STELLUNGNAHMEN
 

Beschluss des Bundestags
Hartz-IV-Reform - für ‘nen Appel und ‘nen Gutschein?

3.12.2010 – Pressemitteilung des KDA Bundesvorstandes

Heute hat der Bundestag über Hartz IV abgestimmt. In einer Stellungnahme appelliert der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) der Evangelischen Kirche in Deutschland den vorliegenden Gesetzentwurf in den anstehenden Verhandlungen bis Jahresende deutlich zu verbessern. „Hartz IV ist seit seiner Einführung zu einem Synonym für die Spaltung der Gesellschaft geworden. Es gibt noch die Chance, Hartz IV zum Wohle von 6,5 Millionen betroffenen Menschen neu zu gestalten“, sagt Pfarrer Peter Janowski, Bundesvorsitzender des KDA. Ziel der Verhandlungen müsse es sein, die Teilhabegarantie, die unser Land auch den schwächsten Teilen der Gesellschaft zubilligt, zu erneuern und endlich wieder auf eine verlässliche und glaubwürdige rechtliche Basis zu stellen.

Der KDA fordert, schon für 2011 eine erneute Revision der Regelsätze zu verabreden, da diese nach dem jetzigen Gesetzentwurf Armut zementieren, statt überwindet. Zudem müsse das Versprechen des „Förderns“ sechs Jahre nach Beginn von Hartz IV endlich eingelöst werden. Hierzu bräuchten die Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Beratung, Förderung und Qualifizierung.

Kritisch sieht der KDA das so genannte Bildungspaket, das auf Gutscheinen basiert. Der Bundesrechnungshof hatte kürzlich ermittelt, dass jeder vierte Euro dieses Pakets für Verwaltungskosten ausgegeben werden muss. „Statt eine neue teure Kontrollbürokratie aufzubauen, sollten endlich die Kinderregelsätze erhöht werden“, so Janowski.

Stellungnahme
Hartz IV neu gestalten!
„Was ihr getan habt einem unter diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan“ (Mt 25,40)

Mit der Neufassung der Grundsicherungsleistungen im SGB II steht sechs Jahre nach der Einführung von Hartz IV eine Rundum-Erneuerung eines der umstrittensten deutschen Gesetze bevor. Im kommenden Jahr soll darüber hinaus eine tief greifende Reform der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente folgen.

Die umfassende Änderung des SGB II bietet die Chance, die gesellschaftliche Teilhabe von 6,5 Millionen Betroffenen endlich zu verbessern. Regierung und Opposition dürfen sie in den anstehenden Verhandlungen bis Jahresende nicht verspielen.

Hartz IV wird neu erfunden, doch die Befürchtung, dass dies den - trotz Wirtschaftsaufschwung - immer noch 6,5 Millionen betroffenen Menschen mehr schaden als nutzen wird, ist groß. Die schwarz-gelbe Regierung ist dabei die Fehler der rot-grünen Regierung zu wiederholen. Denn ähnlich wie damals sind die Verhandlungen von Zeitdruck, Sparvorgaben und Vorurteilen bestimmt:

·         Sparvorgaben - Die Reform wird vom größten Sparpaket der Bundesgeschichte flankiert, das zu wesentlichen Teilen ausgerechnet Arbeitslose, Alleinerziehende und Geringverdiener trifft. Eine Verbesserung der Lebenslage der Hartz-IV-Familien rückt somit in weite Ferne. Der beabsichtigten Mini-Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene um fünf Euro und den neuen Nachhilfe- und Essensgutscheinen für Kinder stehen geplante Milliardenstreichungen bei den Rentenbeiträgen, dem Elterngeld, dem Übergangsgeld und den Fördermaßnahmen für Hartz-IV-Empfänger gegenüber.

·         Vorurteile - In den politischen Parteien wird die Debatte um die Teilhabe der sozial Schwächsten bestimmt von deren pauschaler Diffamierung. Das durch die Rede von „Dekadenz“ und „Sozialmissbrauch“ geschürte Misstrauen gegenüber den Leistungsempfängern prägt das Reformvorhaben. So wird nun ein Gutscheinsystem auf den Weg gebracht, das zahllose neue Antrags- und Genehmigungsverfahren mit sich bringen, die Jobcenter überlasten und nur wenigen Kindern helfen wird.

