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17.12.2008 – Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Zum
1. Januar 2009 treten eine Reihe von Gesetzesänderungen und Verordnungen in
Kraft, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales liegen. Dazu zählt u. a. die Verlängerung der Bezugsfrist für das
Kurzarbeitergeld auf 18 Monate. Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen
und Bezieher von Kurzarbeitergeld können zudem ab dem 1. Januar 2009 aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden.
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