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23.03.2020

Corona-Soforthilfe des Bundes: 50 Milliarden für Kleinstunternehmen

cloud 2877172 640Neben dem vom Arbeits- und Sozialministerium erarbeiteten "Sozialschutz-Paket" haben Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier heute umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.

Nach dem Entwurf der "Corona-Soforthilfe" des Wirtschaftsministeriums sollen kleine Unternehmen nicht rückzahlbare Liquiditätshilfen erhalten, wenn sie durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Diese Mittel sollen die laufenden Betriebskosten - insbesondere Miet- und Pachtkosten - decken.

Kernpunkte der Soforthilfen

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

Voraussetzungen: Der Schadensfall muss nach dem 11. März 2020 eingetreten sein und das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen finden Sie hier (PDF, 192 KB).

Tipp: Regelmäßige Updates zu Hilfen für Solo-Selbstständige finden Sie beim Corona-Infopool: FAQ für Solo-Selbstständige der Gewerkschaft ver.di. Hier erfahren Sie welche Hilfen geplant oder bereits beschlossen sind, welche aktuellen rechtlichen Bedingungen gelten und was Sie auf dieser Grundlage konkret tun können.