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Bundesprogramm Kommunal-Kombi
Förderrichtlinie erläutert Förderbedingungen
2.1.2008 – Pressemeldung Bundesministerium für
Arbeit und Soziales
Zwischen dem 1.1.2008 und dem 31.12.2009 sollen
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten in Regionen mit
besonders hoher Arbeitslosigkeit geschaffen werden. Dies sieht das
"Bundesprogramm Kommunal-Kombi" vor, dessen Eckpunkte im Juni 2007 im
Kabinett vorgestellt wurden. Eine Förderrichtlinie wurde am 29.12.2007 im
Bundesanzeiger veröffentlicht und erläutert die Förderbedingungen.
Förderfähig sind insgesamt 79 Regionen mit einer durchschnittlichen
Arbeitslosenquote von mindestens 15 Prozent. Das Programm richtet sich an
Menschen, die seit mindestens einem Jahr Arbeitslosengeld II beziehen und
seit zwei oder mehr Jahren arbeitslos sind. Es ist seit dem 1. Januar 2008
in Kraft.
Als Arbeitgeber sollen in erster Linie Arbeitgeber auf der kommunalen Ebene
oder der Kreisebene fungieren. Gefördert werden nur Arbeitsplätze für
zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Kommunen zur
Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Die Kommune bestimmt, welche Arbeiten
verrichtet werden sollen, und beantragt als Arbeitgeber die Förderung dieser
Tätigkeiten bei dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der
Umsetzung betrauten Dienstleister, dem Bundesverwaltungsamt. So erhalten die
Kommunen die Möglichkeit, genau dort zusätzliche geförderte Arbeitsplätze
einzurichten, wo sie Bedarf sehen. Die kommunale Infrastruktur kann für eine
längere Dauer nachhaltig gestärkt werden, ohne dass die Kommune die Kosten
hierfür allein tragen muss. Wenn Einvernehmen mit den Kommunen besteht,
kommen jedoch auch andere Arbeitgeber (z. B. die Wohlfahrt) in Betracht.
Allerdings müssen auch hier die Arbeitsplätze zusätzlich sein und im
öffentlichen Interesse liegen.
Der Bund stellt für die Gesamtlaufzeit insgesamt rund 1,7 Mrd. Euro bereit.
Der Zuschuss an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber beträgt
bundeseinheitlich 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 500
Euro. Er kann drei Jahre lang gewährt werden. Zusätzlich übernimmt der Bund
die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in einer Höhe von bis zu
200 Euro. Dieser wird aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
finanziert, die der Bund zusätzlich zur Verfügung stellt. Ältere
Arbeitnehmer über 50 werden in besonderer Weise gefördert, indem der
Zuschuss zum Bruttoarbeitsentgelt um 100 Euro aufgestockt wird.
Alle Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung usw. erhalten
Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes
www.kommunal-kombi.bund.de und unter der
Telefon-Hotline 0228/99 358 5700.
Infos und
Materialien zum Thema
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