Neuer Zuschuss bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Ab 1. Oktober 2008
wird Expertenhilfe (Coaching) gefördert
11.9.2008 - Frank Steger -
Berliner Arbeitslosenzentrum
Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales und die KfW Mittelstandsbank haben heute eine
Vereinbarung für ein Coachingprogramm zur Förderung von Gründerinnen und
Gründern, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen,
unterzeichnet. Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
ko-finanzierte Programm startet bundesweit am 1. Oktober.
Verantwortlich für die
Durchführung des Programms ist die KfW Mittelstandsbank und ihre
Regionalpartner, in Berlin sind das die IHK und die Handwerkskammer. Sie
unterstützen die Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr nach Aufnahme ihrer
selbständigen Erwerbstätigkeit und tragen so zur Stabilisierung der
Gründungen bei.
Die Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit kann für Arbeitslose eine Möglichkeit sein, in den
Arbeitsmarkt zu kommen. Im Jahr 2007 wagten über 150 000 arbeitslose Frauen
und Männer den Schritt in die Selbständigkeit, durchaus mit Erfolg. Studien
belegen, dass die Erfolgsquoten von geförderten Gründungen hoch sind.
Existenzgründungsförderung gehört damit seit vielen Jahren zu den eher
erfolgreichen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik.
Kerninstrument der
Gründungsförderung ist im Rechtskreis des dritten Sozialgesetzbuches (SGB
III) bereits seit Mitte 2006 der Gründungszuschuss. Für Empfänger von
Arbeitslosengeld II kommt vor allem das Einstiegsgeld als Förderinstrument
zum Zuge.
Wer kann einen Zuschuss
erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Das Coaching steht
für beide Rechtskreise – SGB III und SGB II - zur Verfügung. Der Zuschuss
wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach
der Gründung in Anspruch genommen wird.
Wie hoch ist der Zuschuss?
höchstens 3.600 Euro
90
Prozent des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht
mehr als 4 000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro
berechnet werden.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Ab
dem 1.10.2008 bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als
KfW-Regionalpartner benannt worden sind
Nähere Infos unter:
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Beratungsangebot/Beratungsfoerderung/Gruendercoaching_Deutschland/Gruendung_aus_der_Arbeitslosigkeit.jsp |