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25.03.2020

Bedürftig infolge Corona-Krise – FAQ-Seite der Bundesagentur für Arbeit informiert Selbstständige

man 597178 640Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Internetseite zu Fragen zur Grundsicherung vor dem Hintergrund der Corona-Krise geschaltet, die sich vor allem an Selbstständige richtet. Auf der Seite finden Sie wichtige Erst-Informationen zur Grundsicherung ("Hartz IV"), falls Sie aufgrund von Auftragsausfällen bedürftig werden sollten. Sie können über die Seite auch die erforderlichen Anträge herunterladen und erhalten dort außerdem aktuelle Hinweise zu den geplanten Neuregelungen zur Vermögensanrechnung und zur Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten. Nach dem vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sollen die Jobcenter für einen Zeitraum von sechs Monaten darauf verzichten, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden.

Zur FAQ-Sonderseite der BA: www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

Wann sind Sie bedürftig und haben einen Anspruch auf Grundsicherung?

Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können, variiert, je nachdem ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.

Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.

Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.