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Neue
Hilfen für jüngere Arbeitslose
22.10.2007 - Presseinformation der
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit
Neue Förderprogramme sollen die Chancen
Jugendlicher am Arbeitsmarkt verbessern. Hierfür erhalten Arbeitgeber, die
Jugendliche einstellen und deren berufliche Qualifizierung unterstützen,
finanzielle Zuschüsse.
Mit dem Qualifizierungszuschuss für die Einstellung von jüngeren
Arbeitnehmern werden Arbeitgeber unterstützt, wenn Sie einen jüngeren
Arbeitslosen ohne Berufsabschluss einstellen und während der geförderten
Beschäftigung betrieblich qualifizieren.
Mit dem Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer wird die
Einstellung jüngerer Arbeitnehmer mit Berufsabschluss gefördert.
Voraussetzung für beide Leistungen ist, dass die jungen Menschen vorher
mindestens sechs Monate arbeitslos waren. Beide Zuschüsse werden für maximal
zwölf Monategezahlt.
Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung für
lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen durchführen,
werden ebenfalls gefördert. Neben der Übernahme der Qualifizierungsvergütung
für den Jugendlichen in Höhe von 192 Euro wird ein pauschaler Anteil an der
Sozialversicherung gezahlt. Die Förderung kann zwischen sechs bis zwölf
Monaten dauern.
Ausführliche Informationen erteilen die zuständigen Agenturen für Arbeit und
die Jobcenter.
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Download (PDF, 154 KB):
Ergänzungen zum Merkblatt SGB II (Oktober 2007) der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Informationen zu Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Qualifizierung und
Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen
(17.10.2007):
http://www.aus-portal.de/aktuell/gesetze/01/index_8491.htm
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