AV-Wohnen Berlin
Höhere Mietrichtwerte für einkommensarme Haushalte
Der Senat erhöht die Richtwerte für die Übernahme der Wohnkosten für Haushalte, die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV"), dem SGB XII ("Sozialhilfe") und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Mietzuschüsse steigen zum 1. Oktober 2019. Der Senat passt damit die Richtwerte an den im Mai veröffentlichten Berliner Mietspiegel 2019 an.
Der Senat hat außerdem viele Einzelregelungen in den Berliner "Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35, 36 des SGB XII" (kurz: AV-Wohnen) geändert oder neu aufgenommen. Dabei wurden auch zahlreiche Forderungen und Anregungen aus sozialen Einrichtungen, wie etwa aus der Sozialberatung des BALZ, umgesetzt.
Wichtige Änderungen im Überblick
- Anhebung der Richtwerte ab 1. Oktober 2019: Die Richtwerte für die monatliche Bruttokaltmiete steigen – je nach Bedarfsgemeinschaftsgröße – um 3,7 bis 6,7 Prozent.
Größe der Bedarfsgemeinschaft | Richtwert neu | Richtwert alt | Veränderung in % |
---|---|---|---|
1 Person | 421,50 € | 404,00 € | 4,3 |
2 Personen | 495,00 € | 472,20 € | 4,8 |
Alleinerziehende + 1 Kind | 509,60 € | 491,40 € | 3,7 |
3 Personen | 627,20 € | 604,80 € | 3,7 |
4 Personen | 705,60 € | 680,40 € | 3,7 |
5 Personen | 848,64 € | 795,60 € | 6,7 |
Jede weitere Person | 99,84 € | 93,60 € | 6,7 |
- Heizkosten: Die Heizkosten werden zum 1. Januar 2020 auf Basis des Bundesweiten Heizspiegels angepasst. Der neue Heizspiegel liegt noch nicht vor. Er wird im Laufe des 4. Quartal 2019 bekanntgegeben. Künftig bekommt die Wärmeversorgung über Nachtspeicherheizungen einen eigenen Grenzwert. Hintergrund: Die Kosten für Nachspeicherheizungen sind regelmäßig höher als die für Heizöl, Heizgas oder Fernwärme. Bislang wurden für Nachtspeicherheizungen nur die Kosten für Fernwärme zugrunde gelegt.
- Härtefälle: Die Härtefallregelungen werden verbindlicher. Bislang "können" die Behörden eine Überschreitung der Richtwerte bei Härtefällen um 10 Prozent zulassen, künftig "sollen" sie das. Das heißt, die Behörden dürfen den Zuschlag nur in besonderen Ausnahmefällen verweigern. Außerdem wird der Katalog der Härtefälle erweitert: So soll künftig auch die Pflege von Personen als Härtefall anerkannt werden, die keine nahen Angehörigen der leistungsberechtigten Person sind, wie zum Beispiel Nachbarn, Freunde oder Bekannte.
- Wirtschaftlichkeitsberechnung: Für Paarhaushalte wird bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Umzuges der Richtwert einer 65 Quadratmeter (bisher 60 Quadratmeter) großen Wohnung, also 509,60 Euro, zugrunde gelegt. Damit soll Paaren der Verbleib in der Wohnung ermöglicht sowie ein Umzug vermieden werden. Insbesondere bei Paaren war zuletzt der Anteil von Bedarfsgemeinschaften mit Wohnkosten oberhalb der Richtwerte der AV-Wohnen besonders hoch. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für die Neuanmietung von Wohnraum durch Paar-Haushalte. Hierfür wird weiterhin ein Richtwert auf Basis von 60 Quadratmetern, nämlich 495,00 Euro, herangezogen.
- Schutz vor Wohnungslosigkeit: Bislang können Leistungsberechtigte, die wohnungslos sind oder denen Wohnungslosigkeit droht, die Richtwerte bei Neuanmietung um 20 Prozent überschreiten. Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen Familien mit fünf und mehr Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, die Richtwerte um bis zu 50 Prozent überschreiten. Die neuen AV-Wohnen verankern überdies die Beratungspflichten der Behörde gegenüber leistungsberechtigten Personen mit Mietproblemen. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Verdacht auf eine überhöhte Miete, Mietwucher oder unrechtmäßig hohe Betriebs- und Heizkostenabrechnungen vorliegt. Die Behörde hat dann auch darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedsbeiträge für einen Mieterverein übernommen werden können. Die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und sozialen Wohnhilfen bzw. Fachstellen für Wohnungsnotfälle wird an vielen Stellen verbindlich festgeschrieben, so vor der Einleitung eines Kostensenkungsverfahrens, bei Vorliegen von Mietschulden, bei Wohnungslosigkeit oder Sanktionen in die Kosten der Unterkunft. Außerdem bedarf künftig jede abgelehnte Mietschuldenübernahme der vorherigen Zustimmung des zuständigen Bezirksamtes.
- Schutz vor Überbelegung: Die AV-Wohnen sehen jetzt ausdrücklich vor, dass bei der Überlassung von Wohnraum und von einzelnen Wohnräumen die Grenzen des Wohnungsaufsichtsgesetzes Berlin gelten. Damit soll Überbelegung entgegengewirkt und unzumutbar beengte Wohnverhältnisse für leistungsberechtigte Personen vermieden werden.
- Renovierungskosten: Die Zuschüsse für Renovierungsausgaben werden angehoben. Zudem können erstmalig auch die Ausgaben für eine Einzugsrenovierung übernommen werden.
- Wohnungsbeschaffungskosten: Die neuen AV-Wohnen stellen jetzt klar, dass auch die Kosten für die Schufa-Auskunft und Zeitungsinserate zur Wohnungssuche zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehören, die die Behörden übernehmen, wenn sie den Umzug zugesichert haben. Neu ist, dass auch die Kautionen bei Untermietverhältnissen von den Behörden zu übernehmen sind.
- Klimabonus: Die neuen AV-Wohnen sehen einen Klimabonus für energetisch sanierten Wohnraum vor. Der Richtwert für die Bruttokaltmiete darf überschritten werden, wenn im Energieausweis der Wohnung ein Endenergiewert von weniger als 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr nachgewiesen wird. Der Klimabonus beträgt zwischen 31 Euro für eine Person und 64 Euro für fünf Personen in der Bedarfsgemeinschaft. Für jede weitere Person kommen 8 Euro hinzu. In der Präsentation der neuen AV-Wohnen hat der Senat erklärt, dass der Klimabonus nur bei Neuanmietung gewährt wird. Aus dem Text der AV-Wohnen geht diese Beschränkung aus Sicht des BALZ nicht hervor. Wichtig: Bei der Berechnung des Grenzwerts für angemessene Heizkosten werden die tatsächlichen Heizkosten um den Klimabonus reduziert, wenn dieser beim Richtwert für Bruttokaltmiete berücksichtigt wurde.
Weitere Informationen
Präsentation Anpassung der AV-Wohnen – Bilanz 1. Halbjahr 2019 - Download, 196 KB
Diakonie begrüßt neue Regelungen zu angemessenen Kosten der Unterkunft in Berlin