Ein Euro-Jobs
Nachträglich voller Lohn
18.04.2011 – Newsletter
Stiftung Warentest
Zahlreiche Ein-Euro-Jobber können von ihrer Hartz IV-Behörde eine satte
Nachzahlung für Jobs ab 2008 verlangen. Voraussetzung: Es handelte sich
nicht wie vorgeschrieben um zusätzliche Arbeit und die Betroffenen haben
Widerspruch eingelegt und geklagt.
Allein im Jahr 2009 waren durchschnittlich 280 000 Menschen im
Ein-Euro-Einsatz. Nach einer Untersuchung des Bundesrechnungshofs waren 141
von 249 Ein-Euro-Jobs bei acht unterschiedlichen Hartz IV-Behörden nicht
„zusätzlich“ im Sinne des Gesetzes. Zulässig sind Ein-Euro-Jobs nur für
Arbeit, die sonst nicht oder zumindest nicht so oder nicht jetzt zu machen
wäre. Ein-Euro-Jobber sollen regulär bezahlten Mitarbeitern keine Konkurrenz
machen. Vor allem bei Kommunen war der Einsatz von Ein-Euro-Jobbern für ganz
normale Arbeit vielerorts gang und gäbe, stellte der Bundesrechnungshof
fest.
Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt und einige
Details noch unklar sind: Jobcenter und Arbeitsagenturen müssen sich auf
teure Nachzahlungen einstellen. test.de informiert und gibt Tipps.
» Weiter zur Meldung auf test.de
|