STELLUNGNAHMEN
 

Vom "Bündnis für Arbeit" zum Bündnis gegen Arbeitslose?
Anmerkungen zum "Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"

Freitag, der 15. November 2002 war ein schwarzer Tag für Arbeitslose und den Sozialstaat Bundesrepublik Deutschland. Mit der Kanzlermehrheit verabschiedete der Bundestag weitreichende Veränderungen im Arbeitslosenrecht, die massiv in die Einkommenssituation von Langzeitarbeitslosen eingreifen.

Das beschlossene Gesetzespaket steht dabei im diametralen Gegensatz zu den Versprechen, die die Koalitionsparteien vor der Wahl abgegeben hatten. Im Regierungsprogramm 2002 – 2006 der SPD hieß es noch: „Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung gegenüber den Schwächeren in unserer Gesellschaft. Deswegen wollen wir im Rahmen der Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe keine Absenkung der zukünftigen Leistungen auf Sozialhilfeniveau.“ Und Bündnis 90 / Die Grünen erklärten in ihrem Vierjahresprogramm 2002 – 2006: „ArbeitslosenhilfebezieherInnen sollen nicht schlechter gestellt werden als bisher. Die Bezugsbedingungen der Grundsicherung sollen denen der Arbeitslosenhilfe angeglichen werden.“

Das genaue Gegenteil wurde mit dem Gesetz vom 15. November 2002 beschlossen:

  • Die „Dynamisierung“, das ist die jährliche Anpassung an die Einkommensentwicklung, wird für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe (Alhi) abgeschafft. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass das Bemessungsentgelt zur Berechnung der Alhi jährlich um 3 % gesenkt wird.
  • Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung wird das Vermögen von Alhi-Beziehern und ihren Partnern künftig stärker berücksichtigt.

Der Vermögensfreibetrag pro Person (Arbeitsloser, Partner) und Lebensjahr sinkt auf 200 Euro. Darüber hinaus gehendes Vermögen wird voll auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet. Der Höchstbetrag für das so genannte Schonvermögen wird von 33.800 Euro auf 13.000 Euro verringert. Lediglich für Personen, die das 55. Lebensjahr vor Inkrafttreten der Neuregelung erreicht haben, gelten die bisherigen Freibeträge weiter. Für jüngere Alhi-Bezieher kann die veränderte Rechtslage jetzt auch dazu führen, dass Lebensversicherungen, die zur Alterssicherung abgeschlossen wurden, aufgelöst werden müssen.

Erst zum Jahresbeginn 2002 wurde die Alhi-Verordnung dahingehend verändert, dass ein Vermögen von 520 Euro pro Person und Lebensjahr anrechnungsfrei bleibt. Die Koalition änderte ihren Kurs in wenigen Monaten: In der Koalitionsvereinbarung vom Oktober waren es noch 260 Euro. Im November hatte auch dieser Betrag keinen Bestand mehr. Abgesehen von den materiellen Auswirkungen sind solche handstreichartigen Veränderungen in der Sozialpolitik alles andere als vertrauensbildend für die Betroffenen.

  • Der Mindestfreibetrag des Partners des Alhi-Beziehers von derzeit 602,92 Euro im Monat wird um 20 % auf 482,34 Euro reduziert. Dies trifft alle, deren eigene (fiktive) Arbeitslosenhilfe unter 602,92 Euro im Monat liegen würde. Betroffen sind mithin vor allem die Arbeitslosen, deren Partner nur ein niedriges Arbeitseinkommen haben. Der Verlust beträgt im Monat bis zu 120,58 Euro.

Der Wegfall des zusätzlichen Freibetrages für das Einkommen eines erwerbstätigen Partners bedeutet für viele Alhi-Empfänger-Haushalte, in denen der Partner (noch) erwerbstätig ist, dass künftig 150,73 Euro pro Monat fehlen.

Beide Maßnahmen ergeben in der Summe einen monatlichen Einkommensverlust von bis zu 271,31 Euro. Jährlich fehlen einem Mehrpersonenhaushalt mit Alhi-Bezug im ungünstigsten Fall 3255,72 Euro im Vergleich zu heute! Hierin ist der Wegfall der „Dynamisierung“ nicht einmal berücksichtigt. (Es empfiehlt sich die Euro-Beträge auch einmal in DM-Beträge umzurechnen, um ein Gefühl für diesen Aderlass zu bekommen.)

Im Ergebnis treffen die Kürzungen Haushalte, die häufig ohnehin in der Nähe oder am Rande des Existenzminimums wirtschaften müssen. Eine große Zahl von Familienhaushalten, in denen eine Person Alhi bezieht, wird durch die Sparbeschlüsse in die Nähe oder sogar unter Sozialhilfebedarf rutschen.

