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Arbeitslose
Frauen werden erste Verliererinnen der Wahl
Appell
von Frauenorganisationen an die Bundesregierung
Der
Deutsche Frauenrat, der Deutsche Juristinnenbund und die
Bundesarbeitsgemeinschaft berufliche Perspektiven für Frauen e.V.
wenden sich gemeinsam mit einem dringenden Appell an die überwiegend
von Frauen gewählte Bundesregierung.
„Arbeitsuchende
und arbeitslose Frauen dürfen bei der Umsetzung des Hartz-Konzeptes
nicht die großen Verliererinnen sein“, heißt es in dem Offenen Brief
vom 6. November 2002. Zur Begründung wird im Einzelnen ausgeführt:
„Geplante
Kürzungen bei den Lohnersatzleistungen im Vorgriff auf die
Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Noch
nie gab es in der Bundesrepublik so viele Arbeitslose, die keinen
Anspruch mehr auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (Alg)
hatten und deshalb auf die nur bei Bedürftigkeit gezahlte
Arbeitslosenhilfe angewiesen waren. Innerhalb der letzten 12 Monate
(7/01-7/02) ist die Zahl der Alhi-Empfänger/innen um etwa 235.500 auf
1,7 Mill. gestiegen, davon 700 000 Frauen, wobei ihr Anteil im Osten
deutlich höher ist als im Westen. Inzwischen übersteigt die Zahl der
Alhi-Empfänger/innen die Zahl der statistisch registrierten
Langzeitarbeitlosen (1,3 Mill.) deutlich, viele rutschen schon nach
kurzer Arbeitslosigkeit in die niedrigere Lohnersatzleistung oder
verlieren ihre Ansprüche ganz. Die von Ihnen beabsichtigten Kürzungen
bei den Lohnersatzleistungen, vor allem bei der Arbeitslosenhilfe,
werden in erster Linie Frauen aus dem Leistungsbezug und damit aus der
Arbeitsförderung drängen.
Bedürftigkeitskriterien
diskriminieren Frauen
Frauen
erhalten durchschnittlich wesentlich geringere Lohnersatzleistungen als
Männer. Grund dafür sind niedrigere Löhne und die ungünstige
Berechnung nach der Lohnsteuerklasse V. 85% der Frauen, die
Arbeitslosenhilfe beziehen, erhalten weniger als 600 Euro im Monat, jede
5. Frau weniger als 300 Euro/monatlich. Im Vergleich: nur jeder 20.
arbeitslose Mann erhält so niedrige Leistungen. Bei diesen niedrigen Sätzen
wirkt sich jede Kürzung verheerend aus. Und gekürzt wird aus zwei
Richtungen, die Leistungssätze werden durch fehlende Dynamisierung
faktisch gesenkt und das Vermögen und Partnereinkommen wird noch stärker
berücksichtigt. Vor allem die erweiterte Einkommensanrechnung trifft in
erster Linie Frauen. Schon jetzt erhalten nur noch 22% aller arbeitslos
gemeldeten Frauen im Bundesgebiet West Arbeitslosenhilfe (Ost 47,3%),
insgesamt 40% gar keine Lohnersatzleistungen (Ost 20%) mehr. Grund dafür
sind nicht Sperrzeiten oder fehlende Verfügbarkeit, sondern die
Anrechnung des Partnereinkommens. Wird diese Anrechnung erweitert, so
verlieren noch mehr Frauen aufgrund der verschärften Bedürftigkeitsprüfung
ihre eigenen Ansprüche. Sie werden damit auf das nicht mehr
funktionierende Modell der "Versorgerehe" verwiesen, die
Verarmung der Familien wird wachsen. Sie verlieren ihre Ansprüche auf
einen Großteil der Arbeitsförderungsleistungen und sind weiterhin auf
ungesicherte Schwarzarbeit und geringfügige Beschäftigung angewiesen,
wenn sie nicht in die Sozialhilfe abrutschen wollen.
Qualifizierung
mit negativen Folgen
Ebenso
erschweren die geplanten finanziellen Einbußen beim Unterhaltsgeld
Frauen die erfolgreiche Teilnahme an beruflicher Fortbildung. Durch die
Halbierung der Anspruchsdauer verlieren Arbeitslosengeldbezieherinnen
noch schneller ihr Ansprüche. Der Wegfall des Anschlussunterhaltsgeldes
erschwert insbesondere Berufsrückkehrerinnen die Eingliederung. Hinzu
kommt, dass noch während der Qualifizierungsmaßnahme jetzt Einkommen
und Vermögen auch des Partners angerechnet werden soll, wenn vorher
Arbeitslosenhilfe bezogen wurde. Wie unter solchen Umständen eine vernünftige
Planung der Ausbildung und Weiterbildung möglich sein soll, bleibt
unbeantwortet.
Anspruchsberechtigte
werden ausgetauscht
Im
Vorgriff auf die geplante Zusammenlegung der beiden Leistungssysteme
wird ein Verschiebebahnhof in Gang gesetzt, der eine eindeutig
geschlechtsspezifische Dimension zu Lasten von Frauen hat: Nach den
Berechnungen zum Gesetzentwurf werden ca. 27% der jetzigen 1,7 Mill.
Arbeitslosenhilfeempfänger/innen (Juli 2002) ihren Leistungsanspruch
verlieren; dies wird ca. 460.000
Menschen
treffen, aufgrund der verschärften Bedürftigkeitsbestimmungen deutlich
mehr Frauen als Männer. (...)
Fazit
Die
Bundesregierung war und ist von den wählenden Frauen aufgefordert, die
Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik so zu
reformieren, dass Chancengleichheit von Frauen und Männern verwirklicht
wird. Die Pläne der Hartz-Kommission und Umsetzung ignorieren nach wie
vor das große Beschäftigungs-potenzial qualifizierter Frauen. Wir
fordern Sie dringend auf, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für
das Leitbild einer nachhaltigen, Existenz sichernden, eigenständigen
Arbeitsmarktintegration von Frauen zu entscheiden und Frauen nicht in
der Rolle der geringfügig Dazuverdienenden zu zwingen. Wir erwarten,
bei der Umsetzung der Hartz-Module und im weiteren
Gesetzgebungsverfahren frühzeitig gehört und einbezogen zu werden. Das
bisherige Schnellverfahren entbehrt jeglicher demokratischer Grundlage
und ist nicht akzeptabel.“
Der
vollständige Text kann herunter geladen werden:
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/download/
arbeitslose_frauen_werden_erste_verliererinnen_der_wahl.pdf
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