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ARBEITSLOSENRECHT | ||
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ALG II-Beziehern muss Zeit
zur Jobsuche bleiben 10.07.2008 - Linkszeitung Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen keine vom Jobcenter vermittelten Arbeitsgelegenheiten annehmen, wenn ihnen dadurch nicht mehr genügend Zeit zur Arbeitssuche bleibt. Das entschied jetzt das rheinland- pfälzische Landessozialgericht und hob damit ein Urteil des Sozialgerichts Koblenz auf. Kläger war ein Erwerbsloser aus Koblenz, der von der zuständigen Arbeitsbehörde ARGE zu einer dreimonatige Arbeitsgelegenheit mit 30 Wochenstunden gezwungen wurde. Der Fallmanager des ALG II-Beziehers hielt eine tägliche Reisezeit von zwei mal 45 Minuten für angebracht - und das obwohl es sich um einen Job handelte, der mit 1,25 Euro in der Stunde vergütet wurde.
Der
Kläger hatte die Arbeit mit der Begründung abgelehnt, dass die Fahrtkosten
alleine schon die Aufwandsentschädigung übersteigen würden. Das
Fallmanagement der ARGE in Koblenz kürzte daraufhin das ALG II des
Undankbaren um 30 Prozent. |
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