"Garantiesicherung statt Hartz IV"
Diakonie begrüßt Modell als "Meilenstein"
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hat heute ihr Modell einer "Garantiesicherung" vorgestellt, das die bestehende Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch "Hartz IV" genannt, ablösen soll. Im Zentrum steht eine grundlegende Reform der Ermittlung des Existenzminimums. Die Diakonie Deutschland sieht in dem Modell ihre Kritikpunkte an der bisherigen Berechnung der Regelbedarfe durch den Gesetzgeber umfassend berücksichtigt und spricht von einem "Meilenstein" auf dem Weg zu einer armutsfesten Existenzsicherung.
Wohlfahrtsverbände und Erwerbslosenorganisationen kritisieren seit langem, dass das "soziokulturelle Existenzminimum" in Deutschland systematisch kleingerechnet wird. So werden die Regelbedarfe auch von Haushalten abgeleitet, die weniger als das Existenzminimum haben, weil sie etwa aus Unkenntnis oder Scham die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen. Außerdem nimmt der Gesetzgeber immer wieder willkürliche Streichungen bei einzelnen Verbrauchspositionen vor. Speiseeis im Sommer, ein Regenschirm, Tierfutter, Ausgaben für das Handy, Schnittblumen und auch der Weihnachtsbaum bleiben so bei der Berechnung des Existenzminimums außen vor.
Die Grünen nehmen für sich in Anspruch, als erste Fraktion im Bundestag ein methodisch konsistentes Modell erarbeitet zu haben, auf dessen Basis Regelbedarfe berechnet werden, die tatsächlich existenzsichernd sind und Teilhabe für alle garantieren. Für die Bedarfsermittlung legt die Fraktion ein reines Statistikmodell zugrunde – bereinigt um die Gruppe der "verdeckten Armen" und ohne nachträgliche Streichungen. Es orientiert sich überdies an den tatsächlichen Stromkosten und berücksichtigt den Bedarf für sogenannte weiße Ware wie Waschmaschinen und Kühlschränke bei den einmaligen Leistungen.
Regelsatz 557 Euro plus
Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene läge danach bei 557 Euro plus angemessene Stromkosten und einmalige Leistungen für die weiße Ware. Gegenwärtig liegt der Regelbedarf dieser Personengruppe bei 432 Euro einschließlich Strom und weißer Ware.
Das Modell sieht außerdem neue Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche vor:
- unter 6 Jahre: 306 Euro (heute: 250 Euro)
- 6 bis unter 14 Jahre: 378 Euro (heute: 308 Euro)
- 14 bis unter 18 Jahre: 444 Euro (heute: 328 Euro)
Die "Garantiesicherung" ist ausdrücklich sanktionsfrei. Das heißt im Unterschied zu Hartz IV darf das Existenzminimum nicht durch Sanktionen seitens der Jobcenter gekürzt werden.
Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland Maria Loheide hofft, dass "dieser Beschluss eine Dynamik für eine konsequente Überwindung von Armut in Deutschland in Gang setzt und dazu führt, dass die anstehende Regelbedarfsermittlung nach fairen Kriterien erfolgt."
Das BALZ ist Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO). Das DWBO wiederum ist Teil der Diakonie Deutschland.
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