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29.07.2019

Informationen für arbeitslose Eltern und Eltern mit geringem Einkommen

Neuer Kinderzuschlag: Mehr Geld für die Haushaltskasse

kinder hand in hand

Zum 1. Juli hat der Gesetzgeber den Kinderzuschlag (KiZ) stark verbessert. Bis zu 185 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld sind möglich.

Außerdem: Familien, die Kinderzuschlag beziehen, sind von den KiTa-Gebühren befreit und sie haben Anspruch Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu gehören das kostenlose Mittagessen in Schulen und KiTas, kostenlose Schülerbeförderung oder Nachhilfeunterricht, sofern erforderlich. Besonders hilfreich sind die Leistungen für Schulsachen: Pro Schulkind und Schuljahr werden 150 Euro ausgezahlt!

Wenn Arbeitslose Arbeitslosengeld beziehen, können sie unter Umständen auch den Kinderzuschlag erhalten. Der Anspruch hängt vor allem von der Höhe des Familieneinkommens ab. Hartz-IV-Leistungen und KiZ können hingegen nicht gleichzeitig bezogen werden. Allerdings kann der Kinderzuschlag helfen, aus dem Hartz-IV-Bezug herauszukommen, wenn noch anderes Einkommen vorhanden ist.

Gut zu wissen: Ab dem 1. Januar 2020 treten weitere Verbesserungen in Kraft. Dann erhalten noch einmal mehr Eltern einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Falls Sie jetzt noch keinen Anspruch haben sollten, lohnt eine neue Prüfung im Jahr 2020.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund beantwortet die häufigsten Fragen und erklärt, wie Sie den Zuschlag beantragen können.

Informationen des DGB zum Download

Zusätzliche Informationen

Die Webseite www.familienkasse.de der Arbeitsagentur bietet weitere Informationen, unter anderem ein ausführliches "Merkblatt Kinderzuschlag" (PDF, 826 KB).

Sehr informativ ist auch die Seite www.familienportal.de des Familienministeriums.

Beratung: Die Familienkasse bietet eine persönliche Beratung vor Ort sowie eine telefonische Beratung an: Die Telefonnummer 0800-4-5555-30 ist kostenfrei, Kindergeldnummer bereithalten.