balz
spenden

berlin

21.02.2019

"Solidarisches Grundeinkommen"

Berliner Beschäftigungsprogramm startet im Juli

solidarisches grundeinkommenMit Beginn des zweiten Halbjahrs startet in Berlin ein landeseigenes Pilotprojekt zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Das mit dem Titel "Solidarisches Grundeinkommen" (SGE) belegte Programm soll 1.000 der gegenwärtig rund 45.000 Berliner Langzeitarbeitslosen eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sozialen Arbeitsmarkt bieten. Das Projekt erweitert damit die Maßnahmen des seit Januar geltenden Teilhabechancengesetzes der Bundesregierung.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller hat gestern anlässlich einer "Konferenz zum Solidarischen Grundeinkommen" im Roten Rathaus angekündigt, dass das Projekt im Juli starten wird. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse bei kommunalen Unternehmen wie der BVG oder den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, bei gemeinnützigen Einrichtungen oder in der Berliner Hauptverwaltung beziehungsweise in den Bezirksverwaltungen. Die Mittel für 2019 hatte das Abgeordnetenhaus bereits in den Nachtragshaushalt für dieses Jahr eingestellt. Für den Doppelhaushalt 2020/2021 wird das Parlament auf Antrag des Senats noch in diesem Jahr entscheiden.

Die genauen Einzelheiten des Programms stehen zwar noch nicht fest. In den nächsten Monaten und rechtzeitig vor dem Start des Pilotprojekts wird hierfür noch eine "Richtlinie SGE-Pilotprojekt" von der Senatsverwaltung geschaffen. Die Eckpunkte des Programms scheinen aber zu stehen.

Sie sehen nach Angaben der Senatskanzlei und den auf der Konferenz vorgelegten Papieren wie folgt aus:

Zielsetzung

Das Beschäftigungsprogramm "Solidarisches Grundeinkommen" soll Berliner Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigungsperspektive im sozialen Arbeitsmarkt bieten und verhindern, dass sie nach dem Bezug von Arbeitslosengeld dauerhaft auf Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") angewiesen sind.

Zielgruppe

Arbeitslose, die mindestens ein Jahr und höchstens drei Jahre arbeitslos gemeldet sind. Die zuständige Arbeitsagentur bzw. das zuständige Jobcenter müssen nachweisen, dass bisherige Vermittlungsversuche in den 1. Arbeitsmarkt erfolglos blieben.

Welche Arbeitsverhältnisse werden gefördert?

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei kommunalen Unternehmen, bei gemeinnützigen Einrichtungen oder in der Berliner Hauptverwaltung beziehungsweise in den Bezirksverwaltungen. Die Arbeitsverhältnisse müssen gemeinwohlorientiert und zusätzlich sein. "Zusätzlich" heißt, dass die geförderten Stellen keine regulären Stellen verdrängen dürfen.

Die möglichen Einsatzfelder reichen von sogenannten City-Lotsen über Mobilitätshelfer*innen bis zu Tätigkeiten im Bereich Umweltinformation und Umweltbildung. Eine erste Übersicht sieht zehn Einsatzfelder vor.

Förderdauer

Fünf Jahre

Sollte das Arbeitsverhältnis nach fünf Jahren nicht vom Arbeitgeber fortgesetzt werden, "garantiert das Land die Weiterbeschäftigung und übernimmt die Arbeitnehmenden zur weiteren Qualifizierung bzw. zum Einsatz im öffentlichen Sektor. Dazu wird das Land Berlin eine geeignete Organisationsform schaffen", so die Vorlage "Eckpunkte Solidarisches Grundeinkommen" für die Konferenz im Roten Rathaus.

Förderhöhe

Sie beträgt 100 Prozent der Personalkosten auf Basis des Landesmindestlohns für die gesamte Förderdauer.

Ist der Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrags zur Zahlung eines höheren Arbeitsentgelts verpflichtet, bemisst sich die Förderung nach dem zu zahlenden tariflichen Arbeitsentgelt.

Das Arbeitsentgelt darf allerdings die Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) nicht übersteigen. Wie das bei anderen Tarifverträgen, die den geförderten Stellen zugrunde liegen, geregelt wird, lässt die Vorlage "Eckpunkte für ein Solidarisches Grundeinkommen" offen.

Begleitendes Coaching

Ein Coaching erfolgt im Bedarfsfall in der Regel für bis zu sechs Monate. Dem Coaching müssen sowohl die Arbeitnehmer*innen als auch der Arbeitgeber zustimmen. 

Begleitende Qualifizierung

Notwendige Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen durch den Arbeitgeber auf dessen Kosten während der regulären Arbeitszeit. In besonderen Fällen kann das Land die Qualifizierung finanziell fördern.

Freiwillige Zuweisung

Die Vermittlung in die geförderten Stellen erfolgt durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter. Dabei soll die Vermittlung ausschließlich freiwillig erfolgen. Das heißt Arbeitslose, die ein Arbeitsangebot im Rahmen des Programms ablehnen, sollen nicht sanktioniert werden.

Ende der Förderung

Das Pilotpojekt endet nach fünf Jahren, nach gegenwärtigem Stand also am 30. Juni 2024.

Das Projekt wird wissenschaftlich auf eine mögliche Fortsetzung hin evaluiert.

Weitere Informationen

"Eckpunkte Solidarisches Grundeinkommen", Vorlage für die Konferenz zum Solidarischen Grundeinkommen am 20. Februar 2019 (Download, PDF, 136 KB)

"Mögliche Einsatzfelder (Cluster) für das Solidarische Grundeinkommen", Konferenz zum Solidarischen Grundeinkommen am 20. Februar 2019 (Download, PDF, 148 KB)

Teilhabechancengesetz: Neue Möglichkeiten für Langzeitarbeitslose und Langzeitbezieher von Alg II (Artikel auf berliner-arbeitslosenzentrum.de vom 20. Dezember 2018)

Förderung von Langzeitarbeitslosen, Senat macht das "Teilhabechancengesetz" attraktiver (Artikel auf berliner-arbeitslosenzentrum.de vom 12. Februar 2019)