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Anhebung des ALG II zum 1. Juli
28.5.2008 - Frank Steger - Berliner Arbeitslosenzentrum
Zum 1. Juli werden die Regelleistungen für das Arbeitslosengeld II
und das Sozialgeld angehoben. Hintergrund ist die Erhöhung der
Renten in Deutschland um 1,1 Prozent. An die Entwicklung des
Rentenwertes ist auch die jährliche Fortschreibung der Regelleistung
gekoppelt. Bei der Anpassung sind Beträge, die nicht volle Euro
ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an
aufzurunden. Die Erhöhung der Regelleistung schlägt sich auch bei
den Mehrbedarfszuschlägen nieder.
Es ergeben sich folgende Beträge:
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Regelleistung* bei ALG II und Sozialgeld gemäß §§ 20 und 28
SGB II
ab 1. Juli 2008 für |
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Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder
deren Partner minderjährig ist |
100% |
351 Euro |
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(beide) volljährigen Partner
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90% |
316 Euro |
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sonstige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft mit Beginn des
15. Lebensjahrs |
80% |
281 Euro |
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Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
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60% |
211 Euro |
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Mehrbedarfe* gemäß §§ 21 und 28 SGB II
ab 1. Juli 2008 für |
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Schwangere nach der 12. Schwangerschaftswoche
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17% |
60 Euro |
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Alleinerziehende, die mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit
2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren zusammenleben |
36% |
126 Euro |
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Alleinerziehende, die mit minderjährigen Kindern
zusammenleben (maximal 60%) |
12% pro Kind |
42 Euro |
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Erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben sowie sonstige Hilfen zur Eingliederung ins
Arbeitsleben oder Hilfe zur Ausbildung beziehen |
35% |
123 Euro |
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nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die
einen Schwerbehindertenausweis mit Merkmal G haben (§ 28
Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II) |
17% |
60 Euro |
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kostenaufwändige Ernährung |
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25,56 Euro
bis 66.47 Euro |
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