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Kinderarmut
Reiches Land, arme Kinder
27.5.2008
- Von Martin Künkler (KOS) - Frankfurter Rundschau
Armut wird
billigend in Kauf genommen, um Niedriglöhne durchzusetzen. Heranwachsende
leiden darunter. Das muss nicht so sein. Ein Vorschlag zur Besserung der
Lage.
In einem reichen
Land bedeutet Armut nicht unbedingt Hunger und blankes Elend. Armut ist ein
Ausdruck sozialer Ungleichheit. Arm ist, wer sich viele der Dinge nicht
leisten kann, die für die große Mehrheit selbstverständlich zum Leben
dazugehören. Wenn das geringe Einkommen nur eine Lebensführung zulässt, die
weit hinter die Wohlstandsverteilung in der Mitte der Gesellschaft
zurückfällt. Arm sein heißt abgehängt zu sein. Und für Kinder oftmals
buchstäblich, nicht mitspielen zu können.
Armut zu überwinden hieße demnach, die Einkommensunterschiede und die damit
verbundenen Unterschiede der Teilhabe zu begrenzen und in einer akzeptablen
Spannbreite zu halten - damit Lebenslagen noch als vergleichbar gelten
können. Dies erfordert eine Mindestausstattung mit Einkommen in Relation zur
Mitte der Gesellschaft.
Als
Ausgangspunkt für die Hartz-IV-Sätze für Kinder sollten daher die
tatsächlichen Ausgaben der mittleren Einkommensgruppe für ein Kind
herangezogen werden. Entsprechende Daten liegen beim Statistischen Bundesamt
vor, differenziert nach elf Bereichen wie etwa Ernährung, Bekleidung,
Freizeit usw. Für ein Schulkind zwischen sechs und elf Jahren werden
beispielsweise 450 Euro monatlich ausgegeben.
In einem zweiten Schritt wäre dann politisch zu entscheiden, welcher Anteil
der jeweiligen Ausgaben auch Hartz-IV-Kindern zugestanden wird. In
"sensiblen" Bereichen, die nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein
dürfen, sollten die statistisch erfassten Ausgaben für ein Kind zu hundert
Prozent übernommen werden. Dies betrifft die Ausgaben für Gesundheit und
Bildung.
4,90 Euro für Essen und Trinken
Die tatsächlichen Ausgaben für Essen und Trinken betragen je nach Alter des
Kindes zwischen 2,80 und 4,90 Euro pro Tag. Auch diese Ausgaben sollten
vollständig in die Hartz-IV-Sätze für Kinder einfließen. Denn die genannten
Beträge sind für eine gesunde und ausgewogene Ernährung selbst dann schon
notwendig, wenn überwiegend im Discounter eingekauft wird. Dies belegt eine
Untersuchung des Forschungsinstituts für Kinderernährung Dortmund (FKE) aus
dem letzten Jahr.
Die anderen Positionen, von der Eintrittskarte ins Schwimmbad über
Anziehsachen bis zum Kinderfahrrad, sollten zu 50 Prozent in die
Hartz-IV-Sätze einfließen - als Mindestmaß an Teilhabe.
Durchgerechnet ergeben sich nach diesem Verfahren annäherungsweise folgende
Geldbeträge: 290 Euro monatlich für Kinder bis fünf Jahren, 340 Euro für
Kinder zwischen sechs und elf Jahren und 390 Euro ab 12 Jahren. Darin
eingerechnet ist auch ein Inflationsausgleich, der Hartz-IV-Beziehern bisher
verwehrt wird: Einschließlich der für Juli angekündigten Erhöhung sind die
Regelsätze seit 2003 nur um knapp zwei Prozent gestiegen, die Preise aber um
12 Prozent.
Sicherlich kann man über einzelne Stellschrauben des Vorschlags wie die
genannten Prozentanteile trefflich streiten. Die Hartz-IV-Sätze aber
zukünftig als Mindestanteil der tatsächlichen Kosten für ein Kind zu
bemessen und nicht mehr vom Konsumverhalten armer Erwachsener abzuleiten,
ist ein längst überfälliger Schritt.
