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Zusätzliche Leistungen für die Schule
Jobcenter und Familienkassen bereiten Auszahlung des
„Schulstarterpaketes“ vor – Keine gesonderte Antragstellung erforderlich
13.7.2009 – Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit
Im Rahmen des
Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des so genannten
Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen für die Schule
entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen im August
jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt. Die Leistung dient vorrangig
dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule, zum
Beispiel Schulranzen, Sportbekleidung oder Schulmaterialien.
Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Schülerinnen und Schüler, die das
25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder
berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie oder mindestens
ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Leistungen der
Grundsicherung („Hartz IV“) haben. Die Auszahlung der zusätzlichen Leistung
für die Schule erfolgt Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für
den Monat August. Im Bereich der Grundsicherung wird diese zusätzliche
Leistung an rund 1.300.000 Kinder ausgezahlt. Dies entspricht Ausgaben in
Höhe von 130 Millionen Euro.
Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf den
Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die Auszahlung über die
Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.
Für das Schulstarterpaket ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. |
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