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ARBEITSLOSENRECHT | ||
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Krankenversicherung 20.1.2011 - Von Rolf Winkel - biallo.de Bestimmte Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig, das haben Gerichte dem Gesetzgeber nun schon mehrfach bescheinigt. Jetzt hat das Bundessozialgericht eine lange strittige Frage geklärt: Hartz-IV-Beziehern sind ihre Beiträge zum Basistarif der privaten Krankenversicherung voll zu erstatten. Sie können nun mit einer rückwirkenden Erstattung der ausstehenden Gelder rechnen, so Anja Huth von der Bundesagentur für Arbeit. Soweit die Entscheidung über die Anträge der Betroffenen noch nicht rechtskräftig ist, würden die Ämter in jedem Fall von sich aus rückwirkend ab Januar 2009 die ausstehenden Beiträge für die Zeit des Hartz-IV-Bezugs überweisen. |
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