TIPPS UND HILFEN
 

Der "berlinpass"
Wichtige Vergünstigungen in Berlin bei Hartz IV


19.1.2011 - Frank Steger - Berliner Arbeitslosenzentrum

Damit mehr Berlinerinnen und Berliner die Angebote der Stadt nutzen können, hat der Senat den Berlin-Pass auf den Weg gebracht. Mit dem Pass im Scheckkartenformat bekommen Bedürftige seit 2009 vergünstigten Eintritt zu zahlreichen öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen oder Einrichtungen. Der Berlin-Pass gilt auch als die Trägerkarte für das Sozialticket für BVG und S-Bahn (Berlin Ticket S) sein.

Das Berliner Arbeitslosenzentrum hatte sich frühzeitig für einen einheitlichen Sozialpass in Berlin mit dem Namen "Berlin-Pass" ausgesprochen. Der neue Pass orientiert sich am Beispiel des "Frankfurt-Passes", den es in Frankfurt am Main schon seit Jahren gibt.

Wer bekommt den Berlin-Pass?


Den Berlin-Pass bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige)


Wie lange gilt der Berlin-Pass?

Der Berlin-Pass ist genauso lange gültig wie der jeweilige Bewilligungsbescheid, also sechs Monate (Hartz IV) beziehungsweise zwölf Monate. Anschließend kann der Pass bei Vorlage des neuen Bewilligungsbescheides bis zu zwei Mal verlängert werden. Danach bekommen Sie einen neuen Pass.


Wo bekomme ich den Berlin-Pass?

Den Berlin-Pass erhalten Sie bei den
Bürgerämtern der Bezirksämter. Asylbewerber erhalten den Pass in der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA).


Welche Unterlagen brauche ich?

Zur Ausstellung des Berlin-Passes benötigen Sie den Bescheid vom Jobcenter beziehungsweise vom Sozialamt über die Bewilligung von Leistungen und ein Passfoto. Außerdem müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Asylbewerberinnen oder -bewerber legen ihre Aufenthaltsgestattung vor.


Brauche ich den Berlin-Pass um das Sozialticket der BVG/S-Bahn zu bekommen?

Ja. Das Berlin-Ticket S bekommen Sie an allen Verkaufsstellen der BVG und der S-Bahn, aber nur wenn Sie einen Berlin-Pass haben. Wichtig: Wenn Sie unterwegs sind, gilt nur beides zusammen als Fahrausweis. Sie müssen also immer Ihren "berlinpass" mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung und dem Wertabschnitt für den jeweiligen Gültigkeitsmonat bei sich führen.



Welche Vergünstigen gibt es genau?

Viele Einrichtungen bieten für Inhaber des Berlin-Passes Ermäßigungen an. Das Land Berlin hat eine
Datenbank ins Internet gestellt, die die Vergünstigungen nach Bezirken und Schlagworten gegliedert.

>> http://www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/Berlin-Pass/angebote/

Beispiele:

 

Öffentlicher Nahverkehr

·         Das Berlin-Ticket S (BVG, S-Bahn, DB Regio)
 

      Kultur

·         3-Euro-Kulturticket

·         Theater, Philharmonie, Opernhäuser, Konzerte

·         Museen, Galerien und Planetarien

·         Zitadelle Spandau
 

      Sport

·         Berliner Bäderbetriebe

·         Kunsteisbahnen

·         Freier Eintritt oder Ermäßigungen in Sportvereinen

·         Teilnahme am Förderprogramm der Sportjugend „Kids in die Sportclubs“
 

      Freizeit

·         Tierpark Friedrichsfelde, Zoo Berlin, Aquarium

·         Botanischer Garten und Botanisches Museum

·         Grüne Woche 2009
 

      Bildung

·         Volkshochschulen

·         Musikschulen

·         Bibliotheken