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Schwarz-gelbe Pläne 5.7.2010 – Frank Steger nach einem Bericht der Berliner Zeitung 400 Millionen will die Bundesregierung jährlich bei jungen Eltern kürzen, die auf Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind. Das Elterngeld soll künftig nicht mehr anrechnungsfrei sein. Das Verfassungsgericht hatte kürzlich noch gefordert, dass der tatsächliche Bedarf von Kindern abgedeckt werden muss. Finanzminister Schäuble will dafür im Haushalt des kommenden Jahres weniger als 500 Millionen Euro bereitstellen. Ein lächerlicher Betrag, den die Hartz-IV-Eltern offensichtlich sogar noch selber aufbringen sollen. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung von heute will die Bundesregierung kaum mehr Geld für die betroffenen 1,7 Millionen Kinder ausgeben. Aus dem Entwurf für den Etat 2011 ergäbe sich, dass die schwarz-gelbe Koalition für die Umsetzung des im Februar gefällten Urteils jährlich nur 480 Millionen Euro bereitstellen will. Das seien rechnerisch lediglich 23 Euro je Kind und Monat, so die Zeitung. Experten dagegen gehen davon aus, dass Milliardenbeträge eingesetzt werden müssen, um dem Urteil nachzukommen. Die Verfassungsrichter hatten im Februar gerügt, dass die Regelsätze vor allem für Kinder willkürlich festgelegt sind. So wird gegenwärtig der Regelsatz für Kinder einfach durch eine pauschale Kürzung des Erwachsenenbetrags errechnet. Geld für Bildung ist bei Erwachsenen nicht vorgesehen, also auch nicht für Kinder. Die Richter verlangten eine Neuregelung bis 1. Januar 2011. Offen ist, wofür die 480 Millionen Euro genau ausgegeben werden sollen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte allerdings bereits klar gestellt, nicht die Regelsätze der Kinder anheben zu wollen. Stattdessen soll es für Hartz-IV-Familien Bildungsgutscheine etwa für spezielle Fördermaßnahmen oder die Musikschule geben sowie weitere Sachleistungen, etwa einen Schulranzen. Sozialverbände treten hingegen für eine deutliche Anhebung des Regelsatzes ein. Derzeit werden für Kinder bis sechs Jahre 215 Euro gezahlt, zwischen sieben und 13 Jahre 251 Euro und ab 14 Jahre 287 Euro. Die Reform zur Umsetzung des Karlsruher Urteils soll im Herbst vorgelegt werden, wenn die für die Neuberechnung erforderliche Einkommens- und Verbraucherstichprobe vorliegt. Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0705/seite1/0046/index.html |
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