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18.01.2023 (Update)

Berliner Härtefallfonds Energieschulden

Hilfe bei drohenden Strom- oder Gassperren

Sozialticket-S-U-BahnDas Land Berlin hat einen Härtefallfonds eingerichtet, um Energiesperren infolge der massiv gestiegenen Energiepreise abzuwenden. Der Fonds stellt seit dem 9. Januar einmalige Hilfen bereit. Wenn Sie in Berlin leben und Ihnen wegen Energieschulden eine Heiz- oder Stromsperre droht oder im Jahr 2023 bereits gegen sie verhängt wurde, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Der Härtefallfonds ist Teil des Berliner Entlastungspakets, das der Senat im vergangenen Herbst auf den Weg gebracht hat. Die Förderrichtlinie zum Härtefallfonds gilt bis Ende 2023.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Berliner Privathaushalte mit einem niedrigen oder mittleren Einkommen, denen nach dem 1. Januar 2023 wegen Energieschulden der Strom oder das Gas abgestellt wurde oder denen eine solche Abstellung droht. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, kann nur einen Antrag stellen, wenn die jeweiligen Leistungsstellen die Energieschulden nicht übernehmen oder nur ein Darlehen gewähren.

Die Einkommensgrenze liegt bei dem 2,8-Fachen der Jahresgrenze nach § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes.

Bei Haushalten ohne Kinder sind das:

  • 1-Personen-Haushalt 33.600 Euro
  • 2-Personen-Haushalt 50.400 Euro
  • für jede weitere Person 11.480 Euro

Bei Alleinerziehenden:

  • Alleinerziehende mit einem Kind 51.800 Euro
  • Für jedes weitere Kind 12.880 Euro

Bei Paarhaushalten mit Kindern:

  • Paar mit einem Kind 63.280 Euro
  • für jedes weitere Kind 12.880 Euro

Bei Wohngemeinschaften (WG) ohne gemeinsamen Haushalt

  • WG mit 2 Personen 45.080 Euro
  • für jede weitere Person 11.480 Euro

Was zum Einkommen zählt, finden Sie auf Seite 2 des Merkblatts zur Antragstellung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Kindergeld zählt ausdrücklich nicht zum Einkommen.

Wer bekommt die Leistung des Härtefallfonds ausgezahlt?

Die Auszahlung der Leistung erfolgt direkt an die Energieversorgungsunternehmen, und zwar in der Höhe, die notwendig ist, um eine Sperre zu verhindern oder zu beenden. Pro Versorgungsstelle oder Zählernummer kann einmalig eine Nothilfe gewährt werden.

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag kann nur online gestellt werden. Sie benötigen auch eine E-Mail-Adresse.

Weiter zum Online-Antrag auf service.berlin.de

Den Antrag muss die Person stellen, auf deren Namen der Strom- oder Versorgungsvertrag läuft.

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten sie die folgenden Unterlagen heraussuchen und bereithalten:

  • Ihren Ausweis oder eine Meldebestätigung
  • Das Schreiben Ihres Versorgungsunternehmens mit dem Termin der Sperre oder der Androhung (nach dem 1. Januar 2023)
  • Ihren Strom- oder Wärmeversorgungsvertrag
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Kindergeld-, Wohngeld- oder andere Leistungsbescheide, Kontoauszüge)

Die Unterlagen müssen gescannt oder fotografiert und hochgeladen werden.

Das Land Berlin rechnet mit einer Bearbeitungszeit von einer Woche, wenn Ihre Angaben vollständig, plausibel und eindeutig sind.

Was passiert, wenn ich den Antrag gestellt habe?

  •  Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung, dass Sie den Antrag gestellt haben. Die Bestätigung können Sie Ihrem Versorgungsunternehmen vorlegen, um weitere Kosten bis zur möglichen Bewilligung zu vermeiden.
  • Die Antragsstelle beim LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen per E-Mail Auskunft über die Entscheidung oder stellt Nachfragen.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, unterrichtet das LaGeSo Sie und Ihr Versorgungsunternehmen und leistet die Zahlung an das Versorgungsunternehmen.
  • Nach der Zahlung unterrichtet Ihr Versorgungsunternehmen das LaGeSo darüber, dass die Sperre abgewendet wurde. Das LaGeSo schließt daraufhin Ihren Vorgang ab.

Wer hilft mir beim Antrag?

Haben Sie Probleme bei der Antragstellung? Fehlt Ihnen ein Internetzugang? Haben Sie noch keine E-Mail-Adresse?

Sie finden Unterstützung bei den Jobcentern, bei verschiedenen Sozialberatungsstellen, den öffentlichen Bibliotheken oder Stadtteilzentren. Telefonische Hilfe erhalten Sie unter der Behördennummer 115.

Gern können Sie sich auch an das BALZ-Beratungszentrum wenden.
Ihre Ansprechpartnerin ist Monika Zink-Anastasiades, Mo bis Do von 10 bis 14 Uhr, Telefon: (030) 235 987 989 für eine Terminvereinbarung.

Weitere Informationen

  • Merkblatt mit Einzelheiten zur Antragsstellung, zu den Einkommensgrenzen und zu den weiteren Fördervoraussetzungen 
  • Richtlinie des Landes Berlin zur Umsetzung des Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalt:
  • Online-Antrag