ARBEITSLOSENRECHT
 

ALG II-Beziehern muss Zeit zur Jobsuche bleiben
Landessozialgericht: Ein-Euro-Job darf nicht ausufern

10.07.2008 - Linkszeitung

Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen keine vom Jobcenter vermittelten Arbeitsgelegenheiten annehmen, wenn ihnen dadurch nicht mehr genügend Zeit zur Arbeitssuche bleibt. Das entschied jetzt das rheinland- pfälzische Landessozialgericht und hob damit ein Urteil des Sozialgerichts Koblenz auf. Kläger war ein Erwerbsloser aus Koblenz, der von der zuständigen Arbeitsbehörde ARGE zu einer dreimonatige Arbeitsgelegenheit mit 30 Wochenstunden gezwungen wurde. Der Fallmanager des ALG II-Beziehers hielt eine tägliche Reisezeit von zwei mal 45 Minuten für angebracht - und das obwohl es sich um einen Job handelte, der mit 1,25 Euro in der Stunde vergütet wurde.

Der Kläger hatte die Arbeit mit der Begründung abgelehnt, dass die Fahrtkosten alleine schon die Aufwandsentschädigung übersteigen würden. Das Fallmanagement der ARGE in Koblenz kürzte daraufhin das ALG II des Undankbaren um 30 Prozent.
Die Richter des Landessozialgericht in Mainz sahen die Angelegenheit ein wenig anders und urteilten, eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden sei bei einer Fahrtzeit von 45 Minuten je Richtung nicht zulässig. Zwar müssten erwerbsfähige Hartz-IV- Bezieher jede zumutbare Arbeit annehmen. Sie müssten aber auch die Möglichkeit behalten, sich um ein Ende der Hilfsbedürftigkeit zu bemühen.
Der Kläger habe nicht mehr ausreichend Zeit gehabt, sich über Stellenangebote zu informieren, Bewerbungen zu schreiben und an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.

Quelle: http://linkszeitung.de/content/view/169207/1/