·         Zeitdruck - Seit langem war bekannt, dass die bisherigen Hartz-IV-Regelsätze bedarfsfern und intransparent sind. Ihre Neuberechnung wurde jedoch erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 erzwungen. In der von Karlsruhe vorgegebenen knappen Frist bis Jahresende werden bereits entdeckte neue handwerkliche Fehler und Konzeptionsprobleme des Gesetzentwurfs kaum mehr zu berichtigen sein.

Hartz IV ist seit seiner Einführung zu einem Synonym für die Spaltung der Gesellschaft geworden. Nach Jahren des politischen Dauerstreits wäre die vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Reform eigentlich eine Chance für einen Neustart. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form wird das Negativ-Image jedoch nicht überwinden. Ziel der anstehenden Verhandlungen von Regierung und Opposition muss es sein, die Teilhabegarantie, die unser Land auch den schwächsten Teilen der Gesellschaft zubilligt, zu erneuern und wieder auf eine verlässliche und glaubwürdige rechtliche Basis zu stellen.

Dafür sind folgende Grundsätze maßgeblich:

·         Die Grundsicherung soll Armut überwinden, nicht zementieren. Die neue Regelsatzberechnung der Bundesregierung, die das vorherige Niveau in etwa fortschreibt, ist kaum weniger willkürlich und unstimmig als die frühere. Der Regelsatz reproduziert in diesem Sinne Armut, anstatt sie zu überwinden. Es ist daher dringend notwendig, schon für das Jahr 2011 eine erneute Revision der Regelsätze, diesmal unter Nutzung der Expertise von Sozialverbänden, zu verabreden. Hierbei muss das verwendete Statistikmodell mit den tatsächlichen Lebensbedarfen der Menschen abgeglichen werden, um existenzielle Lücken zu verhindern. Der Abstand zwischen Sozial- und Erwerbseinkommen ist durch Hinzuverdienstregeln und Mindestlöhne zu sichern, nicht durch eine Grundsicherung auf Armutsniveau. Das in dieser Debatte oft strapazierte Lohnabstandsgebot kann Abstriche von einem menschenwürdigen Existenzminimum wie es das Bundesverfassungsgerichtsurteil gefordert hat nicht rechtfertigen.

·         Gutscheine ersetzen keine Geldleistungen. Die Unterstellung, dass Bedürftige ihre Sozialleistungen regelmäßig missbrauchen, ist empirisch falsch. Der Versuch, das Konsumverhalten mit Gutscheinen steuern zu wollen ist Ausdruck eines paternalistischen Sozialstaatsverständnisses. Gutscheinsysteme stigmatisieren die Betroffenen und verursachen einen großen administrativen Aufwand. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte bessere Unterstützung von Bildung und Teilhabe hilfebedürftiger Kinder sollte deshalb durch höhere Kinderregelsätze, eine unbürokratische Berücksichtigung von Einmalbedarfen sowie den Ausbau von Angeboten wie Mittagstischen oder Nachhilfe erfolgen.

·         Wer Pflichten hat, braucht auch Rechte. Viele Leistungsempfänger, ob langzeitarbeitslos, alleinerziehend oder erwerbstätig, haben Hartz IV in den vergangenen Jahren nicht nur als materielle Notlage, sondern auch als Fremdbestimmung und Entrechtung erlebt. Von ihnen wird in den Jobcentern viel gefordert, sie selbst aber können kaum Ansprüche stellen. Eingliederungsvereinbarungen werden nicht auf Augenhöhe abgeschlossen. Die anstehenden Reformen müssen die Balance von „Fördern und Fordern“ endlich einlösen. Hilfebedürftige brauchen deshalb einen Rechtsanspruch auf Beratung, Förderung und Qualifizierung.

Hannover, 3. Dezember 2010

Pfarrer Peter Janowski, KDA-Bundesvorsitzender