Höhere Hartz-IV-Sätze reichen aber alleine nicht aus. Denn auch für
Geringverdienende mit Kindern gilt: Am Ende des Geldes ist einfach noch zu
viel Monat übrig. Daher muss auch der bestehende Kinderzuschlag von zurzeit
maximal 140 Euro entsprechend erhöht werden. Diesen Zuschlag können
geringverdienende Eltern heute zusätzlich zum Kindergeld und alternativ zu
"aufstockendem" Hartz IV erhalten. Bedingung dafür ist, dass die Eltern
selbst ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen decken können. Der
Zuschlag sollte so angehoben werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld und
dem aufs Kind entfallenden Wohngeldanteil dem hier neu vorgeschlagenen
Leistungssatz für Hartz-IV-Kinder entspricht.
Erhebliche Widerstände
Unbestritten: Kinderarmut hat viele Facetten und umfasst mehr als nur einen
Mangel an Geld. Ob Eltern die Lust ihres Kindes am Lesen oder an Bewegung
und Sport befördern, hängt nicht nur vom Kontostand ab. Aber sich
Kinderbücher, die Sportschuhe und den Beitrag zum Fußballverein auch leisten
zu können, ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Alternativ zu höheren
Geldleistungen werden vielfach kostenlose bzw. stark ermäßigte Angebote
vorgeschlagen. Bezogen auf den Besuch der Kita oder das Mittagessen in der
Schule ist dies auch unproblematisch und sinnvoll.
In anderen Bereichen sind
Sachleistungen aber abzulehnen: So dürfen Kinder nicht über bereitgestellte,
einheitliche Schultornister als "Hartz-IV-Kinder" auffallen. Sonst kann man
ihnen das Stigma "Hartz IV" auch gleich auf die Stirn stempeln.
Bereitgestellte Sachmittel schaffen auch nicht mehr Teilhabe am "normalen"
Leben sondern das Gegenteil: Arme werden in Sonderversorgungssysteme
ausgegrenzt, während der Rest der Welt im normalen Einzelhandel einkauft.
Neben der Gefahr, stigmatisiert zu werden, dürfte die Erfahrung, mit
Sachmitteln ausgestattet zu werden, auch nicht gerade die Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen positiv befördern und insbesondere für das Erwerben
von Kompetenzen im Umgang mit Geld kontraproduktiv sein. Neuere
Untersuchungen der Sozialwissenschaftler Werner Wüstendörfer sowie Sabine
Walper widerlegen zudem das Bild vom dosenbiertrinkenden Hartz-IV-Bezieher,
dem der Plasma-Fernseher wichtiger ist als seine Kinder: Arme Eltern
schränken sich im Regelfall selbst ein, um ihren Kindern ein möglichst gutes
Leben bieten zu können.
Realistischerweise werden sich bedarfsorientierte Leistungen für Kinder nur
schrittweise und gegen erhebliche Widerstände durchsetzen lassen. Nicht nur,
weil das hier vorgeschlagene Verfahren bezogen auf die heutigen 2,2
Millionen Minderjährigen im Hartz-IV-Bezug gut drei Milliarden Euro jährlich
kosten würde. Vor allem die von den Hartz-IV-Erfindern verfolgte
Niedriglohnstrategie steht höheren Leistungen im Weg: Hartz IV - das, was
Eltern und Kinder in der Summe bekommen - ist heute so gering, damit aus der
Not heraus auch niedrigst bezahlte Jobs angenommen werden. Kinderarmut wird
heute billigend in Kauf genommen, um Niedriglöhne durchzusetzen.
Als Sofortmaßnahmen sollten zumindest eine zusätzliche Beihilfe für die
Schule gewährt und die Leistungshöhe stärker nach dem Alter gestaffelt
werden. Letzteres bedeutet übrigens nur, eine Kürzung zurück zu nehmen: In
der alten Sozialhilfe galt für Schulkinder noch ein erhöhter Satz. Seit
Hartz IV werden Schulkinder bis 13 Jahren auf das Niveau von Säuglingen
herab gesetzt.
Dossier: Armutsrisiken von Kindern und Jugendlichen in Deutschland
(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2008)
>> Download (PDF, 1,3 MB)
Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/dokumentation/?em_cnt=1340124
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