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Wohnkostenübernahme bei Hartz IV unzureichend
Berliner Arbeitslosenzentrum kritisiert Vereinbarung im Senat

10.12.2008 - Pressemitteilung des Berliner Arbeitslosenzentrums

Nach Ansicht des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise (BALZ) reichen die Änderungen zur Wohnkostenübernahme bei Hartz IV und der Sozialhilfe, auf die der Berliner Senat sich gestern geeinigt hat, nicht aus. "Die beabsichtigte Anhebung der Mietrichtwerte für Ein-Personen-Haushalte in Höhe von fünf Prozent berücksichtigt die Mietpreisentwicklung nur im Ansatz.", kritisiert der Vorsitzende der diakonischen Einrichtung Frank Steger die Vereinbarung. Um die Steigerung der Mietkosten der letzten Jahre auszugleichen, wäre eine Anhebung der Richtwerte bei den Warmmieten um mindestens 15 Prozent für Single-Haushalten notwendig gewesen. "Die Verdrängung von einkommensarmen Menschen aus innerstädtischen Wohnquartieren wird der Senat mit dieser Mini-Anpassung nicht verhindern können.", so Steger weiter.

Steger beanstandet außerdem, dass die Neuregelung an 400 000 der rund 600 000 in Berlin in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen völlig vorbeigehe. Für Paar-Haushalte und Familien blieben die Mietrichtwerte weiter auf dem Stand von 2004 eingefroren. Zwar habe der Senat sich darauf verständigt, die Richtwerte Mitte 2009 anhand des dann neu vorliegenden Mietspiegels zu überprüfen. "Mit Blick auf die konjunkturelle Talfahrt ist allerdings zu befürchten, dass es zu Richtwert-Anpassungen an vorhandene Mietsteigerungen nicht kommen wird. Eine Anhebung der Richtwerte ist schon bei der Vorlage des Mietspiegels 2007 ausgeblieben."

Als eine schwerwiegende Verschlechterung gegenüber den bestehenden Vorschriften stuft der Vorsitzende des BALZ die vereinbarte Abschaffung der Berliner Schonfrist ein. Bislang wurden ALG-II-Bezieher erst nach einem Jahr seit Leistungsbezug aufgefordert, ihre Unterkunftskosten zu senken, wenn die vorgegebenen Richtwerte überschritten wurden. Künftig entfällt diese Regelung. "Die Senatsverwaltung für Soziales hatte zu recht stets betont, dass es wichtig sei, dass sich die Menschen auf die Integration in den Arbeitsmarkt konzentrieren. Jetzt werden viele schon unmittelbar bei Eintritt in Hartz IV mit der Suche nach einer neuen Wohnung belastet. Arbeitsmarktpolitisch macht das keinen Sinn."

Als richtigen Schritt bewertet das BALZ das Moratorium bei den Betriebskosten. Der Senat hatte sich gestern geeinigt, dass es bis zu einer Neuanpassung der Richtwerte für die Betriebskosten im nächsten Jahr keine Aufforderungen zur Kostensenkung allein wegen gestiegener Betriebskosten geben soll. "Es wird allerdings sehr genau darauf zu achten sein, dass die Jobcenter diese Senatsvorgabe auch umsetzen.", betont Steger.

>> Link zur Pressemitteilung des Senats vom 09.12.2008