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13,1 Millionen Schadensersatz
Berlin handelte fair und verantwortungsbewusst!

16.12.2009 - Pressemitteilung des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Weil das Land Berlin bei Hartz-IV-Empfängern nach Ansicht der Richter des Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verspätet geprüft hat, ob sie in einer zu teuren Wohnung leben, muss es jetzt mehr als 13,1 Millionen Euro Schadensersatz an den Bund zahlen. Zu diesem Ergebnis kamen die Richter am Dienstag. Hintergrund des Verfahrens ist eine eigens von Berlin erlassene Verwaltungsvorschrift, nach der die Behörden für die Überprüfung sechs Monate länger Zeit haben, als das Gesetz vorsieht. Bereits seit letztem Jahr gab es in Berlin die Diskussion um die Umsetzung der rigiden 6-Monatsfrist.

Schon damals sprach sich das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ausdrücklich für das Beibehalten dieser sinnvollen und sozialverträglichen Praxis aus. „Ein Wechsel der Wohnung bedeutet für eine Vielzahl der Betroffenen, in dieser schon sehr schwierigen Lebenssituation, einen weiteren Schritt in die Hoffnungslosigkeit: viel Leid durch Abbruch sozialer Kontakte und verursacht Kosten. Geld das die Betroffenen nicht haben. Und so sind auch dem Land Berlin oft erhebliche Kosten, die sich aus dem Umzug ergeben hätten, erspart geblieben“, sagt Susanne Kahl-Passoth, Direktorin des Diakonischen Werkes und weiter: „Mit der Ausführungsvorschrift Wohnen ging es um die Realisierung des Würdegrundsatzes des SGB I. Da hat Berlin einen Maßstab gesetzt. Ich kann nur sagen, ein großes Dankeschön an die damalige Sozialsenatorin. Und es freut mich zu hören, dass unsere Sozialsenatorin, Carola Bluhm (Linke) weiterhin eine sozialverträgliche Praxis umsetzen will.“

Die vom Senat veröffentlichten Zahlen an Umzügen von Hartz-IV-Empfängern in den Jahren 2006 bis 2008 haben diese Verfahrensweise bestätigt. Deren Angaben zufolge mussten sich im Jahr 2006 bei rund 330.000 Bedarfsgemeinschaften in der Bundeshauptstadt nur 416 wegen zu hoher Kosten eine neue Wohnung suchen. 2007 gab es 680 Umzüge, 2008 waren es 579. Dieses Jahr lag die Zahl bis November bei 261 Umzügen.

Weitere Informationen

Medieninformation des Bundessozialgerichts vom 15.12.2009

Rechtswidrig, aber richtig, Kommentar von Thomas Rogalla, Berliner Zeitung