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STELLUNGNAHMEN | ||
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„Arbeitszwang mit Grundgesetz nicht vereinbar“ Bundesverwaltungsrichter hält Arbeitsmarkt-Reform für verfassungswidrig 10.9.2003 - Die Reformpläne bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD)
sind nach Einschätzung des Richters am Bundesverwaltungsgericht, Uwe Berlit, verfassungswidrig. Wie der "Tagesspiegel" berichtet, bestehe laut Berlit in der Gesetzesvorlage eine „Asymmetrie zwischen Fordern und Fördern“ zu Lasten der Hilfeempfänger. Bei der vorgesehenen Vermittlung in eine Tätigkeit bestehe ein
zu hohes Maß an Zwang, das mit dem Grundgesetzgebot der Vertragsfreiheit (Artikel 2) und dem Verbot der Zwangsarbeit (Artikel 12) kollidiere. Berlit kritisiert die im Regierungsentwurf vorgesehene Eingliederungsvereinbarung, die Hilfeempfänger mit der
Arbeitsverwaltung abschließen müssen, wollen sie eine Leistungskürzung vermeiden. Damit entstehe ein „Zwang zur rechtsgeschäftlichen Selbstunterwerfung“, der
gegen das Gebot der Vertragsfreiheit verstoße. Für Berlit ist der Hilfeempfänger zu sehr davon abhängig, wie fähig sein „Fallmanager“ in der
Arbeitsverwaltung tatsächlich ist. Nach dem Gesetzentwurf seien auch „objektiv willkürliche, fachlich sinnwidrige“ Eingliederungsangebote möglich oder solche
Arbeiten, die Eigenplanungen der Hilfeempfänger „konterkarieren“. Die Betroffenen hätten „keinen wirksamen Schutz“ vor „unqualifizierten, überforderten
oder gar böswilligen Fallmanagern“. Berlit bemängelt auch die Sanktionsregelungen bei unzureichender Arbeitsbereitschaft oder Mitwirkung der Hilfeempfänger. Vor
allem für Jugendliche sind diese nach Ansicht des Bundesrichters zu strikt. Der
Wuppertaler Selbsthilfeverein Tacheles e. V. hat die Stellungnahme von
Prof. Berlit mit Genehmigung des Nomos Verlags ins Internet gestellt.
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