Coronavirus
Wie erreiche ich jetzt die Arbeitsagenturen und Jobcenter?
Die Jobcenter und Arbeitsagenturen in Berlin sind zurzeit wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt für persönliche Besuche zugänglich. Sie sind aber online und telefonisch für Hilfesuchende erreichbar. In dringenden Fällen können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Für Notfälle gibt es vor Ort eine Kontaktmöglichkeit.
Liquiditätsengpässe wegen Coronavirus
Soforthilfe des Senats: Ab 27. März Zuschüsse für Solo-Selbstständige
Der Senat hat sich auf Soforthilfemaßnahmen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler verständigt. Das Soforthilfe II genannte Programm umfasst 100 Mio. Euro für das laufende Jahr. Das Programm ergänzt die Soforthilfe I, die auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten zielt. Die Soforthilfe II wendet sich an die besonders hart von der Corona-Krise getroffenen Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige.
Spendenaktion für Beratungsbus erfolgreich
Wir sind begeistert über die außergewöhnliche Resonanz auf unsere Spendenbitte für einen neuen Beratungsbus. Bereits Mitte Mai gingen viele private Spenden ein. Großartige Unterstützung erhielten wir auch von verschiedenen kirchlichen und nicht-kirchlichen Organisationen. Künftig ist das neue Fahrzeug regelmäßig vor den Jobcentern der Stadt im Einsatz.
AV-Wohnen Berlin
Höhere Mietrichtwerte für einkommensarme Haushalte
Der Senat erhöht die Richtwerte für die Übernahme der Wohnkosten für Haushalte, die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV"), dem SGB XII ("Sozialhilfe") und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Mietzuschüsse steigen zum 1. Oktober 2019. Der Senat passt damit die Richtwerte an den im Mai veröffentlichten Berliner Mietspiegel 2019 an.
Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket
Einfachere Antragstellung, mehr Leistungen
Ab dem 1. August wird das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erweitert. Es besteht aus Geld- und Sachleistungen und steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren zu, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern, wenn sie Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen.