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"berlinpass" kommt
Mehr Vergünstigungen für Hartz-IV-Empfänger ab 2009
11.12.2008 - Frank Steger - Berliner Arbeitslosenzentrum
Damit mehr Berlinerinnen und Berliner
die Angebote der Stadt nutzen können, hat der Senat den Berlin-Pass auf den
Weg gebracht. Mit dem Pass im Scheckkartenformat bekommen Bedürftige ab
Januar 2009 vergünstigten Eintritt zu zahlreichen öffentlichen sowie
privaten Veranstaltungen oder Einrichtungen. Der Berlin-Pass wird künftig
auch die Trägerkarte für das Sozialticket für BVG und S-Bahn sein.
Das Berliner Arbeitslosenzentrum hatte sich frühzeitig für einen
einheitlichen Sozialpass in Berlin mit dem Namen "Berlin-Pass"
ausgesprochen. Der neue Pass orientiert sich am Beispiel des
"Frankfurt-Passes", den es in Frankfurt am Main schon seit Jahren gibt.
Wer bekommt den Berlin-Pass?
Den
Berlin-Pass
bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben
und folgende Leistungen erhalten:
-
Arbeitslosengeld II
oder Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
-
Sozialhilfe oder
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
-
Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
-
sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers
(Familienangehörige)
Wie lange gilt der Berlin-Pass?
Der Berlin-Pass
ist genauso lange gültig wie der jeweilige Bewilligungsbescheid, also sechs
Monate (Hartz IV) beziehungsweise zwölf Monate. Anschließend kann der Pass
bei Vorlage des neuen Bewilligungsbescheides bis zu zwei Mal verlängert
werden. Danach bekommen Sie einen neuen Pass.
Wo bekomme ich den Berlin-Pass?
Den Berlin-Pass
erhalten Sie bei den
Bürgerämtern
der Bezirksämter. Asylbewerber erhalten den Pass in der
Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA).
Welche Unterlagen brauche ich?
Zur Ausstellung des
Berlin-Passes benötigen Sie den Bescheid vom Jobcenter
beziehungsweise vom Sozialamt über die Bewilligung von Leistungen und ein
Passfoto. Außerdem müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
Asylbewerberinnen oder -bewerber legen ihre Aufenthaltsgestattung vor.
Gibt es das Sozialticket der BVG/S-Bahn jetzt nicht mehr?
Doch. Das Berlin-Ticket S der BVG/S-Bahn gibt es auch zukünftig. Mit dem
Berlin-Pass
bekommen Sie dieses Ticket an allen Verkaufsstellen der BVG und der S-Bahn.
Wichtig:
Wenn Sie schon
eine Trägerkarte für das Berlin-Ticket S der BVG/S-Bahn haben, können Sie es
bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter benutzen. Erst dann wird der neue
Berlin-Pass ausgestellt. Mit dem Berlin-Ticket S können Sie bis dahin
dieselben Vergünstigungen bekommen wie mit dem Berlin-Pass.
Welche Vergünstigen gibt es genau?
Viele Einrichtungen bieten für Inhaber des Berlin-Passes Ermäßigungen an.
Das Land Berlin hat eine
Datenbank
ins Internet gestellt, die die Vergünstigungen nach Bezirken und
Schlagworten gegliedert.
>> http://www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/Berlin-Pass/angebote/
Beispiele:
Öffentlicher Nahverkehr
Kultur
-
3-Euro-Kulturticket
-
Theater, Philharmonie, Opernhäuser, Konzerte
-
Museen, Galerien und Planetarien
-
Zitadelle Spandau
Sport
Freizeit
-
Tierpark Friedrichsfelde, Zoo Berlin, Aquarium
-
Botanischer Garten und Botanisches Museum
-
Grüne Woche 2009
Bildung
-
Volkshochschulen
-
Musikschulen
-
Bibliotheken
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