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Arbeitslosengeld II: Verfassungsklage gegen
Höhe der Regelleistung
Wer an einer positiven Entscheidung teilhaben
will, muss Widerspruch einlegen
8.10.2007 - Pressemitteilung
des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Beim
Bundesverfassungsgericht in Karlruhe ist eine von der IG Metall unterstützte
Klage eingegangen, mit deren Hilfe die Höhe der Regelleistung für ALG
II-Bezieher von 347 Euro überprüft werden soll (Aktenzeichen 1 BvR 1840/07).
Nach Meinung der Gewerkschaften ist der ALG II-Satz zu niedrig bemessen, um
Langzeitarbeitslosen ein Leben in Würde zu ermöglichen.
Mit der Verfassungsklage soll zudem überprüft werden, ob die pauschale
Berücksichtigung einzelner Leistungen im ALG II-Satz mit dem individuellen
Rechtsanspruch auf Sicherung des Existenzminimums vereinbar ist.
Welche Auswirkungen hätte eine positive Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts?
Wenn die Karlsruher Richter den ALG II-Regelsatz für verfassungswidrig
erklären, muss der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung nach den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts treffen. Diese gilt dann für die Zukunft.
Gleichzeitig kann das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil auch
feststellen, dass Arbeitslose einen Anspruch auf Nachzahlung des zu niedrig
bemessenen Arbeitslosengelds II haben. In der Regel profitieren von einer
entsprechenden Nachzahlungspflicht aber nur Arbeitslose, die rechtzeitig
Widerspruch gegen ihren ALG II-Bescheid eingelegt haben.
Was muss ich tun, um mein Recht auf Nachzahlung von ALG II-Leistungen zu
wahren?
Arbeitslose, die ihren Rechtsanspruch auf eine Nachzahlung von ALG
II-Leistungen wahren wollen, müssen Widerspruch gegen ihren ALG II-Bescheid
einlegen. Bei einem neuen Bescheid für einen weiteren Bewilligungszeitraum
muss erneut Widerspruch eingelegt werden.
In einer Bedarfgemeinschaft - zum Beispiel in einer Familie - mit mehreren
Personen, muss jedes Mitglied gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Das
gilt auch für minderjährige Kinder. Um das Verfahren zu vereinfachen, kann
ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für alle anderen den Widerspruch
erheben. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht.
Erziehungsberechtigte können ihre minderjährigen Kinder mitvertreten.
Für alle, die ihren Rechtsanspruch auf eine mögliche Nachzahlung bis zur
Entscheidung in Karlsruhe wahren wollen, haben die Gewerkschaften einen
Musterbrief vorbereitet.
Download (PDF, 25 KB):
Musterbrief für den Widerspruch gegen den ALG II-Bescheid
Hinweis des Berliner
Arbeitslosenzentrums:
Widerspruch ist nur innerhalb eines Monats nach Zugang eines ALG
II-Bescheides möglich. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite:
http://www.beratung-kann-helfen.de
Download (PDF, 236 KB):
„Wie kann ich meine Rechte gegenüber dem Jobcenter durchsetzen?“
Bitte bedenken Sie, dass die Verfassungsklage und die Beteiligung daran in
erster Linie ein politischer Akt ist. Selbst für den Fall, dass das
Verfassungsgericht die Bemessung der Regelleistung nicht für angemessen
hält, ist eine Entscheidung, die eine rückwirkende Anhebung des ALG II
vorsieht, nicht wahrscheinlich.
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