtsanspruch auf Sicherung des Existenzminimums vereinbar ist.

Welche Auswirkungen hätte eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Wenn die Karlsruher Richter den ALG II-Regelsatz für verfassungswidrig erklären, muss der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts treffen. Diese gilt dann für die Zukunft.

Gleichzeitig kann das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil auch feststellen, dass Arbeitslose einen Anspruch auf Nachzahlung des zu niedrig bemessenen Arbeitslosengelds II haben. In der Regel profitieren von einer entsprechenden Nachzahlungspflicht aber nur Arbeitslose, die rechtzeitig Widerspruch gegen ihren ALG II-Bescheid eingelegt haben.

Was muss ich tun, um mein Recht auf Nachzahlung von ALG II-Leistungen zu wahren?

Arbeitslose, die ihren Rechtsanspruch auf eine Nachzahlung von ALG II-Leistungen wahren wollen, müssen Widerspruch gegen ihren ALG II-Bescheid einlegen. Bei einem neuen Bescheid für einen weiteren Bewilligungszeitraum muss erneut Widerspruch eingelegt werden.

In einer Bedarfgemeinschaft - zum Beispiel in einer Familie - mit mehreren Personen, muss jedes Mitglied gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Das gilt auch für minderjährige Kinder. Um das Verfahren zu vereinfachen, kann ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für alle anderen den Widerspruch erheben. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht. Erziehungsberechtigte können ihre minderjährigen Kinder mitvertreten.

Für alle, die ihren Rechtsanspruch auf eine mögliche Nachzahlung bis zur Entscheidung in Karlsruhe wahren wollen, haben die Gewerkschaften einen Musterbrief vorbereitet.

Download (PDF, 25 KB):
Musterbrief für den Widerspruch gegen den ALG II-Bescheid


Hinweis des Berliner Arbeitslosenzentrums:

Widerspruch ist nur innerhalb eines Monats nach Zugang eines ALG II-Bescheides möglich. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite:
http://www.beratung-kann-helfen.de

Download (PDF, 236 KB):
„Wie kann ich meine Rechte gegenüber dem Jobcenter durchsetzen?“

Bitte bedenken Sie, dass die Verfassungsklage und die Beteiligung daran in erster Linie ein politischer Akt ist. Selbst für den Fall, dass das Verfassungsgericht die Bemessung der Regelleistung nicht für angemessen hält, ist eine Entscheidung, die eine rückwirkende Anhebung des ALG II vorsieht, nicht wahrscheinlich.