FÜR EIN SOZIALTICKET
 
Ein ermäßigtes BVG-Ticket für alle Arbeitslosen
Unterschriftensammlung gestartet

26.11.2003 – „Mobilität ist ein Grundrecht für alle Menschen - auch für Arbeitslose. Mobilität ist auch Voraussetzung für einen neuen Arbeitsplatz. Hohe Fahrpreise schränken die Mobilität ein - vor allem für Menschen, die ohnehin mit wenig Geld auskommen müssen.“ Dies sind zentrale Begründungen, mit der ab sofort Unterschriften gesammelt werden, um der Forderung gewerkschaftlicher Erwerbslosengruppen nach einem ermäßigten BVG-Ticket für Arbeitslose Nachdruck zu verleihen.

Ab 1. Januar will der Berliner Senat alle Zuschüsse für das Sozialticket der BVG (das ist ein ermäßigtes Ticket für Sozialhilfe-Bezieher) streichen. Das ermäßigte Arbeitslosenticket der Berliner Verkehrsbetriebe gibt es noch bis 1. Juli. Anspruch haben nur Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenhilfe im Tarifbereich AB. Wer Arbeitslosengeld bezieht oder den Tarifbereich BC nutzen muss, bezahlt den vollen Preis. Ab 2004 gibt es nach dem „Hartz-4“-Gesetz keine Arbeitslosenhilfe mehr, sondern nur das niedrigere „Arbeitslosengeld II“. Was wird dann mit dem Arbeitslosenticket?

Bitte unterstützen Sie die Forderung, indem Sie die Unterschriftenliste ausdrucken, in ihrem Bekanntenkreis Unterschriften sammeln und zurückschicken an:

Rüdiger Lötzer, IG Metall Verwaltungsstelle Berlin,
Alte Jakobstr. 149, 10969 Berlin
oder per Fax an (0 30) 2 53 87 – 2 00.

Die Unterschriftenliste: http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/download/bvg-ticket.pdf

Weitere Infos: mailto:ruediger.loetzer@igmetall.de oder Telefon (0 30) 2 53 87 – 1 42

Erklärung des DGB Berlin zur Ankündigung des Berliner Verkehrssenators Peter Strieder, dass Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sich ab nächstes Jahr ihre Fahrtkosten per Einzelnachweis bei den Sozialämtern erstatten lassen sollen: http://www.berlin-brandenburg.dgb.de/article/articleview/1360