TIPPS UND HILFEN
 

Neue Hilfen für jüngere Arbeitslose

22.10.2007 - Presseinformation der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit

Neue Förderprogramme sollen die Chancen Jugendlicher am Arbeitsmarkt verbessern. Hierfür erhalten Arbeitgeber, die Jugendliche einstellen und deren berufliche Qualifizierung unterstützen, finanzielle Zuschüsse.

Mit dem Qualifizierungszuschuss für die Einstellung von jüngeren Arbeitnehmern werden Arbeitgeber unterstützt, wenn Sie einen jüngeren Arbeitslosen ohne Berufsabschluss einstellen und während der geförderten Beschäftigung betrieblich qualifizieren.

Mit dem Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer wird die Einstellung jüngerer Arbeitnehmer mit Berufsabschluss gefördert.

Voraussetzung für beide Leistungen ist, dass die jungen Menschen vorher mindestens sechs Monate arbeitslos waren. Beide Zuschüsse werden für maximal zwölf Monategezahlt.

Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen durchführen, werden ebenfalls gefördert. Neben der Übernahme der Qualifizierungsvergütung für den Jugendlichen in Höhe von 192 Euro wird ein pauschaler Anteil an der Sozialversicherung gezahlt. Die Förderung kann zwischen sechs bis zwölf Monaten dauern.

Ausführliche Informationen erteilen die zuständigen Agenturen für Arbeit und die Jobcenter.

 

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Download (PDF, 154 KB):
Ergänzungen zum Merkblatt SGB II (Oktober 2007) der Bundesagentur für Arbeit

Weitere Informationen zu Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen (17.10.2007):
http://www.aus-portal.de/aktuell/gesetze/01/index_8491.htm