Wohnkostenübernahme bei Hartz IV unzureichend
Berliner Arbeitslosenzentrum kritisiert
Vereinbarung im Senat
10.12.2008 - Pressemitteilung des Berliner Arbeitslosenzentrums
Nach Ansicht des Berliner
Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise (BALZ) reichen die
Änderungen zur Wohnkostenübernahme bei Hartz IV und der Sozialhilfe,
auf die der Berliner Senat sich gestern geeinigt hat, nicht aus.
"Die beabsichtigte Anhebung der Mietrichtwerte für
Ein-Personen-Haushalte in Höhe von fünf Prozent berücksichtigt die
Mietpreisentwicklung nur im Ansatz.", kritisiert der Vorsitzende der
diakonischen Einrichtung Frank Steger die Vereinbarung. Um die
Steigerung der Mietkosten der letzten Jahre auszugleichen, wäre eine
Anhebung der Richtwerte bei den Warmmieten um mindestens 15 Prozent
für Single-Haushalten notwendig gewesen. "Die Verdrängung von
einkommensarmen Menschen aus innerstädtischen Wohnquartieren wird
der Senat mit dieser Mini-Anpassung nicht verhindern können.", so
Steger weiter.
Steger beanstandet außerdem, dass die Neuregelung an 400 000 der
rund 600 000 in Berlin in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen
völlig vorbeigehe. Für Paar-Haushalte und Familien blieben die
Mietrichtwerte weiter auf dem Stand von 2004 eingefroren. Zwar habe
der Senat sich darauf verständigt, die Richtwerte Mitte 2009 anhand
des dann neu vorliegenden Mietspiegels zu überprüfen. "Mit Blick auf
die konjunkturelle Talfahrt ist allerdings zu befürchten, dass es zu
Richtwert-Anpassungen an vorhandene Mietsteigerungen nicht kommen
wird. Eine Anhebung der Richtwerte ist schon bei der Vorlage des
Mietspiegels 2007 ausgeblieben."
Als eine schwerwiegende Verschlechterung gegenüber den bestehenden
Vorschriften stuft der Vorsitzende des BALZ die vereinbarte
Abschaffung der Berliner Schonfrist ein. Bislang wurden
ALG-II-Bezieher erst nach einem Jahr seit Leistungsbezug
aufgefordert, ihre Unterkunftskosten zu senken, wenn die
vorgegebenen Richtwerte überschritten wurden. Künftig entfällt diese
Regelung. "Die Senatsverwaltung für Soziales hatte zu recht stets
betont, dass es wichtig sei, dass sich die Menschen auf die
Integration in den Arbeitsmarkt konzentrieren. Jetzt werden viele
schon unmittelbar bei Eintritt in Hartz IV mit der Suche nach einer
neuen Wohnung belastet. Arbeitsmarktpolitisch macht das keinen
Sinn."
Als richtigen Schritt bewertet das BALZ das Moratorium bei den
Betriebskosten. Der Senat hatte sich gestern geeinigt, dass es bis
zu einer Neuanpassung der Richtwerte für die Betriebskosten im
nächsten Jahr keine Aufforderungen zur Kostensenkung allein wegen
gestiegener Betriebskosten geben soll. "Es wird allerdings sehr
genau darauf zu achten sein, dass die Jobcenter diese Senatsvorgabe
auch umsetzen.", betont Steger.
>> Link zur Pressemitteilung des Senats vom 09.12.2008