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TIPPS UND HILFEN | ||
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Arbeitsämter drängen immer mehr Ältere in die
Rente Viele Nachteile für Betroffene 20.10.2003 – Von Hans Nakielski – Frankfurter Rundschau vom 9.10.2003 - Die Mehrheit der Rürup-Kommission will das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 auf 67 Jahre anheben. Diese Heraufsetzung findet zwar längst nicht überall Zustimmung. Aber Politiker aller Couleur bekunden, zusammen mit Gewerkschaftern und Arbeitgebern, die jahrzehntelange Praxis der Frühverrentung in Deutschland müsse endlich ein Ende haben. Anders als heute sollten Ältere nicht mehr scharenweise - freiwillig oder zwangsweise - vor 65 in den Ruhestand gehen (müssen). Doch bei der tatsächlichen Arbeitsförderungspolitik entpuppen sich solche Bekundungen als Schall und Rauch. Praktiziert wird genau das Gegenteil. Nach wie vor drängen Gesetze, Verordnungen und Anweisungen der Arbeitsämter Scharen von älteren Arbeitsuchenden vorzeitig in den Ruhestand - zu Lasten der Rentenkasse und des Budgets der Betroffenen. Willkommener Nebeneffekt für Arbeitsämter und (Regierungs-) Politiker: So sinkt die Zahl der registrierten Arbeitslosen. Die Abschiebung Älterer beginnt für die Arbeitsämter, wenn Erwerbslose 58 Jahre alt werden. Dann erhalten sie ein scheinbar verlockendes Angebot: Sie können fortan Arbeitslosengeld oder -hilfe "unter den erleichterten Voraussetzungen des Paragrafen 428 Sozialgesetzbuch (SGB) III beziehen". Wer sich auf dieses Angebot einlässt, braucht nicht mehr für eine Jobvermittlung zur Verfügung stehen und kann trotzdem Unterstützung beziehen. Der Haken: Durch ihre Zustimmung zur Regelung nach Paragraf 428 müssen sich die Älteren verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt - also unter Umständen schon mit 60 - Rente zu beantragen. Dies gilt selbst dann, wenn das Arbeitslosengeld höher ist als die zu erwartende Rente. Allerdings können nur diejenigen vom Arbeitsamt in den Vorruhestand geschickt werden, die einen Anspruch auf ein ungekürztes vorzeitiges Altersruhegeld haben. Wer auf diese vorzeitige Aussteuerung eingeht, kann auch nicht mehr mit einem Stellenangebot rechnen und hat keinen Anspruch mehr auf Förderung einer Weiterbildung, Umschulung oder ABM. Dazu kommt: Die Rente der Arbeitslosen, die vom Amt aufs Altenteil geschickt werden, fällt niedriger aus. Wer nicht vorzeitig in Rente geht, weiterhin arbeitslos gemeldet bleibt und Geld vom Arbeitsamt bezieht, für den zählt bei der späteren Rente auch die Arbeitslosenzeit als Versicherungszeit. Ein Jahr Arbeitslosengeld-Bezug schlägt bei einem Erwerbslosen, der zuvor ein durchschnittliches Einkommen hatte, mit einer Erhöhung der späteren monatlichen Rente um 15 bis 20 Euro zu Buche. Immerhin hat es die Bundesanstalt für Arbeit (BA) - nicht zuletzt auch durch recht massiven Druck auf die Arbeitslosen mit 58 Jahren und älter - geschafft, die Zahl der "nicht verfügbaren" Älteren, die sich auf die Regeln des Paragrafen 428 eingelassen haben, erheblich zu erhöhen. Im Jahresdurchschnitt 1998 registrierten die Ämter insgesamt 203 658 Arbeitslose, die davon betroffen waren. Im Juni 2003 waren es mit 359 261 immerhin gut drei Viertel mehr. Doch nicht nur freiwillig, sondern auch mit Zwang kann das Arbeitsamt Ältere vorzeitig in Rente schicken. So müssen 60-jährige und ältere Bezieher von Arbeitslosenhilfe immer dann schon in Rente gehen, wenn sie bereits einen Anspruch auf ein abschlagfreies vorgezogenes Altersruhegeld haben. Das bestimmt Paragraf 202 SGB III. Ohne zu wissen, wie es um die Rentenansprüche der Betroffenen steht, schreiben die Arbeitsämter aber gleich alle Arbeitslosenhilfe-Empfänger vor ihrem 60. Geburtstag an: "Da sie voraussichtlich in absehbarer Zeit eine abschlagfreie Altersrente beanspruchen können", werden sie aufgefordert, "diese Rente innerhalb eines Monats (...) zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu beantragen." Da werden also Ältere ausdrücklich angehalten, baldmöglichst vom Arbeitsmarkt zu verschwinden. Bei dieser Politik wundert es nicht, dass Ältere auch bei der Arbeitsförderung meist leer ausgehen. Zwar plädieren
Experten und Politiker dafür, dass Ältere durch eine verstärkte Weiterbildung "eine tatsächliche Chance zur Weiterarbeit haben" (so die Rürup-Kommission).
Doch auch hier macht die Arbeitsmarktpolitik das genaue Gegenteil. Zwar stellen Ältere von 50 Jahren an aufwärts rund ein Viertel aller registrierten Arbeitslosen.
Sie sind aber derzeit nur mit sieben Prozent an Bildungskursen beteiligt. Und unter all jenen, die im ersten Halbjahr einen Existenzgründungszuschuss erhielten,
waren nur 13 Prozent 50 Jahre und älter. Quelle: http://www.fr-aktuell.de/fr_home/startseite/?sid=32&cnt=318414
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