Update: Rückforderungen nach gekippten Mietendeckel
Worauf Sie jetzt achten sollten
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel bekanntlich für nichtig erklärt. Vermieter:innen haben nunmehr Anspruch auf Nachzahlung der Miete, die ihnen durch den Mietendeckel seit seinem In-Kraft-Treten am 23. Februar 2020 entgangen ist.
Eine Zahlungsaufforderung seitens der Vermieter:innen ist dafür nicht unbedingt erforderlich. Entscheidend ist der Wortlaut des Mietvertrages.
Der Berliner Mieterverein empfiehlt allen Mieter:innen, sich mit ihren Vermieter:innen wegen möglicher Rückforderungen und der Zahlungsmodalitäten in Verbindung zu setzen. Einige Vermieter:innen haben erklärt, auf eine Nachzahlung verzichten zu wollen.
Das BALZ rät Bezieher:innen von Arbeitslosengeld (Alg) II und Menschen mit niedrigem Einkommen:
- Wenn Sie derzeit im Alg II-Leistungsbezug sind, geben Sie eine Veränderungsmitteilung ab, in der Sie die nachzuzahlende Miete und die ab Mai geltenden Mietkosten geltend machen.
- Sollten Sie durch eine Rückzahlungsaufforderung des Vermieters bedürftig werden (Faustformel: für Alleinstehende weniger als 550 Euro nach Abzug der Wohnkosten), dann stellen Sie spätestens in dem Monat, in dem die Nachzahlung als fällig benannt wird, einen Antrag auf Alg II (zum Beispiel hier online). Werden Sie durch die neue Miethöhe bedürftig, stellen Sie ebenfalls umgehend einen Antrag auf Alg II. Die Anträge wirken jeweils auf den Monatsanfang zurück.
Aufgrund der Sonderregelungen zum Alg II während der COVID-19-Pandemie gelten derzeit niedrigere Hürden für einen Leistungsanspruch, insbesondere bezüglich der Miethöhe und des Vermögens.
Wichtig: Sie können zur Fristwahrung zunächst auch einen formlosen Antrag beim Jobcenter stellen und die Unterlagen später nachreichen.
Weisen Sie das Jobcenter in jedem Fall darauf hin, dass über den Antrag kurzfristig zu entscheiden ist, damit Sie die Forderung der Vermieter:in rechtzeitig begleichen können.
Sozialrechtliche Beratung
Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Adressen von Beratungsstellen in den Bezirken, die, wie das BALZ, zum Arbeitslosengeld II beraten, finden Sie auf unserer Internetseite www.beratung-kann-helfen.de.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen der Antragsformulare haben, bieten wir Ihnen eine Ausfüllhilfe an: Mo, Di, Do und Fr 9–13 Uhr sowie Di und Do 16–18 Uhr, Telefon 0 15 73 - 3 27 31 61.
Mietrechtliche Beratung
Falls Sie derzeit im Leistungsbezug sind und Ihren Mietvertrag überprüfen lassen möchten, empfehlen wir Ihnen, beim Jobcenter die Kostenübernahme für eine mietrechtliche Beratung zu stellen. Wenn ein "mietrechtlicher Beratungsbedarf" besteht, sind anfallende Mitgliedsbeiträge für eine Mieterorganisation als Wohnkosten vom Jobcenter zu übernehmen. Weisen Sie deshalb bei der Beantragung auf die Notwendigkeit und auch die Dringlichkeit einer mietrechtlichen Beratung hin, zum Beispiel weil Ihnen die Kündigung droht. Wichtig: Die Jobcenter übernehmen auf Antrag nur die Mitgliedsbeiträge für Mieterorganisationen, mit denen das Land Berlin eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat (hier: Download der aktuellen Liste). Der Berliner Mieterverein, der dazu gehört, weist darauf hin, dass die bestätigte Kostenübernahme vor der Beratung vorliegen muss.
Alle Berliner Bezirke bieten auch kostenlose Erstberatungen für Mieterinnen und Mieter ihres Bezirks an. Informationen zu den Beratungsorten und -zeiten finden Sie unter www.stadtentwicklung.berlin.de.
Weitere Informationen
-- Aktuelle Hinweise des Berliner Senats mit Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Website: https://mietendeckel.berlin.de.
-- Mietrechtliche Informationen des Berliner Mietervereins: "Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels"
-- Hinweise des BALZ zu den Corona-Sonderreglungen beim Bezug von Alg II
"Was gilt aktuell, wenn ich Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") oder Kinderzuschlag beantrage?"
Antragsformulare
-- Vereinfachter Alg II-Antrag (Formularkürzel: VA und nicht HA) und bei selbstständiger Tätigkeit die Anlage KAS (meint: Kurzanlage Selbständige – Sie müssen nicht das Formular EKS verwenden): www.arbeitsagentur.de/download-center
(Mit Merkblatt und Ausfüllhinweisen zum Alg II/Sozialgeld - Beachten Sie: Die Ausfüllhinweise beziehen sich nicht auf den vereinfachten Antrag, sondern auf den regulären Alg II-Antrag.)