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STELLUNGNAHMEN | ||
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Die
Unwahrheiten des Guido Westerwelle 17.2.2010 – Frank Steger – Kommentar auf Basis eines Beitrags der Arbeitnehmerkammer Bremen „Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist.“ Auf diese Erkenntnis des österreichischen Schriftstellers Alfred Polgar setzt offensichtlich FDP-Chef Guido Westerwelle. Jüngst hatte er vorgerechnet, dass der, der arbeitet im Vergleich zum Leistungsempfänger der Dumme sei. „Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge. Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken besorgt mich zutiefst.“, schrieb der Liberale in einem Gastkommentar für die Zeitung Die Welt. Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat Westerwelles Beispiel nachgerechnet. Ergebnis: Die Kellnerin hat nicht 109 Euro weniger, sondern 365 Euro mehr als die nicht arbeitende Empfängerin von Arbeitslosengeld II. Das Einkommen des Kellners ist im Vergleich zum SGB-II-Leistungsbezieher ohne Erwerbseinkommen um 421 Euro höher. Westerwelle blendet Kinderzuschlag und Wohngeld aus, die die Kellnerin und der Kellner erhalten können. Im Übrigen: „Wer arbeitet, hat immer ein höheres Einkommen, als derjenige der nicht arbeitet und auf Fürsorgeleistungen zurückgreift – dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitende zu den Aufstockern zählt“, erklärt Sozialexperte Johannes Steffen von der Arbeitnehmerkammer. Hierfür sorge der auf das Arbeitslosengeld II anrechnungsfreie Hinzuverdienst von bis zu 280 Euro (ohne Kind) oder 310 Euro (mit Kind). Die niedrig entlohnte Kellnerin profitiert von höheren Hartz-IV-Sätzen. Dass der Bundesaußenminister keine Ahnung vom deutschen Sozialrecht hat, wird man ihm schwerlich unterstellen können. Er täuscht offenbar bewusst über einige Tatsachen hinweg. So muss, wer Arbeitslosengeld II bezieht, jedes Jobangebot annehmen, das nicht offensichtlich sittenwidrig ist. Andernfalls wird die Leistung drastisch gekürzt. Hier hat die Behörde kein Ermessen. Das weiß Westerwelle. Er weiß auch, dass die Zahl der arbeitenden Hartz-IV-Empfänger in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen ist. Knapp 1,4 Millionen Menschen erhalten inzwischen Arbeitslosengeld II, obwohl sie arbeiten. Lohnhöhe oder Arbeitszeit reichen aber nicht, um ohne staatliche Grundsicherung leben zu können. Selbst Jobs mit miesesten Hungerlöhnen finden noch Abnehmer. Die Behauptung, viele Arbeitslose lehnten sich auf Kosten der Allgemeinheit zurück, geht an der Realität völlig vorbei. Wenn Arbeit sich lohnen soll, wofür Westerwelle behauptet, sich stark machen zu wollen, dann gibt es dafür einen Weg: den gesetzlichen Mindestlohn. Den aber fürchtet Westerwelle wie der Teufel das Weihwasser. „Lohnabstandsgebot“ heißt daher bei ihm: die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss an die sinkenden Löhne angepasst werden. Westerwelles Credo läuft auf eine Abwärtsspirale hinaus: auf sinkende Hartz-IV-Sätze folgen sinkende Löhne, auf fallende Löhne fallende Regelleistungen. Ein Narr, wer glaubt, der Vizekanzler habe sein Herz für die Kellnerin oder den Kellner entdeckt! |
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