STELLUNGNAHMEN
 

Arbeitslose Frauen werden erste Verliererinnen der Wahl
Appell von Frauenorganisationen an die Bundesregierung

Der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Juristinnenbund und die Bundesarbeitsgemeinschaft berufliche Perspektiven für Frauen e.V. wenden sich gemeinsam mit einem dringenden Appell an die überwiegend von Frauen gewählte Bundesregierung.

„Arbeitsuchende und arbeitslose Frauen dürfen bei der Umsetzung des Hartz-Konzeptes nicht die großen Verliererinnen sein“, heißt es in dem Offenen Brief vom 6. November 2002. Zur Begründung wird im Einzelnen ausgeführt:

„Geplante Kürzungen bei den Lohnersatzleistungen im Vorgriff auf die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Noch nie gab es in der Bundesrepublik so viele Arbeitslose, die keinen Anspruch mehr auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (Alg) hatten und deshalb auf die nur bei Bedürftigkeit gezahlte Arbeitslosenhilfe angewiesen waren. Innerhalb der letzten 12 Monate (7/01-7/02) ist die Zahl der Alhi-Empfänger/innen um etwa 235.500 auf 1,7 Mill. gestiegen, davon 700 000 Frauen, wobei ihr Anteil im Osten deutlich höher ist als im Westen. Inzwischen übersteigt die Zahl der Alhi-Empfänger/innen die Zahl der statistisch registrierten Langzeitarbeitlosen (1,3 Mill.) deutlich, viele rutschen schon nach kurzer Arbeitslosigkeit in die niedrigere Lohnersatzleistung oder verlieren ihre Ansprüche ganz. Die von Ihnen beabsichtigten Kürzungen bei den Lohnersatzleistungen, vor allem bei der Arbeitslosenhilfe, werden in erster Linie Frauen aus dem Leistungsbezug und damit aus der Arbeitsförderung drängen.

Bedürftigkeitskriterien diskriminieren Frauen
Frauen erhalten durchschnittlich wesentlich geringere Lohnersatzleistungen als Männer. Grund dafür sind niedrigere Löhne und die ungünstige Berechnung nach der Lohnsteuerklasse V. 85% der Frauen, die Arbeitslosenhilfe beziehen, erhalten weniger als 600 Euro im Monat, jede 5. Frau weniger als 300 Euro/monatlich. Im Vergleich: nur jeder 20. arbeitslose Mann erhält so niedrige Leistungen. Bei diesen niedrigen Sätzen wirkt sich jede Kürzung verheerend aus. Und gekürzt wird aus zwei Richtungen, die Leistungssätze werden durch fehlende Dynamisierung faktisch gesenkt und das Vermögen und Partnereinkommen wird noch stärker berücksichtigt. Vor allem die erweiterte Einkommensanrechnung trifft in erster Linie Frauen. Schon jetzt erhalten nur noch 22% aller arbeitslos gemeldeten Frauen im Bundesgebiet West Arbeitslosenhilfe (Ost 47,3%), insgesamt 40% gar keine Lohnersatzleistungen (Ost 20%) mehr. Grund dafür sind nicht Sperrzeiten oder fehlende Verfügbarkeit, sondern die Anrechnung des Partnereinkommens. Wird diese Anrechnung erweitert, so verlieren noch mehr Frauen aufgrund der verschärften Bedürftigkeitsprüfung ihre eigenen Ansprüche. Sie werden damit auf das nicht mehr funktionierende Modell der "Versorgerehe" verwiesen, die Verarmung der Familien wird wachsen. Sie verlieren ihre Ansprüche auf einen Großteil der Arbeitsförderungsleistungen und sind weiterhin auf ungesicherte Schwarzarbeit und geringfügige Beschäftigung angewiesen, wenn sie nicht in die Sozialhilfe abrutschen wollen.

Qualifizierung mit negativen Folgen
Ebenso erschweren die geplanten finanziellen Einbußen beim Unterhaltsgeld Frauen die erfolgreiche Teilnahme an beruflicher Fortbildung. Durch die Halbierung der Anspruchsdauer verlieren Arbeitslosengeldbezieherinnen noch schneller ihr Ansprüche. Der Wegfall des Anschlussunterhaltsgeldes erschwert insbesondere Berufsrückkehrerinnen die Eingliederung. Hinzu kommt, dass noch während der Qualifizierungsmaßnahme jetzt Einkommen und Vermögen auch des Partners angerechnet werden soll, wenn vorher Arbeitslosenhilfe bezogen wurde. Wie unter solchen Umständen eine vernünftige Planung der Ausbildung und Weiterbildung möglich sein soll, bleibt unbeantwortet.

Anspruchsberechtigte werden ausgetauscht
Im Vorgriff auf die geplante Zusammenlegung der beiden Leistungssysteme wird ein Verschiebebahnhof in Gang gesetzt, der eine eindeutig geschlechtsspezifische Dimension zu Lasten von Frauen hat: Nach den Berechnungen zum Gesetzentwurf werden ca. 27% der jetzigen 1,7 Mill. Arbeitslosenhilfeempfänger/innen (Juli 2002) ihren Leistungsanspruch verlieren; dies wird ca. 460.000 Menschen treffen, aufgrund der verschärften Bedürftigkeitsbestimmungen deutlich mehr Frauen als Männer. (...)

Fazit
Die Bundesregierung war und ist von den wählenden Frauen aufgefordert, die Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik so zu reformieren, dass Chancengleichheit von Frauen und Männern verwirklicht wird. Die Pläne der Hartz-Kommission und Umsetzung ignorieren nach wie vor das große Beschäftigungs-potenzial qualifizierter Frauen. Wir fordern Sie dringend auf, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für das Leitbild einer nachhaltigen, Existenz sichernden, eigenständigen Arbeitsmarktintegration von Frauen zu entscheiden und Frauen nicht in der Rolle der geringfügig Dazuverdienenden zu zwingen. Wir erwarten, bei der Umsetzung der Hartz-Module und im weiteren Gesetzgebungsverfahren frühzeitig gehört und einbezogen zu werden. Das bisherige Schnellverfahren entbehrt jeglicher demokratischer Grundlage und ist nicht akzeptabel.“

Der vollständige Text kann herunter geladen werden:
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/download/
a
rbeitslose_frauen_werden_erste_verliererinnen_der_wahl.pdf

 

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