  • Laut Arbeitsmarktstatistik 2001 der Bundesanstalt für Arbeit beträgt die durchschnittliche monatliche Alhi in Deutschland 515,89 Euro, in den alten Ländern 544,53 Euro, in den neuen Ländern 479,59 Euro. 70,7 % der Alhi-Empfänger erhalten weniger als 600 Euro, 96,3 % weniger als 900 Euro im Monat.
  • Frauen erhalten eine durchschnittliche Alhi von 439,20 Euro im Monat. Während verheiratete Männer im Durchschnitt mehr Arbeitslosenhilfe als nicht verheiratete (631,96 Euro zu 532,77 Euro) beziehen, bekommen verheiratete Frauen infolge der Anrechnung des Partnereinkommens mit monatlich 408,01 Euro deutlich weniger Alhi als nicht verheiratete Frauen (591,67 Euro). Im Osten erhalten verheiratete Frauen höhere Alhi als im Westen Deutschlands. Das hat mit dem niedrigeren Partnereinkommen zu tun. Dieses niedrigere Partnereinkommen war bislang durch den höheren Mindestfreibetrag einigermaßen abgefedert. Künftig werden gerade (ostdeutsche) Frauen besonders hohe materielle Verluste hinnehmen müssen.
  • Nach Berechnungen der Bremer Arbeitnehmerkammer werden von den rund 1,7 Mio. Alhi-Empfängern in Deutschland durch die verschärfte Anrechnung von Partnereinkommen und Vermögen rund 400.000 Personen, also etwa 23,5 % der Anspruchsberechtigten, aus dem Leistungsbezug von Alhi fallen.

Es ist zynisch, wenn unter dem Motto „Fördern und Fordern“ der Abbau der Arbeitslosenhilfe für langzeitarbeitlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als „Anreiz“ für die Arbeitsuche verkauft wird. In Berlin kommen auf eine dem Arbeitsamt gemeldete offene Stelle 38 Arbeitslose (287.061 Arbeitslose zu 7.641 offene Stellen im Oktober 2002), in Brandenburg sind es 30, in Mecklenburg-Vorpommern 25, in Sachsen-Anhalt 21, in Sachsen 18,5, in Thüringen 16. Die Zahlen belegen die alltägliche und leidvolle Erfahrung von Arbeitslosen im Osten Deutschlands: Es fehlen Arbeitsplätze - und keine Anreize zur Arbeitsuche. Daran wird auch die neue Quick-Vermittlung der Arbeitsämter nicht vorbei kommen.

Insgesamt sollen bei den Langzeitarbeitslose im nächsten Jahr 2,5 Mrd. Euro und in den darauf folgenden Jahren 3,3 bis 3,5 Mrd. Euro jährlich eingespart werden. Für die gesamte Legislaturperiode macht das die gigantische Summe von 15,3 Mrd. Euro aus! Langzeitarbeitslose haben keine Sparquote. Ihr Lohnersatzeinkommen fließt direkt in den Konsum. Durch die neuen Rechtsvorschriften wird die Inlandsnachfrage um gewaltige Milliardenbeträge geschmälert. Wo sind die Mahner, die sich sonst immer Sorgen um die Konjunktur machen?

Als bekannt wurde, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 4500 Euro auf 5.100 Euro (West) bzw. von 3.750 Euro auf 4.250 Euro (Ost) angehoben werden soll, gab es einen öffentlichen Aufschrei. Norbert Walter, der Chef-Volkswirt der Deutschen Bank, rechnete vor, dass dies für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Einkommensverluste von bis zu 1.000 Euro jährlich mit „gewaltigen Folgen für Wirtschaft und Arbeitsplätze“ bringen würde. Solche Proteste und Anteilnahme sucht man im Fall des Griffs in die Taschen von Menschen, die das Pech hatten ihren Arbeitsplatz zu verlieren und sich deshalb in der Regel im unteren Einkommensbereich wieder finden, vergeblich. Im Gegenteil, für diesen Teil der rot-grünen Haushaltskonsolidierung gibt es ausdrücklichen Beifall, quer durch die Medien.

Am Freitag, dem 15. November hat sich etwas Entscheidendes in Deutschland verändert: Dem Land ist das Gespür für das, was sozial verantwortbar ist, abhanden gekommen. Solidarität mit den Schwächeren und Gerechtigkeit - zu keiner Zeit in der Geschichte dieser Republik genossen diese Werte geringere Wertschätzung.

Als „Gut-Mensch“, Sozialromantiker oder Lobbyist muss sich verhöhnen lassen, wer zu kritisieren wagt, dass Arbeitslose geschröpft und mit ungewissen Heilsversprechen wie dem Hartz-Konzept abgespeist werden. Ernst genommen werden die, die schon immer behauptet haben: "Schuld an der Arbeitslosigkeit sind die Arbeitslosen selber. Die müssten sich nur mal richtig strecken oder gestreckt werden." Die Gesellschaft steht vor einem Paradigmenwechsel: Das "Bündnis für Arbeit" wird, so scheint es, unter der Hand zu einem Bündnis gegen Arbeitslose. Es ist bitter, dass eine solche sozialpolitische Wende von einer Regierung eingeleitet wird, die von vielen in der Hoffnung gewählt wurde, dass sie die Modernisierung des Landes mit sozialer Gerechtigkeit verbinden wird.

Frank Steger
Vorsitzender des Berliner Arbeitslosenzentrums

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