INFOS ARBEITSMARKT UND SOZIALPOLITIK
 

Das ändert sich zum 1. Januar 2009 im Bereich Arbeit und Soziales
 

17.12.2008 – Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

 

Zum 1. Januar 2009 treten eine Reihe von Gesetzesänderungen und Verordnungen in Kraft, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegen. Dazu zählt u. a. die Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate. Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld können zudem ab dem 1. Januar 2009 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden.

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