ARBEITSLOSENRECHT
 

Bildungspaket
Umsetzung in Berlin – Was Sie wissen müssen

2.4.2011 – Berliner Arbeitslosenzentrum

Ab dem 1. April können Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien Leistungen aus dem neuen Bildungspaket erhalten. Wichtig: Die Leistungen werden teilweise auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt, wenn sie bis zum 30. Juni 2011 beantragt werden.

In Berlin soll Umsetzung des Bildungspakets nach Angaben des Senats schnell und unbürokratisch erfolgen. Die Leistungen für Ihre Kinder und Jugendlichen können Sie jeweils dort beantragen, wo Sie bislang die Leistungen für sich selbst beantragen:

Für eine rückwirkende Erstattung von Leistungen reicht es aus, einen Antrag bis zum Stichtag 30. April beziehungsweise 31. Mai zu stellen. Voraussetzung ist, dass Ihnen für entsprechende Leistungen Ausgaben entstanden sind. Entsprechende Belege oder Verträge - beispielsweise für die Mitgliedschaft in einem Sportverein – müssen Sie nachweisen.

Es stehen zwei Antragsformulare für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bereit:

Überblick über die Leistungen aus dem Bildungspaket »hier

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung für Bildung http://www.berlin.de/rbmskzl/bildungspaket/

Auskunft erhalten Sie auch über das Info-Telefon der Bildungsverwaltung:
(0 30) 9 02 27 – 50 00 und zwar
Mo und Di 10-12 Uhr und 13-16 Uhr,
Do 10-12 Uhr und 13-19 Uhr,
Fr 10-12 Uhr