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19.03.2020

Liquiditätsengpässe wegen Coronavirus

Soforthilfe des Senats: Ab 27. März Zuschüsse für Solo-Selbstständige

together 4947647 640Der Senat hat sich auf Soforthilfemaßnahmen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler verständigt. Das Soforthilfe II genannte Programm umfasst 100 Mio. Euro für das laufende Jahr. Das Programm ergänzt die Soforthilfe I, die auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten zielt.

Die Soforthilfe II wendet sich an von der Corona-Krise getroffene Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige - vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Sie sollen schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können.

Damit die Mittel so effizient und zielgruppengerecht wie möglich eingesetzt werden, sollen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Höhe des Zuschusses wird auf 5.000 Euro begrenzt. Er kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monaten für Mehrpersonenbetriebe.
  • Es muss im Einzelfall nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist.
  • Im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z. B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden.
  • Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche.

Es wird dringend gebeten, Förderanträge erst ab dem 27. März um 12 Uhr zu schicken. Informationen zu den Förderbedingungen, zu den Antragsformularen und zum Verfahren werden zeitnah auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) veröffentlicht.

Mehr: www.ibb.de

Quelle: Pressemitteilung des Senats von Berlin