TIPPS UND HILFEN
 

Neuer Zuschuss bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Ab 1. Oktober 2008 wird Expertenhilfe (Coaching) gefördert

11.9.2008 - Frank Steger - Berliner Arbeitslosenzentrum

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die KfW Mittelstandsbank haben heute eine Vereinbarung für ein Coachingprogramm zur Förderung von Gründerinnen und Gründern, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, unterzeichnet. Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ko-finanzierte Programm startet bundesweit am 1. Oktober.

Verantwortlich für die Durchführung des Programms ist die KfW Mittelstandsbank und ihre Regionalpartner, in Berlin sind das die IHK und die Handwerkskammer. Sie unterstützen die Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr nach Aufnahme ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit und tragen so zur Stabilisierung der Gründungen bei.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann für Arbeitslose eine Möglichkeit sein, in den Arbeitsmarkt zu kommen. Im Jahr 2007 wagten über 150 000 arbeitslose Frauen und Männer den Schritt in die Selbständigkeit, durchaus mit Erfolg. Studien belegen, dass die Erfolgsquoten von geförderten Gründungen hoch sind. Existenzgründungsförderung gehört damit seit vielen Jahren zu den eher erfolgreichen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik.

Kerninstrument der Gründungsförderung ist im Rechtskreis des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) bereits seit Mitte 2006 der Gründungszuschuss. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II kommt vor allem das Einstiegsgeld als Förderinstrument zum Zuge.

Wer kann einen Zuschuss erhalten?

Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Das Coaching steht für beide Rechtskreise – SGB III und SGB II - zur Verfügung. Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?

höchstens 3.600 Euro

90 Prozent des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4 000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Ab dem 1.10.2008 bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind

Nähere Infos unter: http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Beratungsangebot/Beratungsfoerderung/Gruendercoaching_Deutschland/Gruendung_aus_der_Arbeitslosigkeit.jsp