ARBEITSLOSENRECHT
 

Ein Euro-Jobs
Nachträglich voller Lohn

18.04.2011 – Newsletter Stiftung Warentest

Zahlreiche Ein-Euro-Jobber können von ihrer Hartz IV-Behörde eine satte Nachzahlung für Jobs ab 2008 verlangen. Voraussetzung: Es handelte sich nicht wie vorgeschrieben um zusätzliche Arbeit und die Betroffenen haben Widerspruch eingelegt und geklagt.

Allein im Jahr 2009 waren durchschnittlich 280 000 Menschen im Ein-Euro-Einsatz. Nach einer Untersuchung des Bundesrechnungshofs waren 141 von 249 Ein-Euro-Jobs bei acht unterschiedlichen Hartz IV-Behörden nicht „zusätzlich“ im Sinne des Gesetzes. Zulässig sind Ein-Euro-Jobs nur für Arbeit, die sonst nicht oder zumindest nicht so oder nicht jetzt zu machen wäre. Ein-Euro-Jobber sollen regulär bezahlten Mitarbeitern keine Konkurrenz machen. Vor allem bei Kommunen war der Einsatz von Ein-Euro-Jobbern für ganz normale Arbeit vielerorts gang und gäbe, stellte der Bundesrechnungshof fest.

Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt und einige Details noch unklar sind: Jobcenter und Arbeitsagenturen müssen sich auf teure Nachzahlungen einstellen. test.de informiert und gibt Tipps.

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