Wohlfahrtsverband
Expertise belegt: Der Lohnabstand ist gewahrt
1.3.2010 – Pressemeldung
des Paritätischen Wohlfahrtsverbands
Wer in Deutschland Vollzeit arbeitet, hat mehr als der, der nicht arbeitet.
Dies geht aus einer heute vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vorgestellten
Expertise hervor. Der Verband fordert zu einem seriösen Umgang mit Zahlen
und zur Versachlichung der Diskussion um die Lohnabstandsproblematik auf.
Als völlig haltlos und an der Grenze zur bewussten Täuschung kritisiert der
Paritätische die Behauptung, dass der Lohnabstand zwischen Hartz IV und
Erwerbstätigen in untersten Lohngruppen nicht gewahrt sei. Der Verband wirft
den Kritikern eines vermeintlich zu geringen Lohnabstandes vor, auf äußerst
dubiose Rechenbeispiele zurück zu greifen. Häufig würden bei der Berechnung
der Haushalte mit niedrigem Erwerbseinkommen ganze Einkommensbestandteile
wie das Wohngeld oder der Kinderzuschlag vorsätzlich ignoriert. „Die
Ergebnisse aus solchen Berechnungen haben mit der Realität nichts zu tun“,
kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Anhand von 196 Beispielrechnungen für verschiedene Branchen und
Haushaltskonstellationen in Ost- und Westdeutschland weist der Verband nach,
dass für Hartz IV-Bezieher selbst bei niedrigsten Löhnen ein Anreiz zur
Arbeitsaufnahme besteht. Die Berechnungen zeigten weiterhin, dass eine
Senkung der Einkommensteuer die Situation von Geringverdienern in keiner
Weise verbessern würde. Stattdessen seien gezielte Verbesserungen beim
Kinderzuschlag sowie eine offensive Auseinandersetzung mit dem wachsenden
Niedriglohnsektor erforderlich.
Der Paritätische fordert die Bundesregierung auf, mit Priorität die
Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Regelsätzen zu
betreiben. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, wo es langgeht“,
erklärt Hauptgeschäftsführer Schneider. „Wir müssen das Existenzminimum
aller Menschen an der Armutsschwelle sichern und ihren Kindern gerechte
Bildungschancen eröffnen. Vor diesem Hintergrund ist es infam,
Niedrigeinkommensbezieher gegen Arbeitslose in Stellung zu bringen, wie es
manche tun“, kritisiert Schneider.
Nach den Berechnungen des Paritätischen ist selbst bei niedrigsten
Stundenlöhnen von unter sechs Euro ein Abstand zu Hartz IV gegeben. Je nach
Haushaltstyp betrage der Abstand zwischen 260 und 900 Euro. Eine besondere
Rolle spielten in diesem Zusammenhang das Wohngeld und der Kinderzuschlag,
die in vielen Fällen ein Aufstocken durch Hartz IV überflüssig machten.
Weitere Infos:
Die Expertise „Damit sich Arbeit lohnt. Expertise zum Abstand zwischen
Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II“
Pressestatement von Dr.
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes
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