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Mit Rat und Tat zur Stelle
Beratungsbus geht auf siebenmonatige Jobcenter-Tour
Start: Montag, 3. April am Jobcenter Tempelhof-Schöneberg

Zu Fragen des neuen Bürgergelds finden Ratsuchende bis Ende Oktober am BALZ-Beratungsbus Hilfe und Unterstützung. Wir beraten zu Sozialleistungen und bei Problemen mit der Behörde. Der Bus hält täglich, außer mittwochs, von 8 bis 13 Uhr vor einem der zwölf Jobcenter der Hauptstadt. Die Beratung ist kostenlos.
Berliner Härtefallfonds Energieschulden
Hilfe bei drohenden Strom- oder Gassperren

Der Senat hat einen Härtefallfonds eingerichtet, um Energiesperren infolge der massiv gestiegenen Energiepreise abzuwenden. Wenn Sie in Berlin leben und Ihnen Ihr Energieversorger wegen Zahlungsschulden droht, die Gas- oder Stromlieferung zu sperren, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Die Förderrichtlinie zum Härtefallfonds gilt bis Ende 2023.
Ausführungsvorschriften Wohnen Berlin
Kilowattstunden statt Euro – Senat stellt bei Grenzwerten für Heizung und Warmwasser auf den Verbrauch um
Der Senat hat die Grenzwerte für angemessene Heizkosten von Geld- auf Verbrauchswerte umgestellt. Hintergrund sind die starken Steigerungen bei den Energiepreisen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die Sozialbehörden die Heizkosten - bei angemessenem Energieverbrauch - auch dann übernehmen, wenn sie aufgrund aktueller Preise erheblich gestiegen sind.
Das neue Bürgergeld
Was ändert sich in der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Zum 1. Januar 2023 tritt das sogenannte Bürgergeld in Kraft. Es führt das System von "Hartz IV" fort, beinhaltet aber auch einige gewichtige Änderungen und Verbesserungen gegenüber der bisherigen Rechtslage. Einige der Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2023, andere erst ab dem 1. Juli 2023. Was ändert sich wann?
Öffentlicher Nahverkehr in Berlin
Sozialticket kostet künftig nur noch 9 Euro

Der Senat senkt den Preis für das Sozialticket von derzeit 27,50 Euro auf 9 Euro im Monat. Der Preis gilt ab dem 1. Januar 2023 für zunächst drei Monate für den Tarifbereich AB. Um das Ticket nutzen zu können, brauchen Sie den neuen "Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S". Damit beantragen Sie die "VBB-Kundenkarte Berlin S". Bis Ende März 2023 gilt auch der Leistungsbescheid oder ein gültiger Berlin-Pass als Ersatz.