TIPPS UND HILFEN
 

"berlinpass" kommt
Mehr Vergünstigungen für Hartz-IV-Empfänger ab 2009


11.12.2008 - Frank Steger - Berliner Arbeitslosenzentrum


Damit mehr Berlinerinnen und Berliner die Angebote der Stadt nutzen können, hat der Senat den Berlin-Pass auf den Weg gebracht. Mit dem Pass im Scheckkartenformat bekommen Bedürftige ab Januar 2009 vergünstigten Eintritt zu zahlreichen öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen oder Einrichtungen. Der Berlin-Pass wird künftig auch die Trägerkarte für das Sozialticket für BVG und S-Bahn sein.

Das Berliner Arbeitslosenzentrum hatte sich frühzeitig für einen einheitlichen Sozialpass in Berlin mit dem Namen "Berlin-Pass" ausgesprochen. Der neue Pass orientiert sich am Beispiel des "Frankfurt-Passes", den es in Frankfurt am Main schon seit Jahren gibt.

Wer bekommt den Berlin-Pass?

Den Berlin-Pass bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige)


Wie lange gilt der Berlin-Pass?

Der Berlin-Pass ist genauso lange gültig wie der jeweilige Bewilligungsbescheid, also sechs Monate (Hartz IV) beziehungsweise zwölf Monate. Anschließend kann der Pass bei Vorlage des neuen Bewilligungsbescheides bis zu zwei Mal verlängert werden. Danach bekommen Sie einen neuen Pass.


Wo bekomme ich den Berlin-Pass?

Den Berlin-Pass
erhalten Sie bei den Bürgerämtern der Bezirksämter. Asylbewerber erhalten den Pass in der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA).


Welche Unterlagen brauche ich?

Zur Ausstellung des Berlin-Passes benötigen Sie den Bescheid vom Jobcenter beziehungsweise vom Sozialamt über die Bewilligung von Leistungen und ein Passfoto. Außerdem müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Asylbewerberinnen oder -bewerber legen ihre Aufenthaltsgestattung vor.


Gibt es das Sozialticket der BVG/S-Bahn jetzt nicht mehr?

Doch. Das Berlin-Ticket S der BVG/S-Bahn gibt es auch zukünftig. Mit dem Berlin-Pass bekommen Sie dieses Ticket an allen Verkaufsstellen der BVG und der S-Bahn.
Wichtig: Wenn Sie schon eine Trägerkarte für das Berlin-Ticket S der BVG/S-Bahn haben, können Sie es bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter benutzen. Erst dann wird der neue Berlin-Pass ausgestellt. Mit dem Berlin-Ticket S können Sie bis dahin dieselben Vergünstigungen bekommen wie mit dem Berlin-Pass.


Welche Vergünstigen gibt es genau?

Viele Einrichtungen bieten für Inhaber des Berlin-Passes Ermäßigungen an. Das Land Berlin hat eine
Datenbank ins Internet gestellt, die die Vergünstigungen nach Bezirken und Schlagworten gegliedert.

>> http://www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/Berlin-Pass/angebote/

Beispiele:

 

Öffentlicher Nahverkehr

  • Das Berlin-Ticket S (BVG, S-Bahn, DB Regio)
     

      Kultur

  • 3-Euro-Kulturticket

  • Theater, Philharmonie, Opernhäuser, Konzerte

  • Museen, Galerien und Planetarien

  • Zitadelle Spandau
     

      Sport

  • Berliner Bäderbetriebe

  • Kunsteisbahnen

  • Freier Eintritt oder Ermäßigungen in Sportvereinen

  • Teilnahme am Förderprogramm der Sportjugend „Kids in die Sportclubs“
     

      Freizeit

  • Tierpark Friedrichsfelde, Zoo Berlin, Aquarium

  • Botanischer Garten und Botanisches Museum

  • Grüne Woche 2009
     

      Bildung

  • Volkshochschulen

  • Musikschulen

  • Bibliotheken