Start
Unsere Sprechzeiten
BALZ-Beratungszentrum
Beratung zu Arbeitslosengeld und Bürgergeld
Telefonische Kurzberatung und Terminabsprachen:
Mo bis Do 10:30–12:30 Uhr sowie für Berufstätige Mi 16–18 Uhr
Telefon (030) 235 987 987
Wir bieten außerdem eine Online-Beratung an.
Bewerbungsberatung und Hilfen bei der Arbeitsuche
Anmeldung zu Kursen und zur Computernutzung
Telefonische Sprechzeiten: Mo bis Do 10–14 Uhr
Telefon (030) 235 987 989
weiter zu Hilfen bei der Arbeitsuche
BALZ-Beratungsbus
Beratung zum Bürgergeld vor Berlins Jobcentern
Mo, Di, Do, Fr, jeweils von 8 bis 13 Uhr (von April bis Oktober)
Die Orte finden Sie in der Terminübersicht.
Außerdem bieten wir für Berufstätige Di von 18 bis 20 Uhr eine telefonische Beratung an. Bitte schauen Sie auch für die telefonische Beratung in der Terminübersicht nach.
Telefon (030) 235 987 988
Mit Rat und Tat zur Stelle
Beratungsbus geht auf siebenmonatige Jobcenter-Tour
Start: Montag, 3. April am Jobcenter Tempelhof-Schöneberg

Zu Fragen des neuen Bürgergelds finden Ratsuchende bis Ende Oktober am BALZ-Beratungsbus Hilfe und Unterstützung. Wir beraten zu Sozialleistungen und bei Problemen mit der Behörde. Der Bus hält täglich, außer mittwochs, von 8 bis 13 Uhr vor einem der zwölf Jobcenter der Hauptstadt. Die Beratung ist kostenlos.
Berliner Härtefallfonds Energieschulden
Hilfe bei drohenden Strom- oder Gassperren

Der Senat hat einen Härtefallfonds eingerichtet, um Energiesperren infolge der massiv gestiegenen Energiepreise abzuwenden. Wenn Sie in Berlin leben und Ihnen Ihr Energieversorger wegen Zahlungsschulden droht, die Gas- oder Stromlieferung zu sperren, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Die Förderrichtlinie zum Härtefallfonds gilt bis Ende 2023.
Ausführungsvorschriften Wohnen Berlin
Kilowattstunden statt Euro – Senat stellt bei Grenzwerten für Heizung und Warmwasser auf den Verbrauch um
Der Senat hat die Grenzwerte für angemessene Heizkosten von Geld- auf Verbrauchswerte umgestellt. Hintergrund sind die starken Steigerungen bei den Energiepreisen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die Sozialbehörden die Heizkosten - bei angemessenem Energieverbrauch - auch dann übernehmen, wenn sie aufgrund aktueller Preise erheblich gestiegen sind.
Das neue Bürgergeld
Was ändert sich in der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Zum 1. Januar 2023 tritt das sogenannte Bürgergeld in Kraft. Es führt das System von "Hartz IV" fort, beinhaltet aber auch einige gewichtige Änderungen und Verbesserungen gegenüber der bisherigen Rechtslage. Einige der Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2023, andere erst ab dem 1. Juli 2023. Was ändert sich wann?