ARBEITSLOSENRECHT
 

Anhebung des ALG II zum 1. Juli

28.5.2008 -  Frank Steger - Berliner Arbeitslosenzentrum

Zum 1. Juli werden die Regelleistungen für das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld angehoben. Hintergrund ist die Erhöhung der Renten in Deutschland um 1,1 Prozent. An die Entwicklung des Rentenwertes ist auch die jährliche Fortschreibung der Regelleistung gekoppelt. Bei der Anpassung sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden. Die Erhöhung der Regelleistung schlägt sich auch bei den Mehrbedarfszuschlägen nieder.

Es ergeben sich folgende Beträge:
 

Regelleistung* bei ALG II und Sozialgeld gemäß §§ 20 und 28 SGB II
ab 1. Juli 2008 für

Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist

100%

351 Euro

(beide) volljährigen Partner

 

90%

316 Euro

sonstige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft mit Beginn des 15. Lebensjahrs

80%

281 Euro

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

 

60%

211 Euro

 

Mehrbedarfe* gemäß §§ 21 und 28 SGB II
ab 1. Juli 2008 für

Schwangere nach der 12. Schwangerschaftswoche

 

17%

60 Euro

Alleinerziehende, die mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren zusammenleben

36%

126 Euro

Alleinerziehende, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben (maximal 60%)

12% pro Kind

42 Euro

Erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie sonstige Hilfen zur Eingliederung ins Arbeitsleben oder Hilfe zur Ausbildung beziehen

35%

123 Euro

nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkmal G haben (§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II)

17%

60 Euro

kostenaufwändige Ernährung

 

25,56 Euro
bis 66.47 Euro

*siehe Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zu

-                          § 21 SGB II Regelleistung

-                          § 21 SGB II Mehrbedarfe und

-                          § 28 SGB II Sozialgeld