AKTUELLES - KOMMENTARE
 
„Hartz IV bringt erhebliche Lasten für Berlin“
Presseerklärung von Arbeitssenator Harald Wolf und Sozialsenatorin Dr. Heidi Knake-Werner

„Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wird nach bisherigem Stand in Berlin harte Einschnitte für Langzeitarbeitslose, erhebliche Kaufkraftverluste und zusätzliche Belastungen des Landeshaushalts zur Folge haben. Nach bisherigen Schätzungen werden rund 460.000 Menschen künftig Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Eine nicht unerhebliche Zahl der derzeit 166.000 Arbeitslosenhilfe-Empfangenden wird wegen verschärfter Anrechnungsregelungen keinerlei Ansprüche mehr haben. Nach derzeitigem Stand würde zudem der Berliner Landeshaushalt mit mehr als 200 Millionen Euro zusätzlich belastet, weil die Bezirke Kosten für Unterkunft und weitere Leistungen für bisherige Arbeitslosenhilfe-Empfangende übernehmen müssen. Die Kaufkraftverluste werden auf mehr als 300 Millionen Euro geschätzt.

Dessen ungeachtet kommen die organisatorischen Vorbereitungen zur Umsetzung von Hartz IV voran. Nach dem Gesetz wird durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eine neue Grundsicherung für Arbeitsuchende geschaffen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Eingliederungsleistungen umfasst. Zur gemeinsamen Betreuung wird in jedem Bezirk eine Arbeitsgemeinschaft mit der zuständigen Agentur für Arbeit eingerichtet. Um diese landesweit nach denselben Grundprinzipien bilden zu können, will der Senat mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit noch vor der Sommerpause eine Rahmenvereinbarung abschließen. Darin wird geregelt, wie beide Seiten ihre jeweiligen Kompetenzen am besten einbringen können und welches Personal benötigt wird, um die künftigen Leistungen aus einer Hand erbringen zu können.

Die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Dr. Heidi Knake-Werner erklärt: »Oberste Priorität hat für uns, den Betroffenen die Geldleistungen pünktlich und zuverlässig zum Januar nächsten Jahres auszahlen zu können, damit sie ihren Lebensunterhalt und die Mietzahlungen sichern können. Dafür sind noch wichtige gesetzlichen Regelungen des Bundes nötig. Voraussetzung zur Umsetzung von Hartz IV ist auch, endlich die zugesagte finanzielle Entlastung der Kommunen zu sichern und die bundesweit einheitliche Software zur Leistungsgewährung rechtzeitig dem Land Berlin zur Verfügung zu stellen. Das Vorhaben zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist insgesamt nicht ohne Risiko und bleibt nach jetzigem Stand äußerst zeitkritisch. Jede weitere Verzögerung auf Bundesebene wird auch Berlin vor kaum lösbare Probleme stellen.«

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Harald Wolf erklärt: »Hartz IV wird harte Einschnitte für Langzeitarbeitslose bringen. Beim anhaltenden Strukturwandel in der Berliner Wirtschaft werden so die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt – die Langzeitarbeitslosen – für den Mangel an Arbeitsplätzen bestraft. Dessen ungeachtet werden wir bei der organisatorischen Umsetzung darauf achten, dass die Anspruchsberechtigten bestmöglich betreut werden. Große Unsicherheit besteht aber noch über den künftigen Umfang von Beschäftigungsmaßnahmen. Hier müssen die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesregierung schnell Klarheit schaffen. Es kann nicht sein, dass der Bund dem Land Berlin erhebliche Lasten für die Versorgung Langzeitarbeitsloser aufbürdet und gleichzeitig erwartet, dass auch noch die Einschnitte bei Beschäftigungsmaßnahmen zu Lasten der Landeskasse aufgefangen werden müssen.“

 

Umsetzung von Hartz IV in Berlin
Handreichung zur Pressekonferenz am 28. Mai 2004 zur

Was ist Arbeitslosengeld II?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Eingliederung in Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts auf dem finanziellen Niveau der Sozialhilfe. Sozial abgesichert werden erwerbsfähige Hilfebedürftige über die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Wer bekommt Arbeitslosengeld II?
Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Was ist Sozialgeld?
Sozialgeld erhalten die nicht erwerbsfähigen Angehörigen, die im Haushalt eines Beziehers oder einer Bezieherin von Arbeitslosengeld II leben.

Wer gilt als bedürftig?
Die Bedürftigkeit wird geprüft. Erspartes ist aufzubrauchen. Davon ausgenommen bleiben selbst genutztes Wohneigentum, angemessenes Kraftfahrzeug, Sparverträge zur »Riesterrente« und bestimmte Freibeträge. Sie liegen pro Lebensjahr bei 200 Euro Barvermögen und zusätzlich 200 Euro je Lebensjahr für die Altersvorsorge (pro Hilfebedürftige/n und Partner/in jeweils bis zu 13.000 €, bis max. 52.000 € je Bedarfsgemeinschaft). Zusätzlicher Freibetrag von 750 Euro bleibt für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen für notwendige Anschaffungen. Einkommen von Ehe- und Lebenspartnern wird angerechnet. Freibeträge werden gegenüber jetziger Sozialhilfepraxis angehoben. Unterhaltsrückgriffe sind möglich.

Wie viele Menschen in Berlin werden künftig Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld bekommen?
Ende 2003 bezogen in Berlin 260.535 Menschen »laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen«. Davon werden voraussichtlich rund 225.000 Menschen in rund 120.000 Haushalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten.
Derzeit beziehen rund 166.000 Berlinerinnen und Berliner Arbeitslosenhilfe, davon bekommen rund 33.000 gleichzeitig Sozialhilfe. Wie viele von ihnen weiterhin leistungsberechtigt sind, ist auf Grund der verschärften Anspruchsvoraussetzungen gegenwärtig nicht absehbar. Nach ersten Schätzungen könnten in Ostdeutschland bis zu 30 %, in Westdeutschland rund 17 % der bisherigen Arbeitslosenhilfe-Beziehenden künftig keine Leistungen mehr erhalten, weil entweder Partnereinkommen oder Vermögen angerechnet werden.
Nach einer vorläufigen Schätzung soll die Gesamtzahl der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld in Berlin rund 460.000 Personen in 220.000 Haushalten betragen. Genauere Zahlen werden erst vorliegen, wenn die dazu nötigen Daten erhoben worden sind.

Wie wird Hartz IV in Berlin umgesetzt?
In Berlin soll das Sozialgesetzbuch (SGB) II, das die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt, in enger Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Land Berlin umgesetzt werden. Dazu bilden die Agenturen für Arbeit und die Bezirksämter Arbeitsgemeinschaften.
Berlin ist als Kommune zuständig u.a. für Unterkunft und Heizung, Kinderbetreuungsleistungen, Schuldner- und Suchtberatung oder psychosoziale Betreuung. Die Arbeitsagenturen sind u.a. zuständig für Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Mehrbedarfe, Zuschläge und die Sozialversicherung.
Die Umsetzung des neuen Leistungsgesetzes wird in ganz Berlin einheitlich geregelt. Für jeden Berliner Bezirk ist mindestens ein Job-Center mit einer Arbeitsgemeinschaft vorgesehen. Hier sollen die Leistungsempfangenden aus einer Hand beraten und betreut werden. Gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsagenturen und Sozialämtern als Vorläufer der Job-Center sind bereits eingerichtet worden.

Wird es weiter ABM geben?
Ja. Allerdings haben ab 1.1.2004 Teilnehmer und Teilnehmerinnen nach Ende einer ABM keinen neuen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Derzeit sind in Berlin rund 10.000 Arbeitslose in ABM und SAM, dazu rund 6.000 Sozialhilfeempfangende in Maßnahmen nach §19,1 und 19,2 des Bundessozialhilfegesetzes (»Hilfe zur Arbeit«).
Für 2005 gibt es noch keine Hinweise welche Haushaltsmittel die Arbeitsagenturen zur Verfügung haben bzw. für ABM einstellen werden. Dadurch wird es für das Land sehr schwer, zukünftige Beschäftigungsumfänge und die dafür notwendigen Kofinanzierungsmittel des Landes einzuschätzen.
Durch Hartz IV wird die bisherige Beschäftigungsförderung nach dem BSHG entfallen. Es ist zu befürchten, dass der Wegfall dieser rund 6.000 Beschäftigungspositionen nicht ausreichend durch einen Zuwachs bei ABM ausgeglichen wird.

Wie wirkt sich Hartz IV finanziell auf das Land Berlin aus?
Erste Modellrechnungen zu Hartz IV ergaben eine deutliche Entlastung des Landeshaushaltes – allerdings unter der Voraussetzung, dass sämtliche Kosten für arbeitsfähige Sozialhilfeempfangende von der Bundesagentur für Arbeit übernommen worden wären. Da das geltende Gesetz nun aber vorsieht, dass die Kommunen weiter z.B. für Unterkunft und andere Leistungen aufzukommen haben, hat sich dieser Effekt ins Gegenteil verkehrt. Zur Zeit rechnet der Senat mit einem Minus von über 200 Millionen € durch Hartz IV. Derzeit wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen verhandelt. Dieser ist unerlässliche Voraussetzung dafür, dass Berlin überhaupt ein landesfinanziertes kommunales Beschäftigungsprogramm auflegen kann.

Tabelle Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Pauschalierte Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
  Alleinstehende(r) oder Alleinerziehende(r) Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Partner ab Beginn des 19. Lebensjahres
100% Jeweils 60% RL Jeweils 80% RL Jeweils 90% RL
Alte Länder einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro 207 Euro 276 Euro 311 Euro
Neue Länder 331 Euro 199 Euro 265 Euro 298 Euro
jeweils zuzüglich
•  Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung,
•  Leistungen für Unterkunft und Heizung,
•  Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe: Erstausstattung für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten sowie mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen,
•  Für Bezieher von Arbeitslosengeld II bei Vorliegen der Voraussetzungen ein befristeter Zuschlag von bis zu 160 Euro jeweils für den Erwerbsfähigen und den Partner und bis zu 60 Euro für jedes Kind,
•  Für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und
•  Für Bezieher von Sozialgeld Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.