Unsere Sprechzeiten

BALZ-Beratungszentrum

Beratung zu Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Telefonische Kurzberatung und Terminabsprachen:
Mo bis Do 10:30–12:30 Uhr sowie für Berufstätige Mi 16–18 Uhr 
Telefon (030) 235 987 987 

Wir bieten außerdem eine Online-Beratung an.

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Bewerbungsberatung und Hilfen bei der Arbeitsuche

Anmeldung zu Kursen und zur Computernutzung

Telefonische Sprechzeiten: Mo bis Do 10–14 Uhr
Telefon (030) 235 987 989

weiter zu Hilfen bei der Arbeitsuche

BALZ-Beratungsbus

Beratung zum Bürgergeld vor Berlins Jobcentern

Mo, Di, Do, Fr, jeweils von 8 bis 13 Uhr (von April bis Oktober)

Die Orte finden Sie in der Terminübersicht.

Außerdem bieten wir für Berufstätige Di von 18 bis 20 Uhr eine telefonische Beratung an. Bitte schauen Sie auch für die telefonische Beratung in der Terminübersicht nach.
Telefon (030) 235 987 988

28.03.2023

Mit Rat und Tat zur Stelle

Beratungsbus geht auf siebenmonatige Jobcenter-Tour

Start: Montag, 3. April am Jobcenter Tempelhof-Schöneberg

mobile beratung

Zu Fragen des neuen Bürgergelds finden Ratsuchende bis Ende Oktober am BALZ-Beratungsbus Hilfe und Unterstützung. Wir beraten zu Sozialleistungen und bei Problemen mit der Behörde. Der Bus hält täglich, außer mittwochs, von 8 bis 13 Uhr vor einem der zwölf Jobcenter der Hauptstadt. Die Beratung ist kostenlos.

18.01.2023 (Update)

Berliner Härtefallfonds Energieschulden

Hilfe bei drohenden Strom- oder Gassperren

sicherungen

Der Senat hat einen Härtefallfonds eingerichtet, um Energiesperren infolge der massiv gestiegenen Energiepreise abzuwenden. Wenn Sie in Berlin leben und Ihnen Ihr Energieversorger wegen Zahlungsschulden droht, die Gas- oder Stromlieferung zu sperren, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Die Förderrichtlinie zum Härtefallfonds gilt bis Ende 2023.

21.12.2022

Ausführungsvorschriften Wohnen Berlin

Kilowattstunden statt Euro ­– Senat stellt bei Grenzwerten für Heizung und Warmwasser auf den Verbrauch um

berlin wohnhausDer Senat hat die Grenzwerte für angemessene Heizkosten von Geld- auf Verbrauchswerte umgestellt. Hintergrund sind die starken Steigerungen bei den Energiepreisen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die Sozialbehörden die Heizkosten - bei angemessenem Energieverbrauch - auch dann übernehmen, wenn sie aufgrund aktueller Preise erheblich gestiegen sind.

20.12.2022

Das neue Bürgergeld

Was ändert sich in der Grundsicherung für Arbeitsuchende?

wallet g65e9bfd14 640Zum 1. Januar 2023 tritt das sogenannte Bürgergeld in Kraft. Es führt das System von "Hartz IV" fort, beinhaltet aber auch einige gewichtige Änderungen und Verbesserungen gegenüber der bisherigen Rechtslage. Einige der Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2023, andere erst ab dem 1. Juli 2023. Was ändert sich wann?