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30.06.2020

Informationen für arbeitslose Eltern und Eltern mit geringem Einkommen

Update Kinderzuschlag: Mehr Geld für die Haushaltskasse

kinder hand in hand

Nachdem der Gesetzgeber den Kinderzuschlag (KiZ) im letzten Jahr verbessert hatte, hat er nun im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie den Zugang zum Kinderzuschlag zusätzlich erleichtert. 

Zum 1. Juli 2019 hatte der Gesetzgeber den Kinderzuschlag (KiZ) deutlich verbessert. Bis zu 185 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld sind möglich.

Außerdem: Familien, die Kinderzuschlag beziehen, sind von den KiTa-Gebühren befreit und sie haben Anspruch Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu gehören das kostenlose Mittagessen in Schulen und KiTas, kostenlose Schülerbeförderung oder Nachhilfeunterricht, sofern erforderlich. Besonders hilfreich sind die Leistungen für Schulsachen: Pro Schulkind und Schuljahr werden 150 Euro ausgezahlt!

Ab dem 1. Januar 2020 traten weitere Verbesserungen in Kraft. Seitdem erhalten noch einmal mehr Eltern einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. 

Weitere Verbesserungen wegen Corona

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Zugang zum Kinderzuschlag zusätzlich erleichtert. Maßgeblich ist nun nicht mehr das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten, sondern nur das Einkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung. So werden Familien, die eine Einkommenseinbuße verkraften müssen, schneller leistungsberechtigt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund beantwortet die häufigsten Fragen und erklärt, wie Sie den Zuschlag beantragen können.

Informationen des DGB zum Download

Zusätzliche Informationen

Die Webseite www.familienkasse.de der Arbeitsagentur bietet weitere Informationen, unter anderem ein ausführliches "Merkblatt Kinderzuschlag" (PDF, 826 KB).

Sehr informativ ist auch die Seite www.familienportal.de des Familienministeriums.

Beratung: Die Familienkasse bietet eine persönliche Beratung vor Ort sowie eine telefonische Beratung an: Die Telefonnummer 0800-4-5555-30 ist kostenfrei, Kindergeldnummer bereithalten.