INFOS ARBEITSMARKT UND SOZIALPOLITIK
 

Wenn das Amt den Geldhahn zudreht
Immer häufiger wird Langzeitarbeitslosen die Hilfe gestrichen – mit drastischen Folgen


16.5.2008 - Von Ulrich Jonas - Evangelischer Pressedienst

Die Zahl der von Hartz-IV-Behörden gegen Langzeitarbeitslose verhängten Sanktionen ist deutlich angestiegen. Während Erwerbslosen-Initiativen zunehmende Willkür in den Jobcentern beklagen, spricht die Bundesagentur für Arbeit von einem Ausdruck wachsender Professionalität. Unklar bleibt in vielen Fällen, was aus den Menschen wird.

Muss ein Mann, der jahrelang als selbstständiger Lkw-Fahrer gearbeitet hat, eine Ein-Euro-Maßnahme besuchen mit dem Ziel, die Strukturierung eines Tages zu erlernen? Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Rhein-Sieg, zuständig für die Betreuung Langzeitarbeitsloser, hielt das für eine gute Idee und legte dem 49-jährigen Achim H. aus Niederkassel eine entsprechende "Eingliederungsvereinbarung" vor. Der gelernte Industriekaufmann sollte das Papier sofort unterschreiben, erbat sich aber eine Bedenkzeit von einer Woche. Die Behörde lehnte das ab: Noch am gleichen Tag verdonnerte sie den Arbeitslosengeld-II-Empfänger dazu, an der Maßnahme teilzunehmen. H. legte Widerspruch ein, die Arge wies diesen zurück. Sechs Wochen später verhängte die Behörde gleich zwei Sanktionen auf einmal. Ergebnis: H.'s Regelsatz wurde um 90 Prozent gekürzt. Der Hilfeempfänger legte erneut Widerspruch ein. Als das nichts half, klagte er vor dem Sozialgericht - und bekam recht: Die Behörde habe die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ignoriert und müsse die Hilfe nachzahlen, so das Sozialgericht Köln am 30. Januar.

Glaubt man dem Erwerbslosen Forum Deutschland, steht diese Geschichte für viele. Immer häufiger suchen Menschen bei der Selbsthilfe-Initiative Unterstützung, weil ihnen "scheinbar ohne Benennung von Gründen die Leistungen entzogen" worden seien, "völlig rechtswidrige Sanktionen verhängt wurden oder die Annahme von Hartz-IV-Anträgen unnötig in die Länge gezogen" wurde. Häufig ließen die Behörden dabei "die einfachsten rechtlichen Grundlagen außer acht", so Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum, der betont: "Wir sprechen hier nicht von Einzelfällen. Wir beobachten dieses bundesweit."

Tatsächlich kürzen die für die Betreuung von Alg-II-Empfängern zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Argen) immer häufiger die Unterstützung: Die Zahl der bundesweit verhängten Sanktionen stieg von 87.500 im September 2006 auf 132.500 im November 2007. Neuere Zahlen liegen laut Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht vor. "Die Jobcenter arbeiten immer professioneller", so eine BA-Sprecherin. Auch die Verschärfung der Sanktionsregeln, seit Anfang 2007 in Kraft, könnte zum Anstieg beigetragen haben.

Nach den verschärften Bestimmungen können die Behörden Langzeitarbeitslosen nicht nur die Hilfe auf Null runterkürzen, sondern auch die Mietzahlungen einstellen. Bemerkenswert ist, dass in den Ämtern offenbar nicht dokumentiert wird, in wie vielen Fällen Hartz-IV-Empfängern die Hilfe komplett gestrichen bekommen, wie oft die Behörde Mietzahlungen einstellt und wie oft junge Menschen unter 25 von solch drastischen Sanktionen betroffen sind. "Das können wir nicht sagen", erklärt René Tollkühn, Sprecher der Hamburger Arge, auf Nachfrage. Aus den Statistiken der BA ergibt sich lediglich, dass beispielsweise in Hamburg im November vergangenen Jahres 3.385 Hartz-IV-Empfänger mit einer oder mehreren Sanktionen belegt waren, 917 davon waren zwischen 15 und 25 Jahren alt.

Wie das Hamburger Straßenmagazin Hinz&Kunzt kürzlich berichtete, steigt die Zahl junger Wohnungsloser - offenbar auch infolge kompromisslosen Behördenvorgehens. Rund 250 unter 25-Jährige, in der Regel Alg-II-Empfänger, leben allein in Hamburg in städtischen Notunterkünften. Wie viele bei Freunden oder auf der Straße schlafen, weiß niemand. Klar ist jedoch: Immer mehr junge Erwachsene rutschen durch die Hilfesysteme. "Früher fingen im Schnitt zehn von ihnen jedes Jahr bei uns an. Vergangenes Jahr waren es schon 50", so Hinz&Kunzt-Sozialarbeiter Stephan Karrenbauer. Viele würden es nicht schaffen, die Anforderungen von Hartz IV zu erfüllen, etwa einen Ein-Euro-Job durchzuhalten. "Da brauchen die Jugendlichen dringend Unterstützung."

Wie schnell jemand aus dem Hilfesystem fallen kann, verdeutlicht die Geschichte eines 25-jährigen Hamburgers: Ihm hatte die Behörde für drei Monate die Hilfe komplett gestrichen. Der junge Mann hatte zuletzt auf dem Jahrmarkt gearbeitet, dort aber vom Chef keinen Lohn ausbezahlt bekommen - und deshalb den Job hingeschmissen. Der Sachbearbeiter bei der Arge habe ihm gesagt: "Wir zahlen nichts. Sie haben ja selbst gekündigt." Sein Rat: "Sie müssen Ihren Arbeitgeber verklagen!"