Corona-Regelung zu Berlin-Pass und Berlin-Ticket S
Aufgrund der Corona-Pandemie wird vorerst kein "berlinpass" neu ausgestellt oder verlängert. Ein auslaufender "berlinpass" behält aber erst einmal seine Gültigkeit. Das Berlin-Ticket S kann auch ohne den "berlinpass" erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Corona-Pandemie
Sozialschutz-Paket – Gesetz soll am 29. März in Kraft treten
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes für ein Sozialschutz-Paket beschlossen. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abfedern. Vorübergehend wird der Zugang in die Grundsicherungssysteme (SGB II und SGB XII) erleichtert und die Bemessung des Kinderzuschlags an die gegenwärtige Situation angepasst.
Corona-Soforthilfe des Bundes: 50 Milliarden für Kleinstunternehmen
Neben dem vom Arbeits- und Sozialministerium erarbeiteten "Sozialschutz-Paket" haben die Bundesminister Scholz und Altmaier heute zusätzliche Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige vorgelegt. Nach dem Entwurf sollen kleine Unternehmen nicht rückzahlbare Liquiditätshilfen erhalten, wenn sie durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Coronavirus
Wie erreiche ich jetzt die Arbeitsagenturen und Jobcenter?
Die Jobcenter und Arbeitsagenturen in Berlin sind zurzeit wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt für persönliche Besuche zugänglich. Sie sind aber online und telefonisch für Hilfesuchende erreichbar. In dringenden Fällen können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Für Notfälle gibt es vor Ort eine Kontaktmöglichkeit.
Liquiditätsengpässe wegen Coronavirus
Soforthilfe des Senats: Ab 27. März Zuschüsse für Solo-Selbstständige
Der Senat hat sich auf Soforthilfemaßnahmen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler verständigt. Das Soforthilfe II genannte Programm umfasst 100 Mio. Euro für das laufende Jahr. Das Programm ergänzt die Soforthilfe I, die auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten zielt. Die Soforthilfe II wendet sich an die besonders hart von der Corona-Krise getroffenen Